Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur heutigen Veranstaltung.
Wir werden fortfahren mit der Zurechnungslehre.
Sie können sich noch erinnern, da waren wir stehen geblieben.
Es ist jetzt im Chat schon aufgetaucht, eine Frage, was bedeutet Zurechnung?
Das ist natürlich so eine abstrakte Frage, dass ich gar nicht weiß, wo eigentlich das
Problem liegt.
Was Sie versuchen müssen, ist, wenn Sie Fragen stellen, dass Sie diese Fragen präzisieren.
Das heißt, Sie müssen mir sagen, worin liegt wirklich Ihr Problem?
Was haben Sie nicht verstanden?
Ich möchte aber noch mal vielleicht ganz kurz sagen, wir hatten durchgenommen, zumindest
diejenigen, die dabei waren, die wissen, wir haben durchgenommen, Kausalität ist etwas
faktisches.
Das heißt also, rein faktisch wird geschaut, ist diese Person ursächlich für den Erfolg
geworden durch ihre Handlung.
Also hat die Handlung ursächlich den Erfolg bewirkt.
Und da haben wir gesehen, dass diese Kausalität sehr weit zurückgreift, selbst der Erzeuger
des Mörders ist kausal.
Und es wird auch nicht bestritten, dass der kausal ist, nach dieser Äquivalenztheorie
oder Conditiosine-Quanone.
Und was bedeutet objektive Zurehnung, dass wir dann nach dieser Kausalität uns irgendwie
die Frage stellen müssen, ja, wollen wir das wirklich auch der Person zurechnen?
Also nicht nur ob Ursächlichkeit gegeben ist, sondern wollen wir ihr auch einen, wenn man
so will, objektiven Vorwurf machen.
Darum geht es letztendlich.
Also können wir sagen, ja, du bist Erzeuger des Mörders und deswegen bist du jetzt verantwortlich
für den Mord.
Du bist kausal, das ist unbestritten, aber würden Sie wirklich, und das ist jetzt die
Antwort an diejenige, die diese Frage gestellt hat, würden Sie wirklich diesen Erzeuger
wegen Mordes verurteilen wollen?
Weil er sich da beteiligt hat an dem Mord durch Erzeugung des Mörders.
Das können Sie nicht ernsthaft wollen.
Das heißt, Sie müssen sich auch irgendwie noch mal zusätzliche Frage stellen, will
ich wirklich jetzt den Täter zurechnen?
Ist das eine Gefahr, die er geschaffen hat, eine rechtlich relevante Gefahr, die dieser
Erzeuger geschaffen hat?
Und jetzt stellen wir uns die Frage, ist es unerlaubt?
Er muss ja eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen haben.
Ist es wirklich rechtlich missbillig, in unserer Gesellschaft ein Kind zu zeugen?
Und da muss man jetzt natürlich in der Klausur mit einem gesunden Menschenverstand sitzen
und sich die Frage stellen, ist das erlaubt, Kinder zu zeugen in unserer Gesellschaft,
oder ist das eher nicht erlaubt in unserer Gesellschaft?
Und da werden Sie wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, wenn Sie nicht zu dem Ergebnis kommen,
dann ist es problematisch.
Werden Sie wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, das ist doch ein ganz natürlicher
Vorgang, das ist doch nicht missbillig, im Gegenteil, wir wünschen uns doch in unserer
Gesellschaft sogar Kinder.
Das heißt, es scheint keine rechtlich missbilligte Gefahr zu sein.
Und letztendlich geht es darum, nämlich sich die Frage zu stellen, habe ich hier eine rechtlich
missbilligte Gefahr, die geschaffen wurde?
Manchmal ist es ja auch nicht rechtlich eine gewandte Gefahr, das mag eine Gefahr sein,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:38:00 Min
Aufnahmedatum
2020-11-27
Hochgeladen am
2020-11-27 08:09:20
Sprache
de-DE