3 - Besonderer Teil - Vermögensdelikte - Betrugsdelikte [ID:35819]
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Damit komme ich zum Betrug.

Auch ein extrem wichtiges Delikt und dieses Delikt kommt, wie man sich vorstellen kann,

auch sehr, sehr häufig in Klausuren dran.

Zunächst mal das geschützte Rechtsgute.

Anders als beim Diebstahl nicht das Eigentum, sondern das Vermögen.

Umfassend.

Es ist dadurch auch der Besitz geschützt.

Deswegen spricht man hier von einem Besitzbetrug, wenn jemand um seinen Besitz gebracht wird,

durch Täuschung.

Den Aufbau, den muss ich mit Ihnen gar nicht mehr machen.

Ich habe ihn aber nochmal hier Ihnen aufgezeigt.

Sie können ja nochmal sich das zu Hause auch durchlesen.

Wichtig ist, dass Sie auswendig den objektiven Tatbestand zumindest beherrschen.

Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden und eine jeweils kausale

Verbindung zwischen diesen Einzelelementen.

Dass im subjektiven Tatbestand ein Vorsatz für dieses objektive Tatbestand gegeben sein

muss, ist klar.

Und Sie haben dann noch Absicht einer stoffgleichen Eigen- oder Drittbereicherung, wobei diese

Bereicherung rechtswidrig sein muss, die da beabsichtigt ist.

Also wieder diese objektive Insel im subjektiven Tatbestand.

Wie gesagt, genauer muss ich es nicht machen.

Schauen Sie nochmal, es gibt auch besonders schwere Fälle und man muss immer das Antragserfordernis

der Paragraphen 247 und 248a berücksichtigen, wenn es sich um einen Haus- oder Familienbetrug

oder aber durch einen Betrug, der sich auf eine geringwertige Sache bezieht, dann kommen

Sie in das Antragserfordernis.

Schließlich haben Sie auch eine Qualifikation, das heißt eine echte Qualifikation, eigenständiger

aufbauender Tatbestand auf dem Grunddelikt, wenn Sie eine gewerbsmäßige Begehung als

Mitglied einer Bande haben.

Also da muss Wanneigenschaft und Gewerbsmäßigkeit zusammenfallen.

Damit schauen wir uns mal diesen objektiven Tatbestand näher an.

Zunächst die Täuschung.

Da stelle ich immer wieder in mündlichen Fest, dass viele diese Täuschung gar nicht definieren

können.

Seltsamerweise, gerade bei der Täuschung, wundert mich das sehr.

Jede Einwirkung auf das Vorstellungsbild, ich habe es in extra noch mal reingeschrieben,

durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten wird.

Also Einwirkung auf das Vorstellungsbild, wobei eigentlich schon die Erzeugung oder

Aufrechterhaltung einer Fehlvorstellung gewollt sein muss.

Das genügt schon.

Es muss nicht tatsächlich eintreten, sondern für die Täuschung genügt eigentlich, dass

es gewollt ist, diese Erzeugung oder Aufrechterhaltung einer Fehlvorstellung.

Beim Irrtum sagen Sie dann, dass es tatsächlich eingetreten ist.

Also dieses, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten

wird, ist im Sinne von um zu erzeugen gemeint oder um aufrecht zu halten.

Einwirkung auf das Vorstellungsbild, merken Sie sich das also?

Jede Einwirkung auf das Vorstellungsbild, durch die eine unrichtige Vorstellung über

Tatsachen erzeugt oder auch aufrechterhalten werden soll.

Sie brauchen immer eine intellektuelle Einwirkung.

Da muss es aber immer so will ein geschäftlicher Kontakt irgendwie geschehen.

Ohne diese Kontaktaufnahme können Sie keinen Betrug haben.

Teil einer Videoserie :
Teil eines Kapitels:
Besonderer Teil - Vermögensdelikte

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:35:56 Min

Aufnahmedatum

2021-07-26

Hochgeladen am

2021-07-26 09:15:10

Sprache

de-DE

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