Einen schönen guten Morgen und herzlich willkommen zu Tag zwei unserer Tagung.
Ich gehe gleich weiter an meinen Kollegen Axel Adrian.
Vielen Dank, lieber Martin.
Grüß Gott von meiner Seite.
Guten Morgen.
Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei sind.
Zweiter Tag, zweites Panel unseres Teil 3.
Heute geht es um einen Blick nach China und dann einen Blick auf das deutsche Verfassungsrecht.
Und ich freue mich, als ersten Referenten begrüßen zu dürfen Georg Gäßk.
Lieber Georg, du bist Professor für chinesisches Recht an der Universität Osnabrück und wohl,
glaube ich, der einzige deutsche Professor mit Lehrbefähigung zum chinesischen Recht.
Und insofern freue ich mich, dass du uns heute was über China erzählst.
Und die Bühne ist deine, lieber Georg.
Ja, also zunächst mal herzlichen Dank für die Einladung.
Ich versuche jetzt wirklich mich kurz zu fassen, 15 Minuten.
Maschinelle Entscheidungen in China, Internet-Code in Hand, Social Credit System und so weiter.
Jetzt hoffe ich, dass mir das Bild nicht eingefroren ist und ich tatsächlich weiter kann.
Ja, gut.
Also ich werde kurz so ein bisschen Einführung geben, dann auf Planungsgrundlagen gehen, dann
normative Grundlagen.
Es gibt komplett verschiedene.
Das eine sind nationale Gesetze, das andere sind Sonderbestimmungen einzelner Gerichte.
Faktische Grundlagen werde ich vielleicht weglassen, aber noch einen kurzen Ausblick
wagen.
Und wenn wir dann uns das anschauen, dann sehen wir zunächst mal, dass die Justiz einen
Profilierungsdruck hat, sich als modernen und progressiv und so weiter zu bewähren.
Und das bringt dann innerhalb Chinas, was sich als Staatsziel die Digitalisierung der
Gesellschaft und die Digitalisierung des Staats gesetzt hat, natürlich einen Konkurrenzdruck
zwischen Institutionen der Justiz.
Das heißt, es gibt parallele Entwicklungen, unterschiedliche KI-Anwendungen oder KI-Systeme
an unterschiedlichen Gerichten.
Also hier nur eine kurze Aufrüstung.
Beijing, Shanghai, Hangzhou, Guangzhou, also was früher Kanton wies, Oberstorffuchsgerichtshof
und so weiter.
Die haben alle mit entsprechenden Partnern in der Industrie, Softwaredesign und so weiter,
versucht, Systeme aufzubauen.
Und man sieht, dass sie durchaus in Konkurrenz sind, dass sie also unterschiedliche Schwerpunkte
setzen.
Zum Beispiel ist der Schwerpunkt in Beijing nach wie vor, auch nach drei, vier Jahren,
auf Mediation, während zum Beispiel der Schwerpunkt in Hangzhou auf diese Lamsam-Entscheidungen
liegt, ganz offensichtlich, während wir in Guangzhou wiederum einen anderen Schwerpunkt
haben.
Oberstorffsgerichtshof würde zum Beispiel Assistenzsysteme für Entscheidungshilfen
machen, sprich aus diesem Riesenpool an digitalisierten Urteilen, die es in China gibt, versuchen,
einfach arithmetisches Mittel und, und, und, und, und, statistisch durchzuarbeiten, dass
man sieht, okay, bei Paragraph X, Y mit den und den Beweismitteln kommen wir üblicherweise
bei den und den Urteilen raus, so dass dann ja auch der Begründungsdruck natürlich größer
wird, je mehr man sich von diesen entsprechenden statistischen Vorgaben entfernt.
Das heißt also, der Gericht, da muss ich nicht dran halten, aber er weiß dann, der Fall
liegt so und so und dann gehe ich drüber oder drunter.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:20:11 Min
Aufnahmedatum
2021-07-15
Hochgeladen am
2021-07-15 11:26:05
Sprache
de-DE
Inhalte:
- „Maschinelle Entscheidungen in China – Internet Court in Hangzhou und Social Credit System“ (Prof. Dr. Georg Gesk, Universität Osnabrück)
- „Bemerkungen zum verfassungsrechtlichen Rahmen automatisierter Gerichtsentscheidungen“ (Prof. Dr. Andreas Funke, FAU)
- Expertendiskussion (Moderation: Prof. Dr. Axel Adrian):
- Prof. Dr. Georg Gesk, Universität Osnabrück
- Prof. Dr. Andreas Funke, FAU
- Prof. Dr. Stefan Evert, FAU
- Prof. Dr. Michael Kohlhase, FAU