Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung STPO. Blenden das Sommerwetter draußen, wo hält man sich da lieber auf als im Hörsaal?
Wir sind immer noch mitten im Ermittlungsverfahren.
Wir sind das letzte Mal gestoppt bei der Vernehmung des Beschuldigten.
Wir werden heute weitermachen und mit den Zwangsmaßnahmen beginnen.
Vorher eine kurze Wiederholung zu dem, was wir in der letzten Woche gemacht haben.
Wir haben uns da über die Verfahrensbeteiligten unterhalten oder fortgesetzt uns über die Verfahrensbeteiligten zu unterhalten.
Wir haben maßgeblich gesprochen in der letzten Woche über die Staatsanwaltschaft.
Welche beiden Hauptaufgaben hat die Staatsanwaltschaft?
Was macht die? Wo wird die tätig im Strafverfahren?
Ja? Im Ermittlungsverfahren hier ist sie die Herrin des Ermittlungsverfahrens.
Sie leitet das sozusagen, ist gegenüber der Polizei weisungsbefugt.
Und wo wird sie noch tätig? Was macht sie noch?
Na, was macht die Staatsanwaltschaft noch?
Bitte schön, so schwierig ist scheinbar die Frage nicht zu sein.
Was macht die Staatsanwaltschaft noch?
Im Hauptverfahren, also sie vertritt die Anklage in der Hauptverfahren.
Das heißt, hier haben wir dann, wir haben über die Struktur der Hauptverfahren noch nicht gesprochen.
Da wird die Anklage durch die Staatsanwaltschaft vertreten,
worüber wir im Grunde genommen gar nicht nennenswert sprechen hier in der Veranstaltung.
Die Staatsanwaltschaft ist dann auch die Vollstreckungsbehörde.
Das heißt, dass die Strafe, egal ob Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, dann auch vollstreckt wird.
Ordnungsgemäß auch dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
Das ist in der Praxis auch ein relativ umfangreicher und großer und wichtiger Aufgabenbereich.
Die Staatsanwaltschaft ist anders als Gerichte dadurch strukturiert,
dass wir eben eine strenge Hierarchie haben.
An der Spitze sozusagen des Apparates steht sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene
der jeweilige Justizminister respektive die Justizministerin.
Wir haben dann immer einen vorgesetzten Beamten bei der Staatsanwaltschaft.
Das wäre also der Generalbundesanwalt auf der Bundesebene.
Das wäre der Generalstaatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften an den Oberlandesgerichten
bzw. der Leitende Oberstaatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften an den Landgerichten.
Und haben untergeordnet unter ihm die Staatsanwälte, wobei diese Staatsanwälte sozusagen dann
nochmal in verschiedenen Stufen stehen, Abteilungsleiter, Gruppenleiter usw. usw.
Und hier eben auch ein internes Weisungsrecht besteht, ein Devolutionsrecht und Substitutionsrecht,
also dass wir die Möglichkeit, Substitutionsrecht, dass wir die Möglichkeit haben,
sowohl dass der vorgesetzte Beamte den Fall an sich zieht als auch, dass er den Staatsanwalt,
der gerade daran ermittelt, durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt.
Also lauter Sachen, die beim gesetzlichen Richter eigentlich nicht vorstellbar wären.
Wir haben uns dann über die Gerichte unterhalten, haben gesagt im Ermittlungsverfahren,
wo wir eigentlich momentan sind, ist die Bedeutung der Gerichte letzten Endes gering.
Da wird eigentlich nur ein Richter tätig. Wie heißt der?
Der Ermittlungsrichter.
Wann brauchen wir den Ermittlungsrichter insbesondere, wann ist er besonders wichtig?
Genau, also wenn bestimmte Zwangsmaßnahmen, sagen wir,
allgemein Grundrechtseingriffe angeordnet werden, darüber werden wir heute maßgeblich dann auch sprechen,
und das Gesetz in diesen Fällen sehr häufig vorsieht einen entsprechenden Richtervorbehalt.
Das heißt, dass zumindest grundsätzlich dieser Grundrechtseingriff nur durch den Richter angeordnet werden darf.
In manchen Fällen ist es dann so, dass bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft
und die Ermittlungspersonen tätig werden dürfen, das anordnen dürfen.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:21:33 Min
Aufnahmedatum
2013-05-13
Hochgeladen am
2013-05-22 14:15:37
Sprache
de-DE