12 - Grundkurs Strafrecht I - Einheit 12 [ID:26351]
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Ja, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer vorletzten Stunde

vor der Klausur, so könnte man sagen.

Wobei wir eigentlich ja den heutigen Tag noch haben.

Wir haben morgen, also ich wiederhole nochmal, wir beginnen morgen um 14.15 Uhr eine Sondervorlesung.

Also das machen wir noch zwei Stunden und dann haben wir ja am Montag noch und Sie wissen,

Sie haben dann für die Klausur Zeit von Montag bis Mittwoch 17 Uhr.

Also wer was um 17 Uhr dann nicht hochgeladen ist, der ist einfach nicht dabei bei der Probeklausur.

Das wäre allerdings sehr schade.

Ich würde sagen, am Montag auch nochmal was zu der Klausur.

Der Stoff der Klausur, der wird sich schon bewegen noch im Vorsatz auch.

Also wir machen von Beginn der Vorlesung bis zum Vorsatz.

Also bis dahin kann sich das bewegen in der Klausur, muss nicht, kann aber.

So das, was wir heute machen, morgen machen, ich schaue mal, ob dann das am Montag auch

noch drin sein soll.

Also ich will es eigentlich so handhaben, dass der Stoff eigentlich bis morgen dann,

was wir am Freitag noch machen, das kann kommen, sonst aber nichts.

Jetzt ist in den Chat schon gleich eine Frage.

Ja und jetzt habe ich gefragt, ob die Sondersitzung auch ganz normal aufgezeichnet wird?

Die Sondersitzung wird ganz normal aufgezeichnet, also genauso wie wir das heute machen, so

findet das auch statt wie jede dieser Veranstaltungen, sodass Sie sich das auch als Konserve am

Wochenende noch anhören können.

Aber das würde ich jedem empfehlen, entweder an dieser Vorlesung dabei zu sein live oder

aber sich das am Wochenende noch anzuhören, denn bis morgen geht der Stoff der Klausur.

Jetzt im Chat noch eine Frage.

Kommen auch, also kommt noch ein Frageteil dran?

Das überlege ich mir noch, ob ich auch einen Frageteil dran nehme.

Rechnen Sie mal damit, dass ein Frageteil dran kommen könnte, weil ich das eigentlich immer

gerne mache in dieser ersten Klausur.

Da könnte also dann vielleicht mal sein die Frage, skizzieren Sie kurz die wichtigsten

gesetzlichen Änderungen des 20.

Jahrhunderts.

Das ist jetzt mal nur so ein Beispiel.

Das könnte also da dran kommen.

Alles was wir da gemacht haben, so Geschichte haben wir ja zunächst gemacht, dann hatten

wir auch Fragen der Auslegung des Bestimmtheitsgrunds, also das Gesetzlichkeitsprinzip, Territorialitätsprinzip

haben wir durchgenommen.

Die Frage ist denn, wann ist das Strafrecht überhaupt anwendbar?

Aus diesem Bereich, also in diesen ersten Teilen bis zur Handlung, da empfiehlt sich

ja fast, wenn überhaupt, was dran zu nehmen, was mehr so eine Frage ist.

Das kann man im Fall gar nicht darstellen.

Das könnte gut sein, aber so richtig finalisieren werde ich die Klausur dann am Wochenende.

Gut, sonst ist jetzt glaube ich momentan keine Frage, dann würde ich weitermachen mit der

subjektiven Zurehnung, sprich mit dem Vorsatz, dem zweiten Teil.

Und jetzt kommen wir heute zu den Voraussetzungen des Vorsatzes.

Wir haben schon gesehen, wir brauchen ein kognitives, ein volontatives Element.

Wir haben ja gesehen, Vorsatz ist Wissen und wollen, so wurde das am Anfang ja definiert.

Und jetzt schauen wir uns dieses Willenselement mal genauer an.

Waren wir denn da wirklich bei zweitens das sogenannte Willenselement oder müsste da nicht

noch was vorgeschaltet?

Doch, aber es ist glaube ich das Willenselement, das wir jetzt hier als zweites machen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:37:17 Min

Aufnahmedatum

2020-12-11

Hochgeladen am

2020-12-11 23:59:00

Sprache

de-DE

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