9 - Aktueller Stand der Nierentransplantation. Verstobenenspende - Lebendenspende [ID:206]
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, hohe Professionalität und letztlich auch gute Ergebnisse

lassen das Problem Nieren-Transplantation ja letztlich inzwischen als gelöst erscheinen.

Doch über 10.000 Menschen warten allein in Deutschland auf die Transplantation einer Niere.

Und die alternativen Behandlungsergebnisse für terminalen Niereninsuffiziente Patienten

durch die zur Verfügung stehenden Dialyseverfahren sind nicht zufriedenstellend.

So beträgt die jährliche Sterberate an der Dialyse durchschnittlich etwa 15 bis 20 Prozent.

Dabei ist beispielsweise die Lebenserwartung eines 60 jährigen Patienten an der Dialyse

deutlich schlechter als beispielsweise eines Patienten mit einem Borsarakrebs.

Aber nicht nur rein medizinisch gesehen ist die Nierentransplantation die zweifellos beste Lösung,

sondern selbst aus finanzieller Sicht stellt eine Transplantation verglichen mit der Dauer-Dialyse

die eindeutig kostengünstiger Variante dar. Und das spielt heute ja auch eine große Rolle.

In Deutschland befinden sich aktuell über 50.000 Patienten an der Dialyse mit einem jährlichen Zuwachs von ca. 14.000.

Die Warteliste auf eine Nierentransplantation beträgt, wie erwähnt, über 10.000 Patienten bei einer jährlichen Transplantationsfrequenz von ca. 2.300 Nieren.

Das heißt auch mit anderen Worten, die mittlere Wartezeit auf eine Niere beträgt bei uns in Deutschland durchschnittlich etwa 5 Jahre.

Im Jahr 2001 beispielsweise sind an sämtlichen Transplantationszentren in Deutschland genau 2.346 Nieren verpflanzt worden.

Aber die Gesamtzahl der Transplantation ist verglichen mit den vergangenen Jahren im Wesentlichen eigentlich unverändert geblieben.

Und obwohl im gleichen Jahr 1.073 Organspender zur Verfügung standen, wird die aktuelle Organknappheit von Jahr zu Jahr bei zunehmender Warteliste immer dramatischer.

Hier beispielsweise die unteren Säulen, die Transplantationsfrequenz in den vergangenen zehn Jahren, im Wesentlichen unverändert.

Und hier die sich dazu oder parallel dazu entwickelte Warteliste auf eine Nierentransplantation.

Und dem konnte beispielsweise im Rahmen der Transplantation die sogenannte Lebendorganspende, also eine durch unser Transplantationsgesetz durchaus befürwortete Spende einer Niere eines nahen Verwandten oder des Ehepartners, zum Beispiel nicht oder noch nicht ausreichend entgegenwirken.

Dabei zeigt die Lebend-Nierenspende aus medizinischer Sicht, verglichen mit der Verstorbenen-Nierenspende, deutliche Vorteile.

Neben der Chance ohne längere Wartezeiten, also rasch transplantiert zu werden, eventuell sogar noch vor der ersten Dialyse transplantiert zu werden und der damit in Verbindung stehenden höheren Lebenserwartungen im Vergleich zur Dialysebehandlung, zeigt die Lebend-Nierenspende auch die deutlich besseren Transplantat-Überlebenszeiten.

Und zwar sowohl für die Verwandten als auch für die nicht verwandten Lebend-Nierenspenden.

Der Grund hierfür liegt in der eindeutig besseren Organqualität, bei rascher Verpflanzung des frisch entnommenen Organs und der optimalen Vorbereitung von Spender und Empfänger im Sinne eines elektiven Eingriffs, also einer exakt geplanten und vorbereiteten Operation.

Im vergangenen Jahrzehnt wurden weltweit die Lebend-Organspenden oder haben weltweit die Lebend-Organspenden erheblich an Bedeutung zugenommen.

So beträgt beispielsweise in den USA die Lebend-Organspende bei der Niere inzwischen über 40 Prozent, während dieser Anteil in Deutschland mit ca. 16 Prozent im Jahr 2001 vergleichsweise bescheiden ist, wenngleich er bei uns vor 10 Jahren erst noch nicht einmal 3 Prozent betrug.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, prinzipiell muss man nicht nur rein formal, sondern auch von technischer Seite bei der Niere-Spende zwischen der verstorbenen oder Leichennierenspende auf der einen Seite und der Lebensspende meist durch die Eltern, volljährige Geschwister, Ehepartner oder auch dem Kranken nahestehende Personen, was nach dem Transplantationsgesetz hier erlaubt ist, unterschieden werden.

