7 - Teil 4: Videoverhandlung und Kommunikation – ein Widerspruch? [ID:35782]
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Ja, ich sehe die Kameras sind wieder an und es kann weitergehen. Wir kommen zum Teil 4

unserer Tagung, gehen also weg von der Automatisierung und wenden uns jetzt der

Kommunikation im digitalen Zivilprozess zu. Genauer gesagt wollen wir uns die

Videoverhandlung etwas näher anschauen. Wir haben schon in den vorangegangenen

Teilen gehört, mit Maschinen ist es schwer zu sprechen, auch in Zeiten der

Spracherkennung. Noch schwieriger ist es möglicherweise aber in einem von

Maschinen bereitgestellten Raum zu verhandeln und damit sind wir bei unserem

Thema der Videoverhandlung. Professor Hans Kuttlich, Inhaber des

Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie hat

sich bereit erklärt die Moderation dieses Teils 4 zu übernehmen.

Herzlich willkommen lieber Professor Kuttlich und ich gebe gleich an Sie ab.

Ja meine Damen und Herren, schönen guten Spätvormittag. Ich will gar nicht viel

Zeit vergehen, ich will nur ganz kurz die vier Referenten dieses Podiums hier

insbesondere dann auch noch mal begrüßen in der Reihenfolge Ihres

Auftretens sozusagen Herrn Doktor Harnack, Frau Doktor Kromes, Herrn Doktor Kinsle

und dann in der Podiumsdiskussion auch noch Herrn Florian Nicolai. Als erster

wird eben sprechen Herr Harnack. Herr Harnack hat auch mal, wie ich seinem

Lebenslauf auf der Homepage entnommen habe, begonnen Jura zu studieren, hat

dann etwas Vernünftiges gelernt und hat sich der Psychologie zugewandt und ist

nun also in der Arbeitseinheit Arbeitspsychologie an der Uni Münster

tätig als Postdoc und ich stelle mir das leihenhaft jedenfalls so vor, dass

sie sozusagen über diese Frage, inwiefern man so auf die Distanz und ohne

sich persönlich zu sehen und so weiter überhaupt miteinander spricht oder wie

man da miteinander spricht, wie man da aufeinander eingeht, ob das irgendwie

etwas ändert rein so vom Tatsächlichen her und ich bin sehr auf Ihren Vortrag

gespannt und wir freuen uns sehr, dass Sie dabei sind Herr Harnack. Ja, einen schönen

guten Morgen noch von mir, vielen Dank für die freundliche Instruktion. Tatsächlich

würde ich mich auch als Grenzgänger bezeichnen, habe tatsächlich mal mit

Jura angefangen, bin dann in die Kognitionswissenschaften gerutscht und

versuche jetzt wieder der Juristerei mit Tat und Drang irgendwie zur

Verfügung zu stellen. Ja, ich möchte Ihnen so ein paar, also ich

habe explizit verzichtet jetzt einen Vortrag zu halten, ich würde es viel mehr

als Thesenfutter bezeichnen für die anschließende Diskussion und würde Sie

so ein bisschen auf die psychologischen Merkmale von Kommunikation in digitalen

oder virtuellen Räumen hinweisen. Gucken, ob das mit der Bildschirmfreigabe klappt.

Sie sehen alle meinen Bildschirm? Ja, klappt. Sehr gut.

So, der Titel über die Ferne, Sprechen, Verhandeln, Entscheidenden ist daraus

geboren, dass ich in der Zeitung für Konfliktmanagement zwei Artikel zu

diesem Thema geschrieben habe und auch unter diesem Thema jetzt neulich beim

Anwaltsverein in einem Podium eingeladen wurden und sozusagen dieses aktuelle

Thema ein bisschen zu beleuchten. Ich würde ganz gerne mit der These umgehen,

anfang ein Gespenst geht um. Sie kennen sicherlich die Fortführung dieses Satzes,

ich würde aber ganz gerne darauf hinweisen, dass sozusagen das Gespenst

nicht der Kommunismus in dem Fall sind, sondern wir selber. Ich habe oft

festgestellt, dass wir, wenn wir online Verhandlungen haben, die Leute sozusagen

in diesen Raum kommen, dass die Kameras aus, keiner redet miteinander und in dem

Moment, wo der Dozent anfängt zu reden, gehen die Kameras an und man sieht ein

paar Gesichter. Stellen Sie sich doch die Analogie vor in einem Gerichtssaal. Die

Menschen würden mit einem Tuch über ihrem Kopf in den Gerichtssaal schleichen,

würden sozusagen lange mit diesem Tuch über dem Kopf im Gerichtssaal sitzen und

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:29:56 Min

Aufnahmedatum

2021-07-15

Hochgeladen am

2021-07-15 11:26:18

Sprache

de-DE

Inhalte: 

  • „Gerichtsverhandlung per Video – Über die Ferne: Sprechen, Verhandeln und Entscheiden“ (Dr. Klaus Harnack, Universität Münster)
  • „Die Videoverhandlung nach 128a ZPO“ (Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München)
  • „Die Online-GmbH-Gründung – Hintergründe und Eckpunkte des Videobeurkundungssystems“ (Dr. Philipp Kienzle, Geschäftsführer der BNotK)
  • Expertendiskussion (Moderation: Prof. Dr. Hans Kudlich):
    • Dr. Sabine Grommes, Richterin am AG München
    • Dr. Klaus Harnack, WWU Münster
    • Dr. Philipp Kienzle, Geschäftsführer der BNotK
    • Florian Nicolai, FAU
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