Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen.
Ich begrüße Sie herzlich zur Vorlesung Strafrecht.at.
Wir haben ja wieder eine, jedenfalls strafrechtlich gesehen, verkürzte Woche nur mit einer Vorlesung.
Zunächst muss ich mich bei Ihnen entschuldigen. Ich habe zwar am letzten Donnerstag nach der Vorlesung gleich einen Blog
Hausaufgaben zu den Tötungsdelikten erstellt, aber irgendwie hat das nicht geklappt mit dem rechtzeitigen Einstellen.
Ist aber nicht so schlimm, dann machen wir heute gleich mit dem Stoff weiter.
Wir haben heute ohnehin relativ großes Paket, das ich behandeln möchte.
Und ich werde dann die Hausaufgaben zu den Tötungsdelikten, also diese Wiederholungsfragen,
zusammen mit den Sachen von heute einstellen. Sie haben jetzt dann eine ganze Woche Zeit,
nicht nur von Mittwoch bis Donnerstag, von Mittwoch bis Mittwoch,
sodass Sie dann auch zweimal Hausaufgaben bearbeiten können.
Also drumherum kommen tun Sie nicht, aber wir werden jedenfalls heute keine besprechen.
Normalerweise hätte ich jetzt gleich mit dem Stoff angefangen, es ist aber gerade noch mal die Frage aufgekommen
von zwei Kollegen wegen der Wiederholungsklausur, die ja am kommenden Dienstag geschrieben wird,
also heute in einer Woche, hinsichtlich des Stoffes.
Da da offensichtlich, obwohl wir ja gesagt haben, im Prinzip orientieren wir uns an dem,
was wir im letzten Semester gemacht haben und hier auch noch mal drüber gesprochen,
hatten hier eine gewisse Verwirrung, eine gewisse Unstimmigkeit sozusagen besteht darüber,
was nun ausgeschlossen ist, was nun nicht ausgeschlossen ist.
Wir können ja mal versuchen zusammenzusammeln, woran wir uns erinnern können.
Also ich glaube, mich erinnern zu können daran, dass wir gesagt haben, keine Prüfung von Mittäterschaft,
was aber nicht ausschließen würde, dass Teilnahme zu prüfen wäre und das mittelbare Täterschaft zu prüfen wäre.
Natürlich immer nur so weit, wie wir das auch im letzten Semester gemacht haben,
Feinheiten, über die wir heute sprechen werden, zum Beispiel bei der mittelbaren Täterschaft,
wären dann kein Prüfungsgegenstand. Ich würde Ihnen trotzdem empfehlen, gut zuzuhören,
denn es kann natürlich sein, dass das ein Abschlussklausur dieses Semesters Prüfungsgegenstand ist,
aber eben nicht bei der Wiederholungsklausur.
Dann hatten wir gesagt, ohne dass es jetzt heißt, dass es zwingend drankommen wird,
das ist die einzige Ausnahme im Vergleich zur Abschlussklausur im letzten Semester,
wo wir ROM Persona aber Ratio Ictus ausdrücklich ausgeschlossen hatten,
dass wir das zumindest nicht ausdrücklich ausschließen, was nicht heißt, dass es dran kommen muss unbedingt.
Dann hatten wir gesagt, keine vertiefte Prüfung des Rücktritts wird erforderlich sein,
was natürlich nicht ausschließt, dass es vielleicht ein Versuch des Delikts zu prüfen geben wird
und dass Sie vielleicht am Ende der Versuchsprüfung irgendwie sinngemäß schreiben müssen,
für einen Rücktritt sind hier keine Anhaltspunkte ersichtlich oder hat nichts gemacht,
was hier als Rücktritt in Betracht kommt. Also irgendwie, dass man die Versuchsprüfung sozusagen
mit ein, zwei Sätzen arrondiert, weil wir jedenfalls keine vertieften Rücktrittsprobleme in der Klausur dran haben.
Dann haben wir ausgeschlossen aus dem Grundlagenbereich sozusagen natürlich wieder die Kriminalitätstheorien,
die hatten wir auch beim letzten Mal schon ausgeschlossen.
So, und jetzt beginnt der Bereich, der glaube ich streitig ist oder Uneinheitlichkeit besteht.
Bei den Rechtfertigungsgründen hatten wir nach meiner Erinnerung nur gesagt,
es wird keine vertiefte Prüfung der Notwehr von Ihnen verlangt werden, also kein Fall mit irgendwelchen Notwehrproblemen.
Dass Sie vielleicht wissen sollten, was eine Notwehr ist, das ist dann so ähnlich wie beim Rücktritt vom Versuch,
dass es eben manchmal vielleicht zur Abgrenzung sinnvoll sein kann zu wissen, da gibt es irgendwie so etwas wie Notwehr,
wobei Sie sagen, dass das dran kommen wird, aber es wird jedenfalls kein vertieftes Notwehrproblem eine Rolle spielen.
Was haben Sie noch in Erinnerung, was wir ausgeschlossen haben? Fahrlässigkeitsdelikte, kann das sein?
Fahrlässigkeit, gut, Fahrlässigkeit hatten wir ausgeschlossen, dann wird also keine Fahrlässigkeit in der Prüfung jedenfalls drankommen,
dass Sie vertieft einen Fahrlässigkeitsdelikt prüfen müssten.
Dass Sie auch hier wieder theoretisch wissen müssen, es gibt so etwas wie Fahrlässigkeit, wenn jetzt eine Frage kommen würde,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:29 Min
Aufnahmedatum
2012-06-06
Hochgeladen am
2012-06-06 18:47:18
Sprache
de-DE