1 - E-Klausuren - Möglichkeiten und Grenzen elektronischer Prüfungsformate [ID:6934]
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Ja, Spektabilität, lieber Hans, Herr Prof. Geiss, lieber Herr Arendts, meine sehr verehrten

Damen und Herren. Zunächst einmal herzlichen Dank für die Einladung zu diesem Thema zu

sprechen. Es ist ein Tatenthema, das uns im Ministerium schon beschäftigt. Ich freue mich

wirklich aus drei Gründen ganz besonders, dass ich heute hier bei Ihnen sprechen darf,

trotz Konkurrenzveranstaltungen. Das eine ist, dass ich, was man ja aus der Begrüßung

gehört hat, hier Hans-Gutlich wieder treffe. Wir sind uns aus Würzburger Zeit sehr freundschaftlich

verbunden. Der zweite Grund ist, Herr Geiss, Herr Ahrens, dass ich als Mitglied des Deutschen

Hochschulverbandes bislang nur die Gelegenheit hatte, mit meinen Mitgliedsbeiträgen etwas

für die Verbandsarbeit zu tun. Deshalb freue ich mich heute erstmals auch in anderer Weise

zum Verband beizutragen. Der dritte Grund, meine Damen und Herren, ist, dass ich in gewisser

Weise heute Abend hier dann einen kleiner Kreis schließe, weil ich war 2003 im Sommersemester,

Herr Geiss, Vertreter hier in Erlangen. Ich habe in Erlangen das erste Mal, das war Bedingung

für die Vertretung, als Prüfer fungiert. Und zwar war die Fakultät aber so fair, damals

zu sagen, wir waren zwei Vertreter, dass wir nur ein halbes Deputat in der schriftlichen

Prüfung zu leisten haben und dann jeweils, glaube ich, vier mündliche Prüfungen. Ich

kann mich dann noch ganz gut daran erinnern, weil zum einen ist es schon eine Verantwortung,

eine Staatsexamensprüfung zu korrigieren. Man kriegt auch dann das erste Mal mit bei

Prüfungs-, bei Probeklausuren, das ist ja nicht so ganz so schlimm mit dem Lesen können,

aber da kommt es ja wirklich auf jedes Wort an. Da kriegt man das erste Mal mit, was für

eine Aufgabe eigentlich das Prüfen ist, wie unangenehm auch die Tätigkeit des Prüfers

sein kann, auch wenn ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass die Seite des Prüfers

die bessere Seite ist im Examen. So gesehen war das eine sehr interessante Erfahrung damals

und bis auf die Zahl der Klausuren und bis auf die Zahl der mündlichen Prüfungen hat

sich, glaube ich, von den Prüfungen her nicht allzu viel verändert. Ich glaube eigentlich

gar nichts. Deshalb sehen Sie, dass das etwas durchaus strukturkonservatives ist, das Prüfungswesen

im juristischen Bereich, was ja nichts Schlechtes sein muss. Meine Damen und Herren, aber trotzdem

sollten wir uns vielleicht schon auch Gedanken machen, wie es denn in diesem Bereich weitergehen

soll. Stellen Sie sich vor, Ihr Auto parkt für Sie ein, das geht heute schon zum Teil. Ihre Pakete

werden von einer Drohne gebracht, hoffentlich nicht in irgendeiner unserer JVAs, sondern zu Ihnen

nach Hause und wenn Ihnen mal die Milch ausgehen sollte, dann schickt Ihnen in Ihr Kühlschrank

eine Mail oder eine Nachricht, WhatsApp oder was es da alles gibt, auch Ihr Smartphone. Meine Damen

und Herren, irgendjemand hat mal gesagt, was digitalisiert werden kann, wird auch digitalisiert,

aber gilt es jetzt auch für das universitäre und das staatliche Prüfungswesen. Bisher jedenfalls

ist das nicht der Fall. Während die digitale Revolution scheinbar von nichts und niemanden

Halt macht, sind Prüfungen der Universitäten und staatliche Prüfungsämter nach wie vor weitgehend

analoge Veranstaltungen. Da gibt es vereinzelte Ansätze, Prüfungen elektronisch abzuhalten,

beispielsweise im Studiengang Medizin. Dort bietet ja auch die Möglichkeit von Multiple-Choice-Verfahren

einen etwas einfacheren Ansatzpunkt für computerbasierte Prüfungen in der breiten

Masse, aber vor allem wenn es um Freitext geht, werden die Prüfungsleistungen noch mit Papier

und Stift erbracht. Das gilt auch für juristische Staatsexaminer mit all den Nachteilen, die das

natürlich auch hat, also Sehenscheibenentzündungen, die dann mit entsprechenden medizinischen

Spritzen behandelt werden, damit die Kandidatinnen und Kandidaten ja auch die siebte und sechste

Klausur noch schaffen. Die Prüflinge bekommen ihre Aufgabentexte in Papierform ausgeteilt und

verfassen dann fünf Stunden lang. Das ist wirklich eine körperliche und geistige Leistung,

handschriftlich ihre Klausuren, die dann natürlich auch größtenteils handschriftlich korrigiert

werden. Übrigens ist dann das Problem der Lesbarkeit nicht nur ein einseitiges des Prüflings gegenüber

dem Prüfer, sondern wenn man dann die Klausuren und Korrekturen lesen will, dann ist es auch nicht

immer so ganz eindeutig lesbar. Eine Mitarbeiterin von mir, die vorher am Prüfungsamt tätig war,

die hat dann gesagt, es gab da durchaus auch Beschwerden, wo dann Leute bei der Einsichtnahme

gesagt haben, das ist, erkennen Sie nicht Anlesekorrekturen, weil sie nicht lesbar sind, aber die

Teil einer Videoserie :

Presenters

Prof. Dr. Winfried Bausback Prof. Dr. Winfried Bausback

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:29:38 Min

Aufnahmedatum

2016-11-11

Hochgeladen am

2016-11-16 14:15:24

Sprache

de-DE

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