5 - Grundrechte [ID:41890]
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So, ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte. Ich glaube, wir können anfangen. Die Zeit,

die uns zur Verfügung steht, beginnt jetzt. Wir haben in der heutigen Sitzung das Thema

der allgemeinen Grundrechtslehren zu beenden mit einem kleinen Aspekt noch Grundrechtskollisionen

und Grundrechtskonkurrenzen, den wir in der letzten Woche nicht mehr abschließend diskutiert

haben und werden dann in der heutigen Sitzung uns aber ausführlich mit der verfassungsprozessualen

Absicherung des Grundrechtsschutzes, insbesondere mit der Verfassungsbeschwerde und hier ganz konkret

mit der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde beschäftigen. Also, das wird im Mittelpunkt

der heutigen Sitzung stehen. Wo stehen wir heute? In der dritten Vorlesungswoche. Wir haben uns in den

vergangenen beiden Wochen eben mit den horizontalen, wenn Sie so wollen, Themenkomplexen beschäftigt.

Wir haben uns zunächst über die Begrifflichkeiten, dem Thema genähert, haben dann über Funktionen

von Grundrechten gesprochen, gesehen, dass es da sehr unterschiedliche Perspektiven und Richtungen

gibt und haben dann in der letzten Sitzung uns ausführlich mit dem Grundrechtsprüfungsschema, wenn

Sie so wollen, mit dem Schema der Prüfung einer Grundrechtsverletzung, Schutzbereich, Eingriff,

Rechtfertigung beschäftigt. Wir werden sehen, wie wir das dann eben im Anschluss auch noch in die

Prüfung der Verfassungsbeschwerde einbauen. Gibt es zu dem, was wir in der letzten Woche

besprochen haben, von Ihnen noch Fragen? Das ist nicht der Fall. Wenn Sie bei Stutton schon waren,

heute in den letzten paar Minuten haben Sie gesehen, dass wenn Sie keine Fragen mehr haben oder

unabhängig davon, ob Sie Fragen haben, ich jedenfalls Fragen habe. Ich habe Ihnen bei Stutton

sogenannte Wiederholungsfragen eingestellt. Das sind Fragen, die Ihnen so ein bisschen helfen sollen

bei der häuslichen Nachbereitung. Wenn Sie das Gefühl haben, was soll ich denn eigentlich lesen,

was ist denn jetzt eigentlich wichtig? Wenn Sie sich diese Fragen anschauen und bei den Fragen das

Gefühl haben, da weiß ich ungefähr, was damit gemeint ist, aber ich arbeite es nochmal nach,

dann ist das sozusagen die Anleitung für diese Nacharbeitung. Wenn Sie sich diese Fragen anschauen

und sagen, ja, das weiß ich eigentlich alles, da fühle ich mich sicher, dann ist das ein gutes

Zeichen dafür, dass Sie jedenfalls nicht viel mehr machen müssen. Also man steht ja am Anfang,

der Beschäftigung mit einer neuen Rechtsmaterie immer so ein bisschen vor einem riesengroßen

Berg und fragt sich, was muss ich davon eigentlich alles wissen? Alles scheint irgendwie gleich viel,

gleich komplex, gleich detailliert zu sein. Sie haben ja schon gemerkt, auch hier in der Vorlesung

gibt es gewisse Dinge, die vertiefter behandelt werden, weil es eben bestimmte Strukturen betrifft

und andere Aspekte, die wir hier nicht so ausführlich behandeln. Da erkennen Sie natürlich

auch schon sofort, was eben wichtiger ist, sowohl für das Verständnis, aber natürlich auch für die

entsprechenden Klausuren, die dann irgendwann geschrieben werden müssen. Also diese Wiederholungsfragen

stehen immer nach jeweils ein, zwei, drei Sitzungen dann da, dann können Sie sozusagen

das ein bisschen sich wiederholen. Es gibt keine Antworten darauf, warum nicht? Weil die Antworten

im Grunde genommen sich aus dem, was wir in der Vorlesung hier behandelt haben, ergeben. Das heißt,

Sie werden dann, wenn Sie anhand der Mitschriften oder auch der Folien, wenn Sie sich runtergeladen

haben oder wenn Sie eine Aufzeichnung sich nochmal anschauen wollen, können Sie da auch

zielgenau hinsteuern und sagen, das vertiefe ich nochmal, wenn Sie noch keine Antwort auf die Fragen

haben. Gut, letzter Punkt des Themas oder des großen Themas allgemeine Grundrechtslehren sind

die sogenannten Grundrechtskollisionen und Grundrechtskonkurrenzen. Das sind eigentlich

zwei völlig unterschiedliche Themen, betreffen völlig unterschiedliche Fragen. Gleichwohl fasse

ich sie mal hier zusammen, nicht nur weil sie beides Kollisionen, Konkurrenzen sich irgendwie

so ähnlich anhört, sondern weil es beides gewissermaßen Themen sind, die auch nochmal in

der Horizontalen zu verstehen sind, mit Blick auf sozusagen die allgemeinen Lehren und die aber auch

in den Lehrbüchern häufig so zusammen behandelt werden. Für Sie von Relevanz ist vor allen Dingen

und auch schwieriger zu managen die Frage der Grundrechtskonkurrenzen, deswegen behandeln wir

zunächst mal die Grundrechtskollisionen. Was ist damit gemeint? Grundrechtskollisionen,

damit ist im Grunde genommen das gemeint, was wir hier auch schon häufiger mal angesprochen haben,

die Grundrechtsausübung des einen kann sich an der Grundrechtsausübung der anderen stoßen. Das

heißt also, es treten zwei Grundrechtsträger, ein Grundrechtsträger, Trägerin meinetwegen,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:32 Min

Aufnahmedatum

2022-05-09

Hochgeladen am

2022-05-10 03:19:07

Sprache

de-DE

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