Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur zweiten Vorlesung
Strafrecht allgemeiner Teil. Wir haben theoretisch noch Plätze frei. Okay,
Sie warten noch. Ah, für Sie. Wunderbar. Okay. Ja, meine Damen und Herren, wie immer beginnen wir
mit den organisatorischen Dingen. Ich habe eigentlich gar nichts Neues organisatorisches.
Ich habe nur noch einmal eine Klarstellung, weil da ein paar Fragen aufgetaucht sind,
gestern nach der Stunde. Wie das nun mit den diversen Klausuren ist, die in diesem Semester
hier in der Veranstaltung angeboten werden, halten wir noch einmal auseinander. Es wird,
Mitte Juni wahrscheinlich, wir sind gerade noch dabei, hier den Hörsaal fix zu machen,
aber das sieht gut aus, dass wir den bekommen, Mitte Juni die Wiederholungsklausur geben,
die im Prinzip für diejenigen gedacht ist, die durch die Abschlussklausur im letzten Semester
leider durchgefallen sind. Das ist nicht standardmäßig so vorgesehen, dass das jetzt
immer Wiederholungsklausuren in der Semestermitte gibt, aber ich habe mir gedacht, hat er gestern
das gesagt, da bei der ersten Klausur es eben mal passieren kann, dass das daneben geht,
machen wir jetzt gleich eine Wiederholungsklausur in diesem Semester. Wenn Sie diese Klausur
mitschreiben, wenn Sie durchgefallen sind, riskieren Sie nichts, denn die Abschlussklausur
AT 1 können Sie beliebig oft theoretisch wiederholen, das heißt, sollte das bedauerlicherweise
wieder nicht klappen, können Sie ganz genauso im nächsten Winter diese Klausur wieder mitschreiben.
Umgekehrt, wenn Sie die Klausur nicht mitschreiben, verlieren Sie auch nichts, es ist nicht so,
dass Sie dann irgendwie ausgeschlossen wären im nächsten Wintersemester, sondern es ist
einfach ein zusätzliches Angebot und ich würde denjenigen, bei denen das nicht geklappt
hat, raten, dieses Angebot wahrzunehmen. Davon zu unterscheiden sind die theoretisch an Sie
alle gerichteten Probeklausuren, Übungsklausuren, die Sie hier schreiben können, die für Sie
korrigiert werden, die wir im Rahmen der Veranstaltung hier besprechen, einfach als Vorbereitung
auf unsere Abschlussklausur und um Ihnen noch ein bisschen zusätzliches Klausurentraining
zu geben, da hatte ich Ihnen gesagt, dass ich die gerne in Kooperation mit der virtuellen
Hochschule, organisatorische Kooperation mit der virtuellen Hochschule Bayern anbieten
möchte, dass Sie sich hier nach Möglichkeit für die Kurse Einführung in die Rechtswissenschaft
und in den Kurs Strafrecht besonderer Teil 1 von Herrn Prof. Sacka anmelden sollen. Die
Klausur werde aber jedenfalls ich erstellen, dass sie hier auf unseren Vorlesungsstoff
angepasst ist. Die letzte und wichtigste Klausur ist die Abschlussklausur in diesem Semester,
die scharfe Abschlussklausur, die 25. oder 26. Juli irgendwas um diesen Dreh herumgeschrieben
wird, also in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit wieder. Den genauen Termin können Sie
aber dem Internet schon entnehmen. Ich habe ihn jetzt nur nicht im Kopf. Das ist also
die Abschlussklausur AT 2. Um das vielleicht noch einmal kurz zu erklären, weil es da
eine gewisse Unglärheit offenbar gab, diese Abschlussklausur AT 2 ist zugleich die Zwischenprüfungsklausur
im Strafrecht, wenn Sie sich für die Zwischenprüfung im Strafrecht in diesem Semester anmelden.
Zum Mitschreiben, der Abschlussklausur als Zwischenprüfungsklausur ist eine Anmeldung
beim Prüfungsamt unbedingt erforderlich. Wenn Sie das also irgendwie in Erwägung ziehen,
sollten Sie sich zu den Anmeldungszeiten für die Zwischenprüfung entsprechend auch anmelden.
Sie können das, glaube ich, bis drei Tage vor Klausurtermin sich auch wieder abmelden.
Das heißt, Sie gehen da kein großes Risiko ein, wenn Sie sich anmelden. Das heißt, eine
Klausur ist sozusagen doppelfunktionell. Sie ist sowohl die Abschlussklausur AT 2 als
auch die Zwischenprüfungsklausur. Das bedeutet, wenn Sie diese Klausur bestehen, dann haben
Sie sowohl die Zwischenprüfung im Strafrecht bestanden als auch eine von drei Abschlussklausuren,
von denen Sie ja zwei auch brauchen, um zur fortgeschrittenen Übung zugelassen zu werden.
Nun ist gestern die Frage aufgetaucht, wenn man diese eine Klausur nehmen kann für beides
sozusagen. Warum gibt es dann überhaupt Leute, die sich da nicht für die Zwischenprüfung
anmelden und die das nur als Abschlussklausur mitschreiben? Zwischenprüfung können Sie
in jedem Fach grundsätzlich nur einmal wiederholen. Das heißt, wenn Sie – was ich natürlich
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:54 Min
Aufnahmedatum
2012-04-19
Hochgeladen am
2012-04-20 09:13:17
Sprache
de-DE
Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.