Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So einen wunderschönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur zweiten Sitzung Europa Recht. Ich hatte
gedacht, ich könnte mich hier vorne ein wenig erleuchten, aber das kann ich nicht. Jedenfalls
finde ich den Lichtschalter nicht. Ich bin in der letzten Sitzung darauf hingewiesen worden,
dass an dem Dienstag, an dem ich die Klausur angesetzt habe, einige von Ihnen
geplant haben, nachmittags vertragliche Schuldverhältnisse bei Herrn Mertens zu
schreiben und dass das vielleicht für den anderen ein bisschen viel ist.
Darauf habe ich geguckt. An dem Donnerstag ist jedenfalls nach meinem bisherigen
Stand lediglich eine Klausur angesetzt für Strafrecht allgemeiner
Teil. Das ist eine Vorlesung aus dem ersten Semester. Das heißt da dürften die
Überschneidungen nicht so groß sein. Deswegen werde ich meine Klausur
verlegen oder nicht meine, sondern ihre Klausur und zwar auf Donnerstag, den
11. Februar, also der Donnerstag der ersten vorlesungsfreien Woche von 10 bis
12. Also gleicher Zeitumfang 120 Minuten, gleiche Räume. Den Vorteil, dass
Sie nicht ganz so früh aufstehen müssen und dass Sie an dem Dienstag
vertragliche Schuldverhältnisse schreiben können.
Ja ansonsten haben Sie sich ja gestern überwiegend in den PÜs eingetragen. Ich
habe festgestellt, dass die Zahl der PÜs, der PÜ Plätze im Vergleich zu denen hier
in der Vorlesung angemeldet und etwas zu knapp bemessen war.
Wir werden deswegen die Zahl der in den PÜs vorhandenen Plätze etwas erhöhen.
Es ist aber so, dass wenn man die Gesamtzahl derer, die sich angemeldet
haben und derer, die noch auf Wartelisten stehen, zusammennehmen, dann ist die Zahl
deutlich höher als die Zahl derer, die in der Vorlesung angemeldet sind. Das
heißt entweder haben sich einige von Ihnen bei zwei drei PÜs angemeldet und
stehen jetzt auf Wartelisten oder aber es gibt mehr Studenten, die in PÜs gehen
wollen als in die Vorlesung und das ist eigentlich nicht Sinn der Sache.
Das heißt also wir planen die PÜs auf der Grundlage der Zahl Lehrer, die in der
Vorlesung sind und sozusagen einen Anspruch darauf in eine PÜ zu kommen, wenn
man bewusst nicht in die Vorlesung geht, den gibt es in dem Sinne nicht. Ich hoffe,
dass wir das hinkriegen. Wenn ich jetzt so in den Raum gucke, dann sind sie auch
deutlich weniger als die 320, die sich angemeldet haben in der Vorlesung, sondern
sie sind wahrscheinlich eher so um die 240 im Moment gerade. Das heißt also es
müsste eigentlich hinhauen mit den Verteilungen der PÜs, wenn wir das
ein klein bisschen höher setzen. Gut, gibt es noch technische Fragen zu dem, zur
Klausur oder zu anderen Dingen, die unsere Vorlesung hier betreffen?
Dann darf ich Sie kurz erinnern, wir haben uns in der letzten Sitzung mit der Frage
beschäftigt, was ist eigentlich Europarecht? Wir haben zunächst
unterschieden zwischen Europarecht im engeren Sinne und im weiteren Sinne, haben
gesehen im engeren Sinne ist das Europarecht das Recht der Europäischen
Union. Im weiteren Sinne ist es sozusagen, sind es alle Rechtsordnungen,
die auf regionaler Integration in Europa abzielen.
Wir haben dann im nächsten Schritt gesagt, also für uns soll es hier in der
Vorlesung im Kern um das EU-Recht gehen, aber immer in dem Bewusstsein, dass es
sich dabei eben nicht um ein für Gesamteuropa geltendes Recht handelt.
Wir haben uns dann mit den Charakteristika des Europarechts beschäftigt,
insbesondere mit dem sozusagen Argument, oder nicht Argument, sondern mit den
beiden Prinzipien der Supranationalität und Intergovernmentalität und haben dann
im letzten Schritt uns sozusagen überlegt, wie würde man die EU eigentlich
vor der Perspektive der bekannten traditionellen Formen staatlicher
Integration, Staatenbund und Bundesstaat einordnen, haben gesehen, dass die EU in
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:24:10 Min
Aufnahmedatum
2015-10-15
Hochgeladen am
2015-10-19 17:30:46
Sprache
de-DE
Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.