27 - Grundkurs Strafrecht AT I [ID:3642]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Ich möchte es wieder so machen, wie wir immer, wenn wir hier Fälle besprochen haben,

dass wir erstmal den Sachverhalt durchgehen, durchlesen, uns überlegen,

warum steht das hier an dieser Stelle so drin, was möchte der, in dem Fall ich,

der die Klausur gestellt hat oder den Fall gestellt hat, von Ihnen, warum hat er das so reingeschrieben,

dass wir so ein bisschen dann auch die materiellen Probleme sozusagen vorklären.

Danach werden wir uns das Ganze nochmal im Zusammenhang anschauen in einer Lösungskitze.

Diese Lösungskitze, die wird natürlich dann auch online gestellt als so ausführliche Plus-Minus-Kitze,

wie Sie das schon kennen. Sie finden dann in der, nein, hier unten im Grunde genommen dann auch einen,

auf dem Sachverhalt einen Hinweis, wo Sie theoretisch in der Bibliothek, wenn Sie das wollen,

auch eine ausformulierte Lösung dieses Falles nachlesen können, wenn Sie das also auch nochmal ausformuliert haben wollen.

Aber dass Sie einfach in dieser Lösungskitze dann auch mal sehen, wie ist das aufbaumäßig, was gehört wohin.

Und dann anschließend schauen wir uns die Zusatzfragen an, so viele wir eben heute schaffen.

Wenn wir von den Zusatzfragen ein paar heute nicht schaffen, ist das auch nicht dramatisch,

dann besprechen wir die eben am Donnerstag. Am Donnerstag haben wir ansonsten keinen Programmpunkt,

außer dass Sie eben dann bis Donnerstag sich noch Ihre Fragen überlegen können, die wir vielleicht noch klären sollten.

So, wer hat Ihnen im ganzen Semester noch nichts gesagt? Finde ich da jemanden? Ja, die meisten eigentlich.

Haben Sie schon mal was gesagt im Semester? Also zu mir meine ich jetzt in der Vorlesung, außer Guten Morgen.

Sie auch? Behaupten Sie jetzt alle, ne? Genau, genau. Würden Sie trotzdem so nett sein, den Sachverhalt vorzulesen?

Sie haben keinen, ich habe da vorher gefragt. Gibt es noch Sachverhalte irgendwo? Müssten noch welche übrig sein, ne?

Wenn Sie sich nicht mal trauen zu sagen, dass Sie keinen Sachverhalt haben, wie soll ich Ihnen glauben,

dass Sie sich getraut haben, was Inhaltliches zu sagen? Hat sonst noch jemand keinen Sachverhalt?

Genau, so, bitte schön. Bitte schön.

So, sonst noch jemanden aufgefallen, dass er vielleicht keinen Sachverhalt vor sich hat?

Gut, dann haben Sie schon Gelegenheit gehabt, sich mal mit den Buchstaben vertraut zu machen.

Briefmarkensammler Ahik ist schon seit langem heftigen Greu gegen seinen Sammlerkollegen Oh.

Weil Oh ihm auf einer Aktion eine besonders wertvolle Marke weggeschnappt hatte.

Besonders Strafrechtliches passiert, so fangen halt üblicherweise Strafrechtssachverhalte an,

dass man Groll hegt auf jemanden, dass man schon lange im Streit lebt mit jemanden.

Sie kennen das aus den längeren Fällen in den PÜs, Sie kennen das aus den Besprechungsfällen hier,

wenn Sie im vierten Semester die Vorlesung Vermögensdelikte, also Diebstahl, Betrug usw. hören

und da dann irgendwelche Fälle machen, die fangen dann immer meistens an mit A war in Geldschwierigkeiten,

A wollte zu Geld kommen. Das sind halt so die typischen Einleitungssätze.

Als A erfuhr, dass Oh sich in Sammlerkrautens stets mit diesem Kap bristete,

als A Sammlung, als wahllos zusammengewürfelten Müll, weil ihn sonst nur Grundschüler haben bezeichnete,

wurde seine Wut so groß, dass er beschloss, Oh umzubringen.

Also dass er beschloss, Oh umzubringen. Wenn er das tut, was wird das dann sein?

Totschläge.

Genau, das kann also ein Tötungsdelikt sein, das könnte dann ein Totschlag sein,

das könnte theoretisch auch ein Mord sein.

Sie haben in den PÜs sicherlich das ein oder andere Mal auch den §211 vielleicht zumindest zu lesen bekommen.

Das können wir vielleicht bei der Gelegenheit gleich sagen.

Wir werden in der Abschlussklausur, wenn es um einen Tötungsdelikt geht, dann sicherlich nur den §212 prüfen,

also uns auf den §212 beschränken.

Das heißt, das, was Sie in den PÜs ganz sinnvoll und ganz zu Recht vielleicht schon mal gehört haben,

was sind so ein paar klassische Mordmerkmal, was sind da so typische Definitionen,

wann handelt jemand heimtückisch, wann handelt jemand habgierig,

das werden wir für die Abschlussklausur nicht brauchen.

Schon allein, damit wir einen Teil des Stoffes irgendwie in den zwei Stunden abprüfen können,

muss ich natürlich versuchen, den weitgehend von allem, was besonderer Teil ist,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:19:43 Min

Aufnahmedatum

2014-02-04

Hochgeladen am

2014-02-04 12:06:02

Sprache

de-DE

Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat (vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit; Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als Wiederholungsdurchgang.

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