Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, schönen guten Morgen meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer letzten
Einheit oder zu unserem letzten Vormittag. Vielmehr Einführung in die Rechtswissenschaft. Bevor wir
anfangen eine kurze organisatorische Frage, gibt es irgendjemanden, der an den letzten beiden Tagen
nicht da sein konnte und die Unterlagen noch braucht? Kommen Sie kurz vor.
Für diejenigen, die jetzt die letzten beiden Tage noch nicht da sein konnten oder vielleicht auch
nur einen der beiden Tage nicht da sein konnten, noch mal kurz der Hinweis. Sie sehen ja hier
dankenswerterweise werden wir durch die Unterstützung des Rechenzentrums hier bei dieser Veranstaltung
aufgenommen. Was heißt wir vor allem? Ich aufgenommen und Sie finden hier an der Tafel die
Adresse, wo Sie die Videos der Veranstaltung finden können, sodass Sie also sich das auch noch einmal
anschauen können, wenn Sie jetzt nicht da gewesen sind oder wenn möglicherweise auch
irgendetwas zu schnell gegangen ist oder Sie gerade abgelenkt gewesen sind durch irgendetwas,
sodass Sie also das dann noch mal nachverfolgen können. Gut zum Inhaltlichen. Wir haben
kurz nach neun und deswegen schon angefangen. Also wir haben
gestern Nachmittag im zweiten Teil gesprochen über die Subsumption. Das Ganze stand unter der
Überschrift. Sie erinnern sich vielleicht noch Subsumption und Auslegung als zwei Grundtechniken
juristischen Arbeitens. Es ging da um die Frage, was machen wir, wenn wir einen konkreten Fall zu
bearbeiten haben. Ich habe es auch schon erwähnt, in Prüfungsarbeiten werden Sie normalerweise nicht
irgendwelche Fragen bekommen, die zu beantworten sind, sondern Sie werden üblicherweise einen Fall
bekommen und diesen Fall müssen Sie dann eben unter strafrechtlichen, zivilrechtlichen, was auch
immer das eben für ein Fach gerade ist, Gesichtspunkten bearbeiten, lösen. Und dann müssen Sie sozusagen auf
diesen konkreten Fall bzw. auf die einzelnen Bestandteile dieses Falles die abstrakten
rechtlichen Regelungen anwenden. Und wie funktioniert das? Und wir haben gesagt, das eine, was Sie dazu
brauchen als Arbeitstechnik, ist eben die Subsumption, idealtypisch in Gestalt eines
Syllogismus, Obersatz, Untersatz, Conclusio. Also Sie greifen sich ein einzelnes Merkmal des
Tatbestandes der Norm heraus. Sie stellen einen Obersatz auf mit einer Definition. Sie fragen sich,
passt das, was hier im Sachverhalt passiert ist, ohne diese Definition und können dann die
Conclusio schließen, das Merkmal ist erfüllt bzw. das Merkmal ist nicht erfüllt. Ich hatte Ihnen
auch gesagt, dass dieser 3 Schritt, dieser sehr kurze 3 Schritt gewissermaßen nur der Idealtyp ist,
dass es rein tatsächlich häufig in beide Richtungen Abweichungen geben wird, nämlich zum einen bei den
ganz einfach gelagerten Fällen, dass Sie da im Grunde genommen gar nicht das unbedingt in 3 Sätzen
machen müssen, sondern auch gleich feststellen können, dass zum Beispiel eine Halskette eine
Sache ist, ohne dass Sie jetzt da hier mehrere Sätze dazu schreiben über den körperlichen Gegenstand
und so weiter und das ist umgekehrt aber auch mal so sein kann, dass Sie allein deswegen, dass Sie
eine Definition haben, noch nicht ohne weiteres sagen können, fällt das, was jetzt hier tatsächlich
im Sachverhalt passiert ist, wirklich unter diese Definition. Beispiel, wir hatten gestern den
Diebstahlsparagrafen und da gab es ja als Tathandlung, weiß das noch jemand, was die
Tathandlung beim Diebstahl war? Wir haben am Schluss diese Beispielsfälle gehabt. Tatobjekt
war die fremde bewegliche Sache und Tathandlung war die Wegnahme, sehr schön und weiß auch noch
jemand, wie diese Wegnahme definiert worden ist? Ja, genau der Bruch Alten, Fremden und die Begründung
Neuen Gewahrsams und wenn Sie jetzt diesen Obersatz haben, dann ist das in Fällen wie dem,
den wir gestern hatten, da ist jemand in der fremden Wohnung, nimmt die Sache und geht dann
anschließend raus, vergleichsweise einfach. Aber es lassen sich auch ohne weiteres Fälle
vorstellen, die schwieriger sind. Nehmen wir mal an den Fall eines LKW-Fahrers, der für seinen
Chef irgendwelche Gegenstände von Punkt A nach Punkt B 600 Kilometer weit zu fahren hat. Der muss
also eine Datung, weiß nicht, Videorekorder oder, Na Videorekorder haben wir heutzutage nicht mehr,
Blu-ray-Player vielleicht zu transportieren und unterwegs sagt er sich, das wäre doch nicht
schlecht, wenn ich so ein Gerät für mich auch noch hätte und drei für meine Freunde und vielleicht
zehn, die ich verkaufen kann und in diesen 50 Geräten nimmt er irgendwo unterwegs also dann
irgendwie zehn oder 15 heraus und liefert nur noch die anderen 35 sozusagen ab. Ist das der
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:34:05 Min
Aufnahmedatum
2015-04-10
Hochgeladen am
2015-04-10 16:52:31
Sprache
de-DE