Ja, ich sehe die Kameras sind wieder an und es kann weitergehen. Wir kommen zum Teil 4
unserer Tagung, gehen also weg von der Automatisierung und wenden uns jetzt der
Kommunikation im digitalen Zivilprozess zu. Genauer gesagt wollen wir uns die
Videoverhandlung etwas näher anschauen. Wir haben schon in den vorangegangenen
Teilen gehört, mit Maschinen ist es schwer zu sprechen, auch in Zeiten der
Spracherkennung. Noch schwieriger ist es möglicherweise aber in einem von
Maschinen bereitgestellten Raum zu verhandeln und damit sind wir bei unserem
Thema der Videoverhandlung. Professor Hans Kuttlich, Inhaber des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie hat
sich bereit erklärt die Moderation dieses Teils 4 zu übernehmen.
Herzlich willkommen lieber Professor Kuttlich und ich gebe gleich an Sie ab.
Ja meine Damen und Herren, schönen guten Spätvormittag. Ich will gar nicht viel
Zeit vergehen, ich will nur ganz kurz die vier Referenten dieses Podiums hier
insbesondere dann auch noch mal begrüßen in der Reihenfolge Ihres
Auftretens sozusagen Herrn Doktor Harnack, Frau Doktor Kromes, Herrn Doktor Kinsle
und dann in der Podiumsdiskussion auch noch Herrn Florian Nicolai. Als erster
wird eben sprechen Herr Harnack. Herr Harnack hat auch mal, wie ich seinem
Lebenslauf auf der Homepage entnommen habe, begonnen Jura zu studieren, hat
dann etwas Vernünftiges gelernt und hat sich der Psychologie zugewandt und ist
nun also in der Arbeitseinheit Arbeitspsychologie an der Uni Münster
tätig als Postdoc und ich stelle mir das leihenhaft jedenfalls so vor, dass
sie sozusagen über diese Frage, inwiefern man so auf die Distanz und ohne
sich persönlich zu sehen und so weiter überhaupt miteinander spricht oder wie
man da miteinander spricht, wie man da aufeinander eingeht, ob das irgendwie
etwas ändert rein so vom Tatsächlichen her und ich bin sehr auf Ihren Vortrag
gespannt und wir freuen uns sehr, dass Sie dabei sind Herr Harnack. Ja, einen schönen
guten Morgen noch von mir, vielen Dank für die freundliche Instruktion. Tatsächlich
würde ich mich auch als Grenzgänger bezeichnen, habe tatsächlich mal mit
Jura angefangen, bin dann in die Kognitionswissenschaften gerutscht und
versuche jetzt wieder der Juristerei mit Tat und Drang irgendwie zur
Verfügung zu stellen. Ja, ich möchte Ihnen so ein paar, also ich
habe explizit verzichtet jetzt einen Vortrag zu halten, ich würde es viel mehr
als Thesenfutter bezeichnen für die anschließende Diskussion und würde Sie
so ein bisschen auf die psychologischen Merkmale von Kommunikation in digitalen
oder virtuellen Räumen hinweisen. Gucken, ob das mit der Bildschirmfreigabe klappt.
Sie sehen alle meinen Bildschirm? Ja, klappt. Sehr gut.
So, der Titel über die Ferne, Sprechen, Verhandeln, Entscheidenden ist daraus
geboren, dass ich in der Zeitung für Konfliktmanagement zwei Artikel zu
diesem Thema geschrieben habe und auch unter diesem Thema jetzt neulich beim
Anwaltsverein in einem Podium eingeladen wurden und sozusagen dieses aktuelle
Thema ein bisschen zu beleuchten. Ich würde ganz gerne mit der These umgehen,
anfang ein Gespenst geht um. Sie kennen sicherlich die Fortführung dieses Satzes,
ich würde aber ganz gerne darauf hinweisen, dass sozusagen das Gespenst
nicht der Kommunismus in dem Fall sind, sondern wir selber. Ich habe oft
festgestellt, dass wir, wenn wir online Verhandlungen haben, die Leute sozusagen
in diesen Raum kommen, dass die Kameras aus, keiner redet miteinander und in dem
Moment, wo der Dozent anfängt zu reden, gehen die Kameras an und man sieht ein
paar Gesichter. Stellen Sie sich doch die Analogie vor in einem Gerichtssaal. Die
Menschen würden mit einem Tuch über ihrem Kopf in den Gerichtssaal schleichen,
würden sozusagen lange mit diesem Tuch über dem Kopf im Gerichtssaal sitzen und
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:29:56 Min
Aufnahmedatum
2021-07-15
Hochgeladen am
2021-07-15 11:26:18
Sprache
de-DE
Inhalte:
- „Gerichtsverhandlung per Video – Über die Ferne: Sprechen, Verhandeln und Entscheiden“ (Dr. Klaus Harnack, Universität Münster)
- „Die Videoverhandlung nach 128a ZPO“ (Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München)
- „Die Online-GmbH-Gründung – Hintergründe und Eckpunkte des Videobeurkundungssystems“ (Dr. Philipp Kienzle, Geschäftsführer der BNotK)
- Expertendiskussion (Moderation: Prof. Dr. Hans Kudlich):
- Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München
- Dr. Klaus Harnack, WWU Münster
- Dr. Philipp Kienzle, Geschäftsführer der BNotK
- Florian Nicolai, FAU