Die Vorlesung widmet sich einem Rechtsgebiet, das einen der größten und wichtigsten Infrastrukturbereiche in Bund, Ländern und Kommunen betrifft. Die juristischen Problemfelder, die das Öffentliche Dienstrecht bereithält, sind von verfassungsrechtlichen Fragestellungen dominiert; der Zugang zum Lehrstoff wird daher über das Grundgesetz erschlossen. Für die Veranstaltung sind im Übrigen insbesondere folgende Themenschwerpunkte vorgesehen, in deren Darstellung auch die Erfahrungen des Dozenten aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsjurist im Personalsektor einfließen:
– Für das Öffentliche Dienstrecht ist zunächst die Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht zentral: Das Öffentliche Dienstrecht ist weiterhin von dem Dualismus zwischen dem Recht der Beamtinnen/Beamten und dem Recht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geprägt, nachdem Versuche zur Auflösung dieses Dualismus keinen Erfolg hatten. Die Unterscheidung dieser beiden Beschäftigtengruppen und die Auswirkungen auf das Öffentliche Dienstrecht als Ganzes wird gleichsam ein „roter Faden“ bleiben.
– Wie wird der Öffentliche Dienst flexibilisiert? Lässt sich das Berufsbeamtentum ggf. ganz abschaffen oder ergeben sich aus dem Grundgesetz unüberwindbare verfassungsrechtliche Hürden? Welche Formen der Privatisierung gibt es?
– Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht einer neuen Ordnung unterworfen: Besoldungsrecht, Laufbahnrecht und Versorgungsrecht für die Landesbeamtinnen/Landesbeamten sind inzwischen alleinige Ländersache, so dass sich die Rechtsstellung der Landesbeamtinnen/Landesbeamten von der Rechtsstellung der Bundesbeamtinnen/Bundesbeamten unterscheiden kann und zudem die Rechtsstellung der Beamtinnen/Beamten in den Ländern von Land zu Land differieren kann. Auf das in der Folge in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz wird ebenso ausführlich eingegangen wie auf die Neuordnung des Bayerischen Beamtenrechts und auf die Neuordnung des Bundesbeamtenrechts.
– Die Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst hält komplizierte Fallgestaltungen bereit, was erst Recht gilt, wenn sowohl Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer um eine Stelle konkurrieren. Die sog. Konkurrentenklage - ein evergreen des Öffentlichen Dienstrechts - wird ausführlich besprochen werden.
– Die Bedeutung der Grundrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst führt zu interessanten weiteren Fragestellungen: Maßnahmen im innerdienstlichen Betrieb betreffen Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nicht selten auch in ihrer Privatsphäre, sofern beispielsweise ihr äußeres Erscheinungsbild oder das Eintreten für bestimmte Auffassungen betroffen ist.
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Wintersemester 2020/2021
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StudOn-Zugang
aktualisiert
2020-10-29 19:09:11
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# 1StudOn-ZugangZur Bedeutung des Öffentlichen Dienstrechts für die Pflichtfächer Staatsorganisationsrecht und Staatshaftung bei vertiefter Einführung in den Dualismus zwischen Beamtentum und Arbeitnehmertum im Öffentlichen DienstAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-10-28 Wintersemester 2020/20211Zur Bedeutung des Öffentlichen Dienstrechts für die Pflichtfächer Staatsorganisationsrecht und Staatshaftung bei vertiefter Einführung in den Dualismus zwischen Beamtentum und Arbeitnehmertum im Öffentlichen DienstAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-10-28 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 2StudOn-ZugangAusführliche Besprechung der Lösungsskizzen zum 1. FallblockAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-10-28 Wintersemester 2020/20212Ausführliche Besprechung der Lösungsskizzen zum 1. FallblockAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-10-28 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 3StudOn-ZugangJuristischer Spazier-Gang durch das Grundgesetz: Der Öffentliche Díenst und das GrundgesetzAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20213Juristischer Spazier-Gang durch das Grundgesetz: Der Öffentliche Díenst und das GrundgesetzAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 4StudOn-ZugangZur Reform des Beamtenrechts auf Bundesebene und auf LandesebeneAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20214Zur Reform des Beamtenrechts auf Bundesebene und auf LandesebeneAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 5StudOn-ZugangZur Rechtsgeschichte und den hergebrachten Grundsätzen des BerufsbeamtentumsAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20215Zur Rechtsgeschichte und den hergebrachten Grundsätzen des BerufsbeamtentumsAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 6StudOn-ZugangZu den hoheitsrechtlichen Befugnissen nach Art. 33 Abs. 4 GG und zur PrivatisierungAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20216Zu den hoheitsrechtlichen Befugnissen nach Art. 33 Abs. 4 GG und zur PrivatisierungAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 7StudOn-ZugangZur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil I)AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20217Zur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil I)AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 8StudOn-ZugangZur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil II)AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/20218Zur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil II)AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-11-12 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 9StudOn-ZugangZu der eingeschränkten Geltung der Grundrechte bei der Dienstausübung durch Beamte und ArbeitnehmerAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/20219Zu der eingeschränkten Geltung der Grundrechte bei der Dienstausübung durch Beamte und ArbeitnehmerAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 10StudOn-ZugangZu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Berufung in ein BeamtenverhältnisAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/202110Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Berufung in ein BeamtenverhältnisAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 11StudOn-ZugangZu den Pflichten der Beamtenschaft und Arbeitnehmerschaft im Öffentlichen DienstAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/202111Zu den Pflichten der Beamtenschaft und Arbeitnehmerschaft im Öffentlichen DienstAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 12StudOn-ZugangZum Bewerberverfahrensanspruch und zur KonkurrentenklageAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/202112Zum Bewerberverfahrensanspruch und zur KonkurrentenklageAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip
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# 13StudOn-ZugangZum TV-L und zum TVöDAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/202113Zum TV-L und zum TVöDAKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber2020-12-07 Wintersemester 2020/2021StudOn-ZugangGesperrt clip