So, dann begrüße ich die zahlreichen Zuschauer und Zuhörer.
Aber es kommt ja nicht immer auf die Quantität des Auditoriums an, sondern auf die Qualität des Ambiente stimmt.
Das Auditorium von der Qualität hoffe ich auch.
Das Thema ist etwas prätentiös und da sind wir schon gleich mitten im Thema, weil Politik ist im Verhältnis zu den Medien prätentiös.
Es geht immer ein bisschen darum, mehr darzustellen als herzustellen im Verhältnis von Politik und Medien.
Das ist aber nicht so in der politischen Bildung, deswegen fahre ich den Titel sofort ein bisschen zurück
und behaupte und rede dafür den Beweis an, der mündige Staatsbürger muss medienkompetent sein.
Als ich noch einmal diese Übersicht gelesen habe, Herr Pörner, was hier eigentlich erwartet wird,
dann sollte das weniger eine politikwissenschaftliche Analyse hier sein und Vortrag,
der Schwerpunkt natürlich auf der Didaktik, aber es ist nicht ganz ohne Politikwissenschaft möglich, Stricken ohne Wolle können wir auch nicht.
Deswegen hier die Übersicht.
Ich will zuerst kurz eine Definition geben, so eine Arbeitsdefinition, die sich dann sukzessive im Laufe der fortschreitenden Problemerörterung auch konkretisiert und erweitert
und will das tun aus einer allgemeinen Perspektive und dann ein bisschen auch die politikdidaktische Sicht darzustellen.
Am Schluss werde ich Mindestanforderungen an eine politikdidaktische Medienkompetenz formulieren
und dazwischen sind sie diese drei Punkte, das Ziel, das Problem und der Weg oder die Wege zur Medienkompetenz.
Zunächst also zur Zielformulierung, zur Einleitung.
Die allgemeine Medienkompetenz geht davon aus, dass zunächst mal eine Aufgabe erfüllt werden muss
und das ist die Orientierung in der immer komplexer werdenden Umwelt.
Das ist jetzt eine Definition oder ein Satz, den könnte die Geschichte sagen, den könnte die Pädagogik sagen, den kann jeder sagen.
Und dass es sich hier um eine Basiskompetenz handelt, bei der Medienkompetenz, dafür ist diese Ringvorlesung ein Stück weit ein Beleg.
Es ist also eine übergreifende Kompetenz, ein allgemeines Bildungsziel, eine Kulturtechnik unter Umständen.
Wenn die Politikdidaktik den Blick auf diese Medienkompetenz richtet,
dann geht es zunächst mal um die Aufklärung unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft.
Das ist der Aspekt Politik lernen durch Medien.
Und der zweite Aspekt wäre, das Lernen über Medien, Aufklärung über die Medien als Teil dieses politischen Systems, dieses politischen Prozesses.
Medien sind da selber involviert, in dem Zusammenhang ist ihnen das Stichwort Fördergewalt sicherlich geläufig.
Das Ziel. Das Ziel ist in der Politikdidaktik, in der politischen Bildung, immer der orteils- und handlungskompetente Bürger.
Es gibt für den Sachverhalt natürlich verschiedene Begriffe. Orteils- und Handlungskompetenz erscheinen im Zusammenhang mit den Unsicherheiten,
die uns gegenüberstehen im Verhältnis von Politik und Medien am vernünftigsten, am sinnvollsten.
Ich will diese Handlungs- und Urteilskompetenz mit zwei konkruenten Kompetenzmodellen ganz kurz begründen.
Das sind zwei süddeutsche Modelle. Das eine ist der sogenannte Beutelsbacher Konsens in der politischen Bildung.
Das war das Resultat einer Didaktikertagung 1976, die dazu geführt hat, dass Mindeststandards der politischen Bildung ausbuchstabiert wurden.
Und dieser dritte Beutelsbacher Konsensgrundsatz, den ich hier zeige, der enthält dieses Kompetenzmodell.
Die farblichen Zuordnungen sind sichtbar. Demnach soll der Schüler, der Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, gab es 1976 noch nicht so,
soll dazu befähigt werden, politische Probleme zu analysieren. Das würde man jetzt die Urteilskompetenz nennen.
Sich in die Lage der Betroffenen hineinversetzen, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie er, Schüler, Erwachsene,
die Problemlösung im Sinne seiner Interessen beeinflussen kann.
Das ist die Handlungskompetenz sehr individualistisch noch ausgerichtet und deswegen ist in der Fassung von 1996
unter Berücksichtigung erstmals der Wende, der Wiedervereinigung, dann der Kommunitarismusdiskussion,
unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen sind die sozialen und die ethischen Komponenten etwas stärker gestärkt worden in diesem Kompetenzmodell.
Und es wurde von den wohlverstandenen Eigeninteressen, ein Topos von Tocqueville, und von der Berücksichtigung und Wiedverantwortung
für das soziale und politisch ganze gesprochen. Wenn Sie das übersetzen in diese Begrifflichkeiten links,
dann ist die Zuordnung an den Farben zu erkennen. Urteilskompetenz plus Handlungskompetenz ist gleich Demokratiekompetenz.
Das darf man nicht mathematisch verstehen. Das ist gleich Zeichen, müsste eigentlich sofort relativiert werden.
Man müsste formulieren, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz sind notwendige, aber lange nicht hinreichende Bedingungen
für die Entstehung von Demokratiekompetenz, also auch für die Ausbildung von habituellen Bewusstsein, von demokratischem Bewusstsein.
Begründen lassen sich diese Kompetenzen aus den Unsicherheiten des Wissens über Politik.
Und diese Unsicherheiten dieses Wissens über Politik hat drei Unsicherheitsfaktoren.
Faktor eins, der Gegenstand Politik selber. In der Politik handelt es sich immer um das Strittige, das Unentschiedene,
das noch zu Findende, das zu Verhandelnde. Es spielen hier eine Rolle Interessen, Meinungen.
Presenters
PD Dr. Armin Scherb
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:41:08 Min
Aufnahmedatum
2010-12-06
Hochgeladen am
2018-05-05 10:28:46
Sprache
de-DE
Medienbildung im Sozialkunde- und Politikunterricht - Grundlegende Perspektiven und exemplarische Konkretionen