2 - Allgemeiner Teil - Versuch und Rücktritt - Der Rücktritt vom Versuch [ID:35620]
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Damit komme ich zum Rücktritt vom Versuch. Paragraf 24 Absatz 1 StGB. Mein absolutes Lieblingsthema.

Es gibt kein Thema, das ich so sehr liebe wie dieses. Ich glaube, wenn ich eine Klausur

stelle, mache ich einen Rücktritt. Weil ich das so gerne mache. Das ist einfach eine besondere

Norm, dass jemand, der schon etwas verwirklicht hat durch ein großes Nachttatverhalten, tatsächlich

straffrei daran kann. Das muss man sich mal vorstellen. Der hat einen Versuch vollständig

verwirklicht. Tatbestandsmäßig, rechtswidrig, schuldhaft. Und dann tut er danach noch was und

ist straffrei. Der kann nach Hause gehen, sich mal wieder richtig ausschlafen und ist überhaupt

nicht strafbar. Das ist schon verrückt. Und solche Fälle sind tatsächlich denkbar. Jemand

schießt vorbei beispielsweise. Mit Pfeil und Bogen. Gut, es könnte immer noch das Waffengesetz

einschlägig sein. Das kann auch bei Pfeil und Bogen theoretisch einschlägig sein. Aber das ist

eben die Frage, ob es einschlägig ist. Also nehmen Sie mal an, der ist ein Bogenschütze und der denkt sich,

neben mir steht ja mein Feind. Der schießt heute auch mit Bogen. Der ist gerade beim Üben. Und jetzt kommt der, ob

das dann ein unerlaubter Waffenbesitz ist. In dem Moment ist es wahrlich zu bezweifeln. Nein, üben darf ich ja.

Ich darf mit Pfeil und Bogen schießen. Theoretisch sogar mit einer Waffe schießen. Man kann natürlich

darüber streiten, ob man das dann auf jemand anderen anlegen darf. Aber nehmen wir an, der versucht,

den zu erschießen, da in dieser Schießhalle, wo der ist, dann kommt man selbst mit dem Waffengesetz und

Umständen Schwierigkeiten. So oder so kann es jedenfalls sein, dass Sie zu einer Strafbefreiung

kommen. Nehmen Sie doch nur mal einen Stein. Bei einem Stein kommen Sie auf keinen Fall zum

Waffengesetz. Der wirft mit einem schweren Stein in seine Richtung, verfehlt ihn knapp und sagt dann,

heute war das Schicksal für ihn günstig. Ich gehe nach Hause, obwohl hier noch drei weitere Steine liegen.

Straflos. Das muss man sich mal vorstellen. Straflos. Vollkommen straflos. Nachher schon einmal. Der kann

nach Hause gehen und sich mal wieder richtig ausschlafen. Das ist schon ein Ding. Wo finden Sie das

sonst? Ich weiß gar nicht, ob es das in Frankreich gibt. Da muss ich mich mal direkt erkunden. Ich kann

mir nicht vorstellen, dass die den Rücktritt vom Versuch haben. Aber das werde ich dieses Jahr noch

ermitteln. Im Oktober komme ich wieder hin und dann werde ich es wissen. Da frage ich mich mal,

ob die den Rücktritt von uns wahrscheinlich haben. Die, wir sind vollkommen verrückt geworden, hier

im Deutschland. Könnte ich mir vorstellen. Aber wir werden es sehen. Rücktritt nach Paragraph 24.

Immer in der gleichen Weise müssen Sie vorgehen. Ihr Kopfsatz lautet immer, nachdem Sie den Versuch

durchgeprüft haben, bis Sie zur Schuld. Sie prüfen erstmal keine Vollendung, Strafbarkeit des Versuchs,

Tatentschluss, unmittelbares Ansetzen, Rechtswidrigkeit, Schuld. Und dann kommt als nächster Punkt

wahrscheinlich siebtens bei Ihnen. Könnte ich mir vorstellen. Vielleicht römisch siebtens, je nachdem,

wie Sie gliedern. Da kommt, oder vielleicht arabisch siebtens, fraglich ist, ob dem Täter ein

strafbefreiender Rücktritt vom Versuch als Strafaufhebungsgrund zugutekommt. Oder umgekehrt,

ob dem Täter als Strafaufhebungsgrund ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch zugutekommt.

Schreiben Sie das auch in diese Kopfzeile, dass Ihnen klar ist, dass es ein persönliches,

schreiben Sie sogar ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Das ist noch besser. Ob dem Täter als

persönlicher Strafaufhebungsgrund ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch zugutekommt. Das ist Ihr

Kopfsatz. Damit machen Sie dem Korrektor gleich klar, warum Sie wissen, dass das nach der Schuld

zu prüfen ist, weil es ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist. Das erklärt sich aber für

sich selbst. Sie müssen es nicht erklären. Nicht, dass Sie sagen, deshalb prüfe ich es übrigens

hier. Das schreiben Sie nicht hin, im Gottes Willen. Das wollen wir nicht lesen. Ein Aufbau ist immer

selbst erklärend. Und wenn Sie das hingeschrieben haben, dann prüfen Sie als erstes, in welchem

Versuchsstadium befinden wir uns. Also Festlegung des Versuchsstadiums. Als zweiter Punkt Festlegung

der Rücktritts Anforderungen für dieses Versuchsstadium, das wir festgestellt haben. Und das allererste

ist die Festlegung bei dieser Festlegung des Versuchsstadiums, der fehlgeschlagene Versuch.

Wenn wir den nämlich bekommen, den fehlgeschlagenen Versuch, dann ist Schluss. Dann ist die Prüfung

beendet. Dann ist ein Rücktritt nicht möglich. Dann haben wir es mit einem rücktrittsunfähigen

Versuch zu tun. Also fehlgeschlagene Versuch liegt vor, wenn der Täter nach der letzten

Ausführungssandlung, das müssen Sie definieren können, im Schlaf müssen Sie es definieren

können. Wenn er nach der letzten Ausführungssandlung davon ausgeht, noch nicht alles Erfordrliche

Teil einer Videoserie :
Teil eines Kapitels:
Allgemeiner Teil - Versuch und Rücktritt

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:34:41 Min

Aufnahmedatum

2021-07-26

Hochgeladen am

2021-07-26 09:14:02

Sprache

de-DE

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