7 - Kommunalrecht [ID:7889]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Also nochmal herzlich willkommen jetzt mit Mikrofon zur Vorlesung Kommunalrecht in Bayern.

Ich würde diesmal nicht vertieft nochmal versuchen die letzte Stunde zu wiederholen,

es sei denn sie haben selbst noch Fragen mitgebracht aus der letzten Einheit.

Falls noch eine auftauchen sollte während der Stunde nicht zögern, dann können wir

vielleicht am Ende einfach nochmal einen kurzen Rückblick wagen.

Sonst würden wir einsteigen in ein neues Kapitel, hier mit C überschrieben und zwar

Aufgaben und Hoheiten der Kommunen.

Im Vergleich zu dem vorherigen Kapitel, da ging es um die Binnenorganisation,

zoomen wir wieder ein Stück weit heraus.

Also wenn Sie sich vorstellen, zuletzt waren wir im Rathaus selbst, haben den Bürgermeister

auf den Schreibtisch geguckt, haben uns in die Sitzung des Gemeinderats hineingesetzt,

haben überlegt was passiert da im Zuschauerraum, was passiert vorher, wer wird wie eingeladen,

was muss auf diesem Brief drauf stehen, wer muss ihn erhalten, was passiert wenn da Fehler

passieren, sehr kleinteilig.

Und jetzt gehen wir wieder einen Schritt zurück und betrachten die Kommune wieder eher im

Verhältnis zu anderen, sei es privaten, sei es vor allem aber auch anderen Hochheitsträgern,

also dem Landkreis, dem Bezirk, dem Land, dem Bund und versuchen uns nochmal klar zu machen,

wir haben das zu Beginn schon mal gemacht in den ersten Stunden, aber jetzt nochmal ganz

konkret, welche Aufgaben hat denn jetzt diese spezifische Einheit im Staatsorganisationsaufbau,

die Gemeinde, die Kommune und immer auch dann der Landkreis, der Bezirk am Rande, im Verhältnis

zu den anderen Hochheitsträgern.

Wir werden uns als Einstieg beschäftigen mit den sogenannten kommunalen Hoheiten und

uns dann mit den Aufgaben und den Aufgabenbegriffen auseinandersetzen.

Wenn wir uns die Hoheiten ansehen, vielleicht sind Sie schon mal bei der Lektüre irgendwo

begegnet, gibt es die ganz klassischen kommunalen Hoheiten, die werden bezeichnet als die Gebietshoheit,

die Organisations- und Kooperationshoheit, die Personalhoheit, Satzungshoheit, Planungshoheit,

Finanz- und Abgabenhoheit und bei den anderen ist man sich von der Einteilung nicht ganz

so eindeutig sicher, also das wird nicht immer mitgenannt bei der Aufzählung der Hoheiten,

aber sicherlich auch verfassungsfähig geschützt ist die sogenannte Kulturhoheit, das Namensrecht

und auch die wirtschaftliche Betätigung jedenfalls im Rahmen der Daseinsvorsorge.

Zur Einordnung, diese Hoheiten, in welchem Kontext stehen für Sie diese Hoheiten, also

staatsorganisationsrechtlich, einfach als Inhalte des verfassungsrechtlich geschützten

Selbstverwaltungsrechts, noch mal im Rückblick auf unsere erste oder zweite Stunde.

Sie erinnern sich vielleicht Artikel 28 Grundgesetz.

Sie erinnern sich vielleicht auch noch, dort war beinhaltet die sogenannte institutionelle

Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und die wiederum konnte man auch aufteilen,

aufteilen in die institutionelle Rechtssubjektsgarantie, in die objektive Rechtsinstitutionsgarantie

und schließlich die subjektive Rechtsstellungsgarantie.

Und dort hatten wir einen Schwerpunkt gelegt eigentlich auf die objektive Rechtsinstitutionsgarantie,

die Allzuständigkeit, da werden wir im zweiten Teil unserer heutigen Stunde bei den Aufgaben

vermerkt den Schwerpunkt legen und zweiter Punkt die Eigenverantwortlichkeit.

Unter der Eigenverantwortlichkeit erinnern Sie sich vielleicht noch, wird verstanden,

dass die Kommune, soweit sie jedenfalls mal zuständig ist, ihre Angelegenheiten selbst

organisieren darf und auch darüber entscheiden, wie sie ihre Angelegenheiten wahrnimmt.

Und die Hochheiten, um die wir uns, um die es hier gehen soll, die sind fast alle irgendwo

verknüpft, angeknüpft an diese Eigenverantwortlichkeit.

Also man spricht, sie sind in ihrer Hoheit, dem Recht, etwas in diesem jeweils benannten

Aspektsbereich selbstständig zu handeln, darin sind sie betroffen, sie sind in ihrer

Eigenverantwortlichkeit betroffen.

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:18 Min

Aufnahmedatum

2017-06-07

Hochgeladen am

2017-06-07 18:45:59

Sprache

de-DE

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