6 - Grundkurs Strafrecht I - Einheit 6 [ID:24552]
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Ja meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Veranstaltung und

jetzt dringen wir tief ein in den Stoff, den Sie auch in den Klausuren im Staatsexamen benötigen.

Also herzlich willkommen zur richtigen, echten ersten Strafrechtsvorlesung.

Sie sind wahrscheinlich davon ausgegangen, dass wir schon immer echtes Strafrecht machen.

Aber was wir bisher gemacht haben, waren wir immer so wild ein bisschen vorgeplänkelt zu dem,

was Sie aber auch brauchen.

Also Sie werden sowas immer auch brauchen.

Sie brauchen natürlich diese Auslegungsmethoden.

Sie brauchen theoretisch auch mal diese Handlungslehren, was wir beim letzten Mal durchgenommen haben.

Aber bitte überschätzen Sie diese Handlungslehren nicht.

In fast keiner Klausur kommt die Handlungslehre vor.

Also nicht, dass Sie jetzt glauben, Sie müssen jetzt in jeder Klausur ausführlich irgendwie problematisieren.

Ist das eine Handlung?

Ich sage das bewusst deshalb, weil ich momentan eine Examensklausur korrigiere.

Und da geht es um einen Diebstahl.

Und da ist es tatsächlich so, dass es Staatsexamenskandidaten gibt.

Und das ist eigentlich traurig, das muss man ganz ehrlich sagen, die die Handlung bei einer

Wegnahme problematisieren.

Also da geht es darum, dass jemand aus dem Auto etwas rausnimmt, also ein paar Weinflaschen

in dieser Examensklausur.

Und da sagen dann tatsächlich welche fraglich ist, ob der Täter gehandelt hat.

Das ist nicht fraglich.

Also jemand, der Flaschen rausnimmt, dass der handelt, das müssen Sie nicht problematisieren.

Das wäre ja Wahnsinn, wenn Sie das wirklich tun.

Das heißt ja eigentlich, dass das Studium Sie verbildet hat.

Sie bezweifeln, dass jemand, der Flaschen rausnimmt, handelt.

Wenn der A dem B in den Kopf schießt und Sie sagen fraglich ist, ob der A gehandelt hat,

dann ist irgendwas in Ihrem Studium einfach schief gelaufen.

Das ist einfach blöd gelaufen, muss man sagen.

Jedenfalls haben Sie es dann nicht verstanden.

Also wenn das A, wenn er dem B in den Kopf schießt, handelt, das ist kein Problem.

Er handelt eindeutig.

Deswegen problematisieren Sie das wirklich nur, wenn es mal im Sachverhalt aufgeworfen

ist.

Wenn da zum Beispiel drin steht, spontan reagierte auf das Reh.

Also da haben wir diese Spontanreaktionen.

Dass Sie da vielleicht ein bisschen was sagen, es ist eine Handlung gegeben und dass das

kein Reflex ist, sondern willentlich getragen ist und dadurch eine Veränderung in der Außenwelt,

eine sozial erhebliche herbeigeführt wird.

Also da würden Sie mal vielleicht was dazu sagen, wo Sie auf jeden Fall auch mal was

dazu sagen würden, ist, das ist unser Fall, der vis absoluta, diese absolut wirkende Kraft.

Also vis absoluta ist ein lateinischer Ausdruck, vis Kraft Macht.

Wenn es ein anderer einen schubst oder wenn jemand Ihnen die Hand führt und dann die bei

Ihnen in der Hand befindliche Pistole letztendlich dazu bringt, dass die abgedrückt wird und der

andere kann sich dagegen gar nicht wehren, dann würden Sie auch mal sagen, liegt denn

hier eine Handlung vor und würden das bei dem Vordermann verneinen, aber dann hat natürlich

der Hintermann gehandelt.

Also so gesehen kommen Sie da auch zu Strafbarkeiten, aber Sie können sich schon vorstellen, dass

ein Klausursteller versucht sein wird, es niemals an der Handlung scheitern zu lassen,

denn sonst wäre die Klausur ja beendet, bevor sie begonnen hat.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:31:05 Min

Aufnahmedatum

2020-11-20

Hochgeladen am

2020-11-21 02:48:05

Sprache

de-DE

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