Ich darf das Symposium mit meinem Vortrag eröffnen über die neuen Abrissungsmodalitäten
im ambulanten Sektor im Sinne der Wirtschaftlichkeit.
Als erstes zur Historie.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2019 das MDK-Reformgesetz auf den Weg gebracht.
Darin enthalten war der gesetzliche Auftrag zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren,
dem sogenannten AOP-Katalog.
Daraufhin wurde das IGS, das ist ein unabhängiges Institut für Forschungen in Gesundheitsfragen,
wurde mit einer Studie beauftragt, die dann 2022 veröffentlicht worden ist.
Darin wurden 2.476 Leistungen identifiziert, die ambulant erbracht werden können.
Im gleichen Jahr kam es noch zu einer Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der gesetzlichen Krankenhaus- und Krankenversicherungsspitzenverband
auf eine Erweiterung des bestehenden AOP-Katalogs, der dann zum Jahreswechsel 2023 eingeführt worden ist,
mit Aufnahme von insgesamt 208 neuen OPS-Codes in diesen ambulanten OOP-Katalog.
Das ist die Logik des neuen AOP-Katalogs, des sogenannten AOP 2.0.
Es gibt diese Einschlusskriterien zusätzlich zu den bestehenden OPS-Codes.
Es gibt 208 neue OPS-Codes, 154 in Abstand 1 und 54 in Abschnitt 2,
sodass der neue AOP-Katalog in Summe jetzt 3089 OPS-Codes beinhaltet,
die ambulant erbracht werden können und eben auch ambulant erbracht werden sollen.
Es gibt es natürlich immer bestimmte Umstände, Vorerkrankungen, Diagnosen oder auch andere Prozeduren,
die zusammen mit dieser OPS-Prozedur durchgeführt werden, die einer ambulanten Behandlung entgegenstehen.
Das ist abgebildet in den sogenannten Kontextfaktoren.
Das sind also Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen erforderlich sein kann.
Das sind bestimmte Diagnosen, Vorerkrankungen karteologische oder ICD-Diagnosen oder eben bestimmte andere Prozeduren.
Dann aber auch Punkte wie Gebrechlichkeit, das operationalisiert über den Bartel-Index,
also kleiner 15 oder so was oder kleiner 20 ist es, Beatmung, Pflegegrad 4 und 5 und jetzt für die Kindermedizin dann auch relevant ein Alter unter ein Jahr.
Wenn das vorliegt, können eben diese Leistungen, die auch im AOP-Katalog vorhanden sind,
können dann auch stationär abgerechnet werden, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf.
Zusätzlich dazu gibt es noch die sogenannten M-BEC, die medizinischen Begründungen.
Das sind weitere medizinische oder soziale Gründe, die einen stationären Aufenthalt rechtfertigen.
Und letztlich ist es immer fallindividuell eine ärztliche Entscheidung, ob ein entsprechender Eingriff auch wirklich ambulant durchgeführt werden kann.
Also wenn der Arzt entscheidet, dass der Behandlungserfolg oder auch die Sicherheit des Patienten nur durch eine stationäre Behandlung gewährleistet werden kann,
dann können auch weiterhin diese Prozeduren, die auch im neuen AOP-Katalog drin sind, stationär abgerechnet werden.
Aber dann muss die Begründung auch mit der Rechnungsstellung an die Krankenkasse direkt mitgeliefert werden.
Was ist das jetzt? Um welche Operationen geht es da jetzt in der Kinderchirurgie?
Ich habe das jetzt mal anhand von den Fallzahlen von Januar bis September 2022 in absteigender Ordnung hier aufgeführt.
Also die wichtigsten Eingriffe, das ist einmal der offene Leisternherrenverschluss mit oder ohne Hydrozeelenwandresektionen,
der laboroskopische Leisternherrenverschluss, die Explanation von Port- oder Higmenkathetern, die Zirkumzision, die Orchidopäxie, der Nabelherrenverschluss
oder auch die Implantation von Port- oder der Wechsel von Port- oder Higmenkathetern oder auch die Exzision von Pylonydalsinus.
Wie hoch ist jetzt der Anteil dieser OPs oder dieser Fälle an den Gesamtfällen?
Da liegen wir bei 26% aller Fälle, also fast ein Viertel aller unserer Fälle fallen in den neuen AOP-Katalog und haben somit das ambulante Potential.
Wenn man jetzt den Allös allerdings betrachtet, das ist schon ein bisschen weniger, weil das natürlich auch die kleineren Fälle sind.
Also die potenziellen AOP-Fälle machen eben 14% des Gesamtallöses dann aus.
Jetzt mal hier zu den harten Zahlen dann auch.
Was ist denn jetzt der Unterschied in den Allösen zwischen stationär und ambulant?
Jetzt mal für die wichtigsten kinderschirurgischen Eingriffe, die darunter fallen, also jetzt exemplarisch die Leißenherne,
die Explanation von Higmenkatheter oder die Zirconcision oder Regnabelherne.
Wenn man das vergleicht stationär, also wenn die Patienten stationär einen Tag da sind und dann auch so abgerechnet werden versus ambulant,
da sieht man dann schon, dass es hier so ein Drittel bis ein Viertel des stationären Allöses dann darstellt.
Und das spiegelt natürlich nicht im Geringsten unsere Realität in der Kinderchirurgie hier in der Klinik wider,
dass auch jetzt die ambulanten Patienten, die ambulanten Operationen auch nur so ein Drittel oder ein Viertel der Kosten oder des Aufwands verursachen.
Presenters
Dr. med. Arne Füldner
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:10:35 Min
Aufnahmedatum
2023-10-25
Hochgeladen am
2023-10-26 10:46:03
Sprache
de-DE