4 - Digitale Vorlesung Urheberrecht (Übersicht Werkbegriff) [ID:13863]
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Ja meine sehr geehrten Damen und Herren, schön dass Sie wieder reingeklickt haben.

Willkommen beim nächsten Clipper zur digitalen Vorlesung Urheberrecht.

Heute wollen wir uns mit den Urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen beschäftigen.

In diesem Clip möchte ich Ihnen einen Überblick geben, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Jetzt war ich schon etwas unpräzise, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Das ist ja genau die Frage.

Wann ein Objekt, ein bestimmter Gegenstand, die Voraussetzungen an ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk erfüllt.

Das ist unsere Frage.

Schauen wir uns zum Beispiel diesen Text an. Den kennen Sie.

Das ist hier aus den Materialien zur Vorlesung unserer organisatorischen Überblick,

wie die Vorlesung aufgebaut ist. Das ist ein Text.

Und jetzt stellt sich die Frage, ist dieses Objekt, dieser Gegenstand, urheberrechtlich schutzfähig?

Warum wollen wir das eigentlich wissen?

Naja, der Urheber möchte das vielleicht wissen, weil er damit weiß, wenn er Urheberrechtsschutz hat,

dann kann er vielleicht kontrollieren, wenn das Werk beispielsweise von einem dritten Ungefragte ins Internet hochgeladen wird.

Oder er kann schauen, dass sein Name genannt wird auf seinem Werk, wenn das ein anderer verwertet.

Möchte vielleicht auch Geld mit verdienen.

Oder zweitens, aus der Perspektive des Nutzers, wenn Sie wissen, dieses Objekt, dieser Gegenstand ist urheberrechtlich geschützt,

dann können Sie ihn nicht ohne weiteres nutzen, sondern müssen eben die Vorschriften des Urhebergesetzes beachten.

Also, gute Gründe, um herauszufinden, ob ein bestimmtes Objekt, ob ein bestimmter Gegenstand urheberrechtlich schutzfähig ist.

Auch hier hilft uns vielleicht zunächst ein Blick ins Gesetz.

Das Gesetz ist § 2 Absatz 2, den kennen wir ja schon.

Der sagt uns, was urheberrechtlich geschützt ist. Werke sind urheberrechtlich geschützt.

Und was ein Werk ist, definiert § 2 Absatz 2 Urhebergesetz.

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche, geistige Schöpfung.

Im europäischen Recht haben wir teilweise auch Vorgaben, was als Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Das europäische Urheberrecht spricht meistens von der eigenen geistigen Schöpfung.

Ich habe hier ein Beispiel aus Artikel 1 Absatz 3 der Software-Richtlinie, wo Sie lesen,

geschützt sind Computerprogramme, wenn Sie individuelle Werke darstellen,

in dem Sinne, dass Sie eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellen.

Und so können wir uns der Frage nähern, ist ein bestimmtes Objekt, ein bestimmter Gegenstand urheberrechtlich geschützt?

Zum Beispiel ein Video, zum Beispiel ein Musikstück, wie wir es hier wieder sehen, aus YouTube,

ein Bild, wie wir es rechts oben sehen, oder eben hier ein Computerprogramm, sei das Excel,

sei das Microsoft Office, was auch immer, oder eben ein Presseartikel.

Nicht jedes Objekt, nicht jeder Gegenstand, nicht jedes immaterielle Objekt genießt dabei zwangsläufig Urheberrechtsschutz.

Zum Beispiel Erfindungen.

Ich habe mal ins Patentregister reingeklickt.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt können Sie eine Patentrecherche vornehmen,

habe mal so ein bisschen geschaut, was zum Beispiel als Grill patentiert ist.

Und hier ist eine Konstruktion, die hier Patentschutz erfahren hat, eine bestimmte Grillvorrichtung.

Das ist zweifelsohne ein immaterielles Objekt, eine Lehre zum planmäßigen technischen Handel,

eine Handlungsanweisung auf einem technischen Gebiet.

Das genießt keinen Urheberrechtsschutz.

Ich kann Ihnen schon mal zwei Gründe nennen.

Erstens ein Wertungsargument.

Na ja, Patente, technische Lösungen, Erfindungen, die sind eben die Domäne des Patentrechts

und gehören dorthin nicht ins Urheberrecht.

Erinnern Sie sich, §1, geschützt sind Werke auf dem Gebiet Wissenschaft, Literatur und Kunst.

Also nicht auf dem Gebiet der Technik.

Und zweitens werden wir im Laufe dieser Einheiten zum Werkbegriff sehen,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:15:19 Min

Aufnahmedatum

2020-04-22

Hochgeladen am

2020-04-22 11:16:10

Sprache

de-DE

Tags

Urheberrecht Werkbegriff
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