Die Leichennierenspende setzt den sogenannten dissoziierten Hirntod, also den irreversiblen Verlust der Gehirnfunktion bei gleichzeitig allerdings intakten Herz-Kreislaufsystemen voraus.

Und er muss durch ein fachkundiges und unabhängiges Ärzteteam festgestellt worden sein.

Als Ausschlusskriterien für die Organentnahme bei Hirntodenpatienten gelten neben hohem Alter, wobei in der Regel das biologische Alter da entscheidend ist, und natürlich neben längerem Kreislaufstillstand vor allen Dingen Systemerkrankungen, Tumoren, Vergiftungen und natürlich Nierenkrankheiten selbst, logischerweise.

Die Haupttodesursachen der Organspender sind zumindest in unseren Bereichen oder in unseren Breiten hier nicht wie vielleicht vielfach angenommen oder erwartet Schädelhirnverletzungen, Stichwort verunfallte Motorradfahrer oder ähnliches,

das wäre diese untere Kurve hier, sondern überwiegend atraumatische Ereignisse wie beispielsweise spontane Gehirnblutungen bei Gefäßanomalien oder anderes mehr.

Vor der Einwilligung oder vor der Entnahme Organspende bei Hirntodenpatienten bedarf es bei uns in Deutschland entweder der formaligen Zustimmung durch den Verstorbenen selbst, in der Regel in Form eines vorhandenen Spenderausweises,

oder wenn das nicht vorliegt, was ja leider überwiegend gegeben ist, dann der ausdrücklichen Zustimmung durch die unmittelbar nächsten Angehörigen.

Demgegenüber wird in Österreich und in Belgien beispielsweise prinzipiell stillschweigend eine Zustimmung unterstellt, wenn nicht von den Angehörigen ausdrücklich widersprochen wird und zwar unaufgefordert widersprochen wird.

Organhandel in jeglicher Form ist nach unserem Transplantationsgesetz Paragraph 17 verboten und wird auch strafrechtlich verfolgt.

Von operativ-technischer Seite hat sich bei der Organgewinnung Hirntodepatienten die sogenannte en bloc-donornephrectomie,

das heißt die Organentnahme als Paket nach vorheriger In-situ-perfusion mit einer Speziallösung, einer Konservierungslösung bewährt,

das heißt mit anderen Worten die Nieren werden noch im Körper des verstorbenen Patienten bei zunächst noch intakten Kreislauf, Herz-Kreislauf-System mit einer Speziallösung,

mit einer Konservierungslösung vom Blut ausgewaschen, gekühlt, konserviert und dann en bloc, also gemeinsam mit den großen Gefäßen entnommen,

extern geteilt in die rechte und linke Niere, Seiten getrennt, steril verpackt und auf Eis in Kühlboxen bis zur Transplantation dann gelagert.

Hier ein Blick in den hinteren Bauchraum eines derartigen organen Spenders, verstorbenen organen Spenders, die rechte Niere mit dem Hahnleiter,

die linke Niere, die sogenannte venacava, also die Hohlvene, die Bauchschlachader oder Arter, in die ein Kathetersystem eingebunden wird,

über das letztlich die Perfusionslösung eingebracht wird bei zunächst noch intakter Durchblutung und dann nach Unterbrechung oder nach Unterbindung der Durchblutung

die Nieren vom Blut ausgewaschen werden, konserviert werden und dann wie hier dargestellt, wie hier abgebildet, en bloc als Paket entnommen zu werden,

extern in der Präparationsschüssel sozusagen geteilt zu werden in die rechte und linke Niere und dann Seiten getrennt, steril verpackt,

auf Eis gelagert, in diesen Kühlboxen gelagert zu werden bis zur späteren Transplantation.

Ein weiterer Vorteil dieser Technik ist auch die Erhaltung von sogenannten Gefäß-Patches, also Anteilen der großen Gefäße,

der venacava und der Bauchschlachader, der Arter, als Saum an den eigentlichen Nierengefäßen, wodurch der spätere Anschluss, der Wiederanschluss,

technisch dann erleichtert wird und zwar indem die Gefäßnähte nicht durch die eigentlichen Nierengefäße hindurchgestochen werden müssen,

Teil einer Videoserie :

Presenters

Prof. Dr. Günther Eugen Schott Prof. Dr. Günther Eugen Schott

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:27:56 Min

Aufnahmedatum

2003-01-16

Hochgeladen am

2018-06-28 12:50:29

Sprache

de-DE

Tags

Collegium Alexandrinum Stand Nierentransplantation Lebendenspende Schott Organspende Verstorbenenspende Lebendspende
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