22 - Grundkurs Strafrecht AT I [ID:3586]
50 von 846 angezeigt

Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Schönen guten Morgen, herzlich willkommen in Vorlesung Strafrecht.at.

Wir haben leider immer noch hier ein Netzwerkproblem, das heißt der Rechner funktioniert zwar,

aber ich kann auf meine Daten im Netzwerk nicht zugreifen, es kommt aber gleich jemand,

der mir ein Stick bringt, also von daher wird es gleich mit der Präsentation auch losgehen.

Bis dahin werden wir es auch ohne hinkriegen. Als ich nach dem Krieg studiert habe,

musste das auch ohne Präsentation gehen und Sie sehen, das hat dann trotzdem irgendwie zu einem guten Ende geführt.

Ja, meine Damen und Herren, vorab vielleicht können wir jetzt halt auch nutzen zur Überbrückung,

um zwei organisatorische Dinge noch zu besprechen. Zum einen Stichwort Probeklausuren.

Diejenigen, die die Klausuren noch nicht abgeholt haben bzw. auch am Dienstag nicht da waren,

da hatte ich sie halt nach der Vorlesung dabei, können sich die Klausur, die erste Probeklausur,

die erste Probeklausur am Lehrstuhl immer noch abholen. Diese Woche ist eine meine Sekretärin krank.

Die liegen momentan beim Herrn Stolzenberger. Das ist das aller, aller, allerletzte Zimmer hinten am Gang,

wenn man also schon wieder im Treppenhaus ist, unmittelbar bevor es hinten theoretisch wieder rausgeht.

Zweites Stichwort Probeklausur von der vergangenen Woche. Ich habe jetzt die Mitteilung bekommen

von den Würzburger Kollegen, dass bei einigen von Ihnen noch die Anmeldung für diesen VHB-Kurs

Strafrecht AT fehlt, falls da jemand von Ihnen betroffen ist, der sich da noch nicht angemeldet hat.

Das wäre sehr nett, wenn Sie das machen, denn im Grunde genommen ist es so, dass die eben ihren

Korrekturaufwand auch nur vergütet bekommen für solche Studenten, die angemeldet sind.

Ich habe jetzt gesagt, Sie sollen natürlich auf jeden Fall alle Klausuren korrigieren

und das nicht erst liegen lassen, weil sonst wird das dann irgendwie auch zu knapp mit der Rückgabe,

aber von daher wäre es nur fair, wenn Sie, soweit Sie das betrifft, da die Anmeldung noch nachholen könnten.

Dritter Punkt organisatorischer Art betrifft unsere Abschlussklausur, weil ich da nach der Stunde

letzte Woche gefragt worden bin und mich jetzt auch ein oder zwei Tutoren, guten Morgen,

wir haben schon mal angefangen, ja, genau, ein oder zwei Tutoren angesprochen haben,

wie ist das mit den Dingen außerhalb des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts,

wie ist es also mit Unterlassen, Versuch, Fahrlässigkeit, Tätenschaft und Teilnahme,

wir haben das ja alles in der Vorlesung mal kurz angesprochen, aber nicht vertieft.

Ich hatte Ihnen damals gesagt am Anfang des Semesters, ich möchte diese anderen speziellen

Verbrechensformen oder Deliktsformen, um genauer zu sein, deswegen ansprechen,

damit Sie das, was wir jetzt ausführlicher machen zum vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikt,

besser einordnen können, einsortieren können und damit Sie auch, wenn es dann irgendwo heißt,

die Konsequenz ist zum Beispiel, dass hier nur eine Versuchsstrafbarkeit eintritt,

also Stichwort Aberratioictus, dass Sie wissen, was damit gemeint ist, aber wir haben das

natürlich in der Vorlesung nicht vertieft gemacht, deswegen wird das in der Fallbearbeitung,

im Fallbearbeitungsteil der Abschlussklausur sicherlich nicht drankommen, wir hatten das in der ersten

Probeklausur, hatte ich Sie das Fahrlässigkeitstilikt prüfen lassen, weil wir sonst noch nichts

gemacht hatten, aber jetzt mittlerweile haben wir bis zum Abschluss des Semesters sicherlich

hinreichend viel Stoff, mit dem ich Sie wählen kann, also in der Fallbearbeitung wird das nicht

rankommen, es könnte sein, ohne dass ich das schon weiß, ob es so sein wird, dass eine,

sagen wir mal so vom Grundverständnis her, Frage bei den Zusatzfragen dabei ist, so wie jetzt in der

zweiten Probeklausur, wo wir gefragt hatten, was sind die Formen der Teilnahme, also mit anderen

Formen, wir hatten, wenn Sie sich damals da was mitgeschrieben haben, bzw. dann auch die Folien,

ach vielen Dank, jetzt hatte ich mit dem Herrn Stolzenberg gerechnet, umso schöner Frau Bönig,

herzlichen Dank, so ist es, die delegieren auch alles, die Mitarbeiter, da werden dann hier die

studentischen Hilfskräfte geschickt, aber, danke schön, also sowas in der Art könnte schon

dran kommen, das heißt, machen Sie sich da vielleicht, dass man sich das eben nochmal anschaut, was Sie

sich damals mitgeschrieben haben, im Skript haben wir dazu ja nicht viel stehen, da hatte ich ja im Prinzip

nur Platz für das Prüfungsschema sozusagen für Sie gelassen, aber in der Fallbearbeitung müssen Sie

natürlich nur das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt können.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:25:37 Min

Aufnahmedatum

2014-01-16

Hochgeladen am

2014-01-16 15:26:12

Sprache

de-DE

Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat (vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit; Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als Wiederholungsdurchgang.

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen