11 - Betriebswirtschaftslehre II [ID:801]
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Ich begrüße Sie sehr herzlich zur BWL 2 am heutigen Montag und wir machen weiter, wo

wir das letzte Mal stehen geblieben sind.

Wir haben uns über Finanzierung unterhalten und ich hatte Ihnen Finanzierung als einen

wesentlichen, als einen ganz, ganz wichtigen Funktionsbereich nahegebracht und an der Stelle

möchte ich heute weitermachen.

Also wir hatten letzte Stunde diese Differenzierung in Eigen- und Fremdkapital aufgemacht.

Ich hoffe, es wurde einigermaßen klar, dass ein Unternehmen sich in zweierlei Hinsicht

finanzieren kann, dass es auf der einen Seite Eigenkapital aufnehmen kann und auf der anderen

Seite Fremdkapital und dass diese Kapitalaufnahme letzten Endes auch geplant und kontrolliert

werden muss.

Und genau an dem Punkt sind wir letztes Mal stehen geblieben, nämlich bei der Finanzplanung

und da habe ich Ihnen mal dieses überblicksartige Schema gezeigt und an der Stelle möchte ich

jetzt hier wieder einsetzen und Sie nochmal darauf hinweisen, diese Goldene Finanzierungsregel,

die möchte ich nochmal in Ihr Gedächtnis rufen.

Goldene Finanzierungsregel heißt, dass wir langfristige Vermögensgegenstände, also namentlich

hier Sachen aus dem Anlagevermögen, da können bei produzierenden Unternehmen, da gehören

Fabrikanlagen, Produktionsanlagen dazu, also all die Vermögensgegenstände, die lange

in einem Unternehmen verbleiben, dass die letzten Endes auch mit einem langfristigen

Kapital finanziert sind.

Wir sprechen hier auch von einer sogenannten Fristenkonkurrenz, also dass die Dauer des

Kapitalverbleibs im Unternehmen in etwa ähnlich ist wie die Dauer, in der das Vermögen, das

Anlagevermögen im Unternehmen verbleibt.

Umgekehrt, Vermögen, das nur relativ kurz im Unternehmen ist, einen hohen Umschlag hat,

wir nennen das auch Umlaufvermögen, also das können Vorräte sein, Roh- und Hilfsstoffe,

Betriebsstoffe, all die Sachen, die hier viel schneller umgeschlagen werden.

Diese Dinge kann ein Unternehmen durchaus auch mit kurzfristigem Kapital finanzieren,

das heißt, das wäre Kapital mit einer kurzfristigen Laufzeit, dass ein Unternehmen innerhalb eines

Jahres oder innerhalb von vielleicht zwei bis maximal drei Jahren wieder zurückzahlen

muss.

Diesen Grundsatz nennen wir Fristenkonkurrenz und das ist auch in die BDL eingegangen als

die goldene Finanzregel.

Also wenn Sie sich was merken, dann merken Sie sich bitte, dass diese Fristenkonkurrenz

eine ganz wichtige Sache ist.

Ja, die Finanzierung wie gesagt als ein wesentlicher Funktionsbereich, Sie haben ja bei Herrn

Gilbert auch die Organisation gehört, das schlägt sich auch darin nieder, dass Unternehmen

meistens eine organisatorische Einheit, einen Finanzbereich, eine Finanzabteilung haben.

Wenn das Unternehmen groß genug ist, also eine Aktiengesellschaft ist, ist der Finanzbereich

meistens so wichtig oder so stark, dass Sie sogar einen Vorstand haben, der aus diesem

Finanzbereich kommt.

Wir haben uns die Bilanz von Volkswagen angesehen und da haben Sie zum Beispiel den Herrn Dr.

Pötzsch und das ist der Finanzvorstand.

Also der kommt aus dem Finanzbereich von Volkswagen und repräsentiert den Finanzbereich dann

im Vorstand.

Hierzu kam letzte Stunde eine Frage, kam ein Student auf mich zu und hat gefragt, wie

ist denn das?

Und das ist eine sehr interessante Frage, wie ich meine, wie ist denn das, wenn ein Unternehmen

ganz normal etwas herstellt und gleichzeitig aber auch eine Bank im Konfonio hat.

Das haben Sie nämlich meistens in der Tat bei Automobilherstellern, die bauen Autos,

aber die haben auch noch eine eigene Bank sozusagen.

Also es gibt die Volkswagen Bank oder es gibt die BMW Bank und dann war die Frage des Studenten,

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:25:05 Min

Aufnahmedatum

2010-06-07

Hochgeladen am

2011-04-11 13:53:28

Sprache

de-DE

Tags

Betriebswirtschaftslehre BWL Betriebswirtschaft Personal Organisation Finanzierung Investition
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