5 - Grundkurs Strafrecht I - Einheit 5 [ID:23962]
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Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Vorlesung und jetzt

wird es immer spannender, denn jetzt beginnen wir mit Dingen, die tatsächlich die Klausuren

im Kern betreffen. Schon in der letzten Stunde haben wir Dinge gemacht, die allerdings nicht so

häufig dran kommen, das Territorialitätsprinzip, wenn überhaupt wird es wahrscheinlich in diesem

Bereich sich abspielen oder im Bereich des Personalitätsprinzips und damit begrüße ich

alle die jetzt drin sind, können Sie mich denn gut hören? Frag ich mal, geben Sie mir doch mal ein

Zeichen mit dem grünen Haken, ob Sie mich gut hören können, damit ich da perfekt, also ich höre

von Herrn Trotter, dass alles perfekt ist, Sie können mich gut hören, super, dann können wir

eigentlich beginnen. Es gibt eine kleine Abänderung, ich werde in dem ersten Teil der heutigen Vorlesung

tatsächlich keine Fragen zulassen, also wenn Sie da Fragen stellen, dann würde die Herr Trotter

beantworten und nicht ich, das hängt damit zusammen, dass das, was wir jetzt in der ersten Hälfte

machen, noch nicht so wichtig ist, dass ich unbedingt da jetzt Fragen beantworten müsste,

aber im zweiten Teil dann, wenn es an die Handlungslehren geht, da werde ich wieder Fragen

zulassen. Gut, wir waren stehen geblieben, Sie können sich noch erinnern, Territorialitätsprinzip

als Grundsatz und dann die Ausnahme dazu, Flaggenprinzip, also auch auf Luftfahrtschiffen,

also auf Flugzeugen beispielsweise oder auf Schiffen kann das deutsche Strafrecht gelten,

insofern die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen. In dem Zusammenhang kam auch die Frage,

wie ist es denn mit Botschaften, ausländischen Botschaften, Antworten, das hat nichts mit

Territorialität zu tun, das ist also kein deutsches Staatsgebiet, man möchte das ja zunächst meinen,

aber das ist wirklich rein faktisch zu betrachten, diese deutsche Botschaft, die steht eben im

Ausland und damit ist es kein deutsches Staatsgebiet und genauso gilt umgekehrt, die Botschaften,

die auf unserem Territorium stehen, die ausländischen Botschaften, die sind dann deutsches Staatsgebiet,

aber da kann natürlich gelten, dass beim Diplomaten auch Immunität gegeben ist und aus

diesen Gründen vielleicht keine Strafverfolgung stattfinden kann hier in Deutschland, also das

sind aber dann andere Grundsätze, die wir hier nicht vertiefen wollen und das müssen sie auch

letztendlich nicht, das müssen sie nicht wissen. Wir waren stehen geblieben beim Personalitätsprinzip

und hier dem aktiven Personalitätsprinzip, das also anknüpft an die Staatsangehörigkeit des

Deutschen, deswegen aktives Personalitätsprinzip und da hatten wir das Beispiel am Schluss,

der deutsche A hat in Spanien ein Auto angefahren, kann er in Deutschland verurteilt werden, wenn er

danach davon gefahren ist. Also theoretisch könnte es sich natürlich nach § 5 ergeben,

aber da werden Sie nichts finden, da werden Sie in § 5 Auslandstaten, lesen Sie das mal mit

besonderem Inlandsbezug, letztendlich nichts finden, da sind schon andere Straftaten gemeint,

Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, in der Nummer 3 haben wir da oder ich hatte Ihnen

auch gesagt, Nummer 8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also Missbrauch von Kindern auch

im Ausland wird da verfolgt, wenn ein Deutscher diese Straftat begangen hat und wieder zurückkehrt,

zum Beispiel aus Thailand, dann ist das möglich. Jenseits dessen haben wir aber auch ein allgemeines,

aktives Personalitätsprinzip in § 7 Absatz 2 Nummer 1 und wenn wir uns das nochmal anschauen,

für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am

Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter zur

Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist, so ist es hier formuliert und wie

ist es jetzt dann mit unserem Fall hier, der deutsche A hat in Spanien ein Auto angefahren,

er kann in Deutschland verurteilt werden, kann er in Deutschland verurteilt werden, wenn er danach

davon gefahren ist, das ist die Frage, Antwort, ja er kann verurteilt werden, sofern in Spanien

tatsächlich die Unfallflucht strafbar ist. Das kann ich Ihnen jetzt gar nicht sagen, ob die

Unfallflucht da strafbar ist, ich kann Ihnen nur etwas aus Italien sagen, da ist mir selbst etwas

passiert, ich war beim Skifahren in Italien und dann komme ich von meiner Hütte, gehe zu einem

Auto und was liegt da? Da liegt vor meinem Auto eigentlich mein Scheinwerfer. Ist mir also jemand

an das Auto hingefahren und hat meinen Scheinwerfer zerstört, keine Nachricht an meinem Auto, nichts.

Fahre ich zum Skilift und was steht da? Ein Auto auch ohne Scheinwerfer, allerdings hinten ohne

Scheinwerfer und ich hatte diese Plastikteile, die hatte ich aufgesammelt und eines dieser

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:35:44 Min

Aufnahmedatum

2020-11-16

Hochgeladen am

2020-11-16 22:19:12

Sprache

de-DE

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