2 - Moderierte Ergebnispräsentation mit Referenten [ID:12869]
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Es läuft jetzt so ab, dass ich mit jeder Forumsleiterin zehn Minuten Interviewfragen austauschen werde,

zu Aspekten, wo ich davon ausgehe, dass das Thema war in dem jeweiligen Forum und wir danach zehn Minuten Diskussionspunkte haben

oder auch Teilnehmende aus dem Forum können dann auch gerne ergänzen.

Also sprich, wir haben pro Forum 20 Minuten und werden dann entsprechend auch mindestens fünf Minuten überziehen.

Ja, Frau Sztenska, ach so genau, noch eine technische Sache. Ich habe jetzt hier dieses fancy Headset.

Die Referentinnen werden sich dieses Mikrofon teilen. Das Publikum, genau, hier, das kann geworfen werden.

Also das ist wie so ein gruppendynamisches Wollkneul-Methode, dass man sich Dinge zuwirbt.

Die Person, die den Würfel hat, darf dann auch reden und auch da reinreden, weil das wird dann nämlich auch aufgenommen.

Ja, Frau Sztenska, Sie haben das Forum 1 geleitet zur Gestaltung und Umsetzung von Beschwerdestrukturen analog zur AGG an Hochschulen.

Und ich wollte Sie jetzt fragen, was aus Ihrer Sicht die drei wichtigsten Voraussetzungen sind.

In der Kürze liegt die Würze, die eine Beschwerdestelle erfüllen muss, damit sie auch wirklich effektiv arbeiten kann.

Und also sprich, was sind die drei wichtigsten Voraussetzungen?

Genau, also eine Voraussetzung, die ich heute Morgen schon gesagt habe, ist, dass es ein Beschwerdeverfahren gibt, das transparent ist, in dem auch genau festgelegt ist,

was sind die Rollen der unterschiedlichen Institutionen an der Hochschule, die damit wir befassen, wer ist verantwortlich.

Zweitens braucht es auch für eine Beschwerdestelle tatsächlich Ressourcen.

Das kann es auch eine Arbeit, die getan werden muss.

Also es braucht praktisch Stellenanteile, die dafür auch wirklich vorhanden sind.

Und es braucht qualifizierte Personen, die die Beschwerdestelle ausfüllen, zu denen man auch Vertrauen haben kann.

Beschwerden hat auch was mit Vertrauen zu tun, die das tun können.

Also das sind, glaube ich, die drei wichtigsten Dinge.

Vielen Dank.

Gut, das sind ja schon mal wichtige Ansätze, die man verfolgen kann, um von dort aus weiter zu gucken.

Wir haben ja auch heute früh gelernt, dass das AGG im engeren Sinne nur für Beschäftigte ist.

Und wir befinden uns hier an der Hochschule, wo die Beschäftigten ein großer Anteil sind, aber noch nicht mal der Größe.

Und hier sehr, sehr viele weitere Personengruppen und Statusgruppen unterwegs sind und an der Hochschule angesiedelt sind oder auch Mitglieder sind.

Wie kann das ausgeweitet werden?

Genau, das haben wir im Workshop genauer besprochen, haben festgestellt.

Es gibt ja wirklich sehr, sehr unterschiedliche Gruppen, die an Hochschulen praktisch vor Diskriminierung geschützt werden sollten,

beziehungsweise die umgekehrt auch verursachende von Diskriminierung sein können.

Also wir sind da so weit gegangen, nicht nur an die Studierenden zu denken,

sondern auch zum Beispiel an Gruppen wie die Stellen, in denen Studierende Praktika machen können,

wie Personen, die sich vielleicht vor kurzer Zeit in der Hochschule aufhalten, wie zum Beispiel Gasthörende,

aber auch Personen wie eine Reinigungsfirma, die Personal hat, wo die ja auch nicht direkt an der Hochschule vielleicht beschäftigt sind oder Sicherheitspersonal.

Aber auch die Gruppe der Patientinnen wurde genannt, fand ich auch noch mal ein interessanter Aspekt.

Wenn man eine Hochschule hat, die eben auch in der Medizin ausbildet, kann das ein Thema sein.

Es gibt viele, viele Gruppen und man kann sich eben durch so eine Richtlinie, kann man sich diesen verschiedenen Gruppen annähern und sie sichtbar machen.

Und wir hatten, fand ich auch, den guten Vorschlag zu sagen, vielleicht ist so eine Liste gar nicht ausreichend,

vielleicht kann man auch mit einer Art offenen Liste arbeiten.

Vielleicht noch eine Nachfolgefrage dazu.

Müsste man auch andere Dokumente dafür oder Hochschulgesetze ändern oder reicht so eine Richtlinie,

wenn die Hochschule das für sich regelt?

Genau, dafür muss man andere Gesetze nicht ändern.

Also es ist auch ein bisschen schwieriger als Hochschule, das Hochschulgesetz zu ändern,

sondern man hat eben die Autornäomie als Hochschule, sich selbst Richtlinien zu geben.

Und diese können sich dann eben orientieren an dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. am Grundgesetz.

Und es gibt ja auch schon viele gute Vorbilder von anderen Hochschulen, die solche Richtlinien haben, an denen man sich dann auch orientieren kann.

Wir haben gelernt, dass dieses Verfahren, oder das kursiert ja auch viel, dass dieses AGG-Beschwerdeverfahren ein förmliches Verfahren ist.

Und dann gibt es ja immer wieder, das ist dann die Schnittmenge auch zum Forum 2, da frage ich auch in die andere Richtung nochmal,

dann die Beratungsstellen. Und da kursieren ja immer unterschiedliche Begriffe, förmlich versus nicht förmlich, förmlich und Beratung.

Was ist jetzt vertraulich? Wo bleibt die Autonomie, dass die Betroffene das bestimmen kann?

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:03:41 Min

Aufnahmedatum

2020-02-26

Hochgeladen am

2020-02-26 14:41:10

Sprache

de-DE

Tags

Diversity Diskriminierung Gender
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