Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Winfried, lieber Max, meine Damen und Herren,
ich begrüße Sie auch ganz herzlich.
Ich begrüße Sie, obwohl ich natürlich auch seit vielen Jahren Mitglied im Hochschulverband
bin, nicht für diesen Teil des Veranstalters, sondern ich begrüße Sie zum einen für die
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und den Fachbereich Rechtswissenschaft.
Und ich begrüße Sie auch für die FAU hier in Vertretung des Präsidenten.
Der mir weitergeleitete E-Mail-Verkehr zwischen dem Präsidialbüro und Herrn Geis hat mir
sehr schmerzlich deutlich gemacht, dass ich hier sozusagen nur die Notlösung bin auf
grund der angesprochenen Veranstaltungen.
Nein, ich komme aber trotzdem sehr gerne und in der Tat darf ich ganz besonders herzliche
Grüße von Herrn Honecker ausrichten, mit dem ich vorgestern Abend noch länger unterwegs
war und der sich sehr gerne an den Antrittsbesuch, den er mit mir zusammen ja in München im
Justizministerium gemacht hat, erinnert.
Ich erinnere mich auch sehr gerne daran, das war das erste Mal, dass ich im Präsidialen
Dienstwagen mitfahren durfte.
Das Thema, über das heute gesprochen wird, ist ein Thema nicht nur, aber auch für Juristen,
für die juristische Ausbildung, aber es ist zugleich auch ein juristisches Thema.
Seit ich hier an die FAU gekommen bin, im Jahr 2014, ist die Zahl der Studierenden im
Fachbereich Rechtswissenschaft ungefähr von 1500 auf 2500 angestiegen.
Das würde ich mir gerne allein auf die Fahne schreiben, aber dass das nicht realistisch
ist, sieht man daran, dass in den anderen Fächern ähnliche Zuwächse waren.
Also die Zahl der Studierenden insgesamt ist von ungefähr 25.000 auf ungefähr 40.000
gestiegen.
Man kann sich sehr leicht vorstellen, dass bei dieser riesengroßen Menge an erforderlichen
Prüfungen nach Wegen gesucht wird, diese möglichst effizient, schnell, rational zu
organisieren.
Und wie bei vielen Dingen im Leben denken wir bei effizienten und rationalen Lösungen
erst einmal an die Frage, ob es nicht ein Einsatz der EDV hier wäre.
Und damit kommen wir eben zu diesem Thema hier der E-Klausur.
Das ist wie gesagt ein Thema, das unter diesem Vorzeichen der großen Mengen, die ja dann
nicht nur hier bei uns sind, sondern die an allen anderen bayerischen Fakultäten etwa
auch dann ähnlich durchlaufen und die dann auch in einer entsprechend größeren Zahl
im Staatsexamen sich durchschlagen, das durchaus für Juristen interessant ist, aber eben auch
juristisch prüfungsrechtlich sozusagen und für Juristen vielleicht in besonderer Weise
auch noch deswegen interessant, weil die Prüfungen, die wir bisher üblicherweise und zwar von
den Anfängerklausuren bis zum Staatsexamen schreiben, ja gerade nicht der Gestalt sind
hier im unmittelbaren Umfeld des Universitätsklinikums darf man das sagen, wo die Prüfungen durch
überwiegend richtiges Angreuzen bestanden werden, sondern wo wir eben Texte verfassen
müssen und die Frage ist, wie diese Texte letzten Endes dann gegebenenfalls dann auch
bewertet werden können, eingelesen werden können, ob es da überhaupt eine sinnvolle
Möglichkeit gibt und wie es eben auch prüfungsrechtlich ist.
Und ich war vor einer knappen Woche am letzten Samstag bei dem großen Festakt der Technischen
Fakultät, 50 Jahre Technische Fakultät, aus Sicht der Juristen klingt das so ein bisschen
nach einem Kindergeburtstag, der gefeiert wird, uns gibt es ja bekanntlich schon viel
länger, aber bei diesem Festakt jedenfalls hatte ich das Vermögen mit mehreren sehr
netten Kollegen aus der Informatik an einem Tisch zu sitzen und habe gesagt, wie ist denn
eigentlich eure Erfahrung mit solchen E-Prüfungen, an sich sollte man auch denken in der Informatik,
das ist das Fach, das da ganz nah dran ist und der Kollege sagte, naja es gibt schon
manche Fächer, da ist es gut, wenn die Studenten einen Rechner dabei haben, weil dann können
sie mal kurz prüfen, ob das, was sie da so programmieren, sozusagen auch so läuft,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:04:42 Min
Aufnahmedatum
2016-11-11
Hochgeladen am
2016-11-24 13:07:24
Sprache
de-DE