5 - Betriebswirtschaftslehre I [ID:1119]
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Herzlich willkommen zur Vorlesung heute Morgen. Ich freue mich, dass Sie so früh aufgestanden sind.

An diesem Tag, wir starten pünktlich. Ich hoffe, es geht Ihnen gut und es ist immer schön,

wenn Sie im Montag früh um 18 Uhr den Weg finden. Es kann sein, dass wir bald in den Audi Max wieder

umziehen. Das hatte ich ja schon mal angekündigt. Ich werde es dann nochmal, weil ich das öfter

gefragt wurde, genau sagen, wann wir das genau tun, ab wann wir wieder im Audi Max auch zu

bestimmten Terminen sind. Ja, bevor wir starten, sind irgendwelche Fragen oder Hinweise ihrerseits,

die ich aufgreifen kann, bevor ich inhaltlich loslege. Dann starten wir, dann versuche ich

mal einzufangen nach so einem Wochenende. Das ist immer schwierig hier, der Start. Wo waren

wir stehen geblieben? Wir hatten über das Thema Rechtsformen gesprochen und das startet

so bei Seite 37. Ich hatte dann einen Überblick gegeben in der letzten Stunde über die verschiedenen

Rechtsformen, nicht über alle, aber über die Wesentlichen, die wir hier in dieser Veranstaltung

behandeln wollen. Das waren vor allem die Personengesellschaften und einige Kapitalgesellschaften.

Ich hatte wesentliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

herausgearbeitet. Im Grundsätzlichen, wir hatten über die Einzelunternehmung gesprochen

und kurz auch über sonstige Formen hier. Ich hatte über die GBR, die OHG, die KG und die

Partnerschaftsgesellschaft auf der einen Seite etwas gesagt und hatte dann über die verschiedenen

Kapitalgesellschaften angefangen zu sprechen. Kurz über die KGAA, die Kommunikgesellschaft

auf Aktien, aber nur ganz kurz. Und dann etwas mehr über die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter

Haftung und die ihr angehängte Unternehmergesellschaft, sozusagen die Mini-GmbH. Wir hatten dann

angeschlossen, indem wir über die Aktiengesellschaft gesprochen haben. Und da werde ich jetzt nochmal

einsteigen. Wir werden die Aktiengesellschaft abschließen heute, dann über die SE, die

SOSETAS Europäer sprechen und das Thema Rechtsformen für heute abschließen und in den nächsten

Teil gehen, im Hinblick auf die Kategorisierung, die Einteilung von Unternehmen und über Kooperation

und Konzentration sprechen. Da waren wir also stehen geblieben. Vielleicht nochmal zur

Erinnerung, dass wenn Sie sich die Zahl der Unternehmen vor Augen fühlen, auch das hatten

wir uns kurz angesehen, müssen Sie mit dem Blick haben, dass die Einzelunternehmen hier

mit Abstand die größte Gruppe sind, gefolgt von den GmbHs und das macht irgendwie Sinn,

weil entweder machen Sie eine Einzelunternehmung, wenn Sie so eine Firma gründen oder Sie

sagen, ich bringe vielleicht noch das Kapital für eine GmbH auf und will vor allem meine

Haftung beschränken und dann gehe ich da rein. Die GmbH ist also hier eine sehr attraktive

Rechtsform und die Aktiengesellschaft, über die wir jetzt hier ausführlich sprechen,

ist in Summe eigentlich eine relativ kleine Rechtsform. 0,2% der Unternehmen sind lediglich

in Form einer Aktiengesellschaft strukturiert oder gegründet, aber die haben natürlich

eine wirtschaftlich große Bedeutung. Die SE, über die wir sprechen werden, die ist

hier noch gar nicht drauf, weil die Zahlen hier erstens noch nicht so belastbar sind

und zweitens auch noch homöopathisch, aber das wird dann Bedeutung zunehmen, weil insbesondere

die DAX-Unternehmen in diese neue Rechtsform hineingehen. Interessant war auch der kurze

Hinweis von mir auf die Insolvenzen, auch das ist interessant. Sie sehen das Risiko hier

auch abgebildet. Wenn Sie auf die Insolvenzen der Unternehmen sehen, dann sehen Sie, dass

die Influenzfeuchtigkeit in der GmbH auch relativ hoch ist und das ist kein Zufall,

weil das oftmals auch Unternehmer sind, die ihre Haftungsrisiken beschränken wollen,

die vielleicht auf ein riskantes Geschäft eingehen und beim einzelnen Unternehmer ist

es in der Regel weniger der Fall, weil der mit seinem privaten oder Sie mit Ihrem privaten

Vermögen kraftet. So, soweit waren wir gekommen. Wir hatten dann über die Aktiengesellschaft

gesprochen und da hatte ich die verschiedenen Führungsorgane hier aufgezeigt. Ich will

das nochmal ganz kurz rekapitulieren, weil das wirklich sehr wichtig ist. Hier in Deutschland

haben wir ein ganz besonderes System. Ich hatte darüber gesprochen, dass wir einen Unterschied

machen zwischen dem Bordsystem, dem monistischen System und dem dualistischen System. Das monistische,

das Bordsystem, ein angelsächsisches System oder vor allem im angelsächsischen Raum zuhause

auch und das heißt, wir haben nur eine Kammer, die sozusagen Aufsichtsrat und Vorstand vereinigen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:15:19 Min

Aufnahmedatum

2010-11-08

Hochgeladen am

2020-01-14 09:22:49

Sprache

de-DE

Tags

BWL Betriebswirtschaft etriebswirtschaftslehre
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