6 - Informatische Werkzeuge in den Geistes- und Sozialwissenschaften (IWGS) II [ID:33448]
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Genau, nein, eigentlich hatten wir auch noch uns die Anfänge von den rechtlichen Grundlagen von IT

angeguckt. Also insbesondere will ich hier Copyright und Datenschutz an so eine ganz kleine

Einführung geben. Copyright ist wichtig für Sie, weil Sie immer wieder, weil letztlich Copyright

die Basis ist, auf der in der digitalen Welt Geld verdient wird. Ob das nun legitim ist oder nicht,

darüber gehen die Meilen auseinander. Und Datenschutz ist, wenn Sie so etwas tun wie

ein Server, eine Web Application oder so etwas bereitstellen, dann müssen Sie einigermaßen

wissen, was Sie tun müssen und was Sie nicht tun dürfen. Wir wollen ja nicht, dass Sie ins

Gefängnis kommen. Gut, so. Und wir hatten uns, nein, wir hatten uns erst mal über intellektuelles

Eigentum unterhalten. Darum handelt es sich im Wesentlichen um so Dinge wie Patente, Copyrights,

Designrechte und Markenrechte. Und ich habe Sie davon zu überzeugen versucht, dass erstens,

dass so etwas wie intellektuelles Eigentum a, nicht gottgegeben ist, also nicht aus sich selbst

heraus motiviert ist und b, nicht unproblematisch ist. Aber dass es durchaus Gründe geben kann,

dass man intellektuelle Produkte, also Dinge, die wir durch geistige Arbeit schaffen, dass es durchaus

Sinn machen kann, diese Dinge wie Eigentum zu behandeln. Wir hatten uns angeguckt. Sie haben

gerade gestockt, Ihr Internet hat kurz den Geist aufgegeben. Gut. Was war denn das letzte,

was Sie gehört haben? Ja. Wenn Sie Ihren letzten Satz nochmal wiederholen können. Gut. Es macht

durch, obwohl das Ganze problematisch ist mit dem intellektuellen Eigentum, gibt es Gründe,

dass man es trotzdem vernünftigerweise intellektuelle, resultateintellektuelle Arbeit

als Eigentum behandeln kann. Warum? Denn wenn, das ist die Hauptidee dabei, wenn man das nämlich

tut, gibt es im Wesentlichen Anreize, dass Leute scharf nachdenken. Und wenn Leute scharf nachdenken,

kommt unter Umständen etwas dabei raus, was wir als Gesellschaft wollen. Dann erfindet jemand so

etwas wie die Ode an die Freude, die uns allen sehr viel Freude macht. Oder aber macht schöne

Choreografien, schreibt tolle Bücher oder Gedichte, schreibt tolle Programme. Das sind alles Dinge,

die man durch intellektuelle Arbeit macht und an die Nutzen bringt oder zumindest Freude. Und wenn

man will, dass Leute das tun, dann sollte man ihnen irgendwie Vorteile dadurch verschaffen. Und die

einfachste Art und Weise das zu tun oder die, die sich durchgesetzt hat zumindest, ist, dass man sagt,

ja, man kann daran Eigentum erwerben. Und wenn wir Eigentum erworben haben, dann kommen damit gewisse

Rechte. Ich kann die Ode an die Freude verkaufen. Tatsächlich, das hat er gemacht und hat sich dadurch

über Wasser halte können. Ich kann Leuten verbieten, die Ode an die Freude nach Moll

zu transformieren und dann öffentlich vorzuspielen. Das ist auch ein Recht, was ich durch den kreativen

Akt erwerbe. Und wie ist sowas alles geregelt? Das ist die Sache, die wir uns jetzt angucken wollen.

Was waren die Probleme? Probleme intellektuellen Eigentums ist, dass es typischerweise nicht

exklusiv ist. Es ist nicht wie ein Apfel. Wenn ich einen Apfel habe, haben Sie den Apfel nicht. Und

wenn ich Ihnen den Apfel verkaufe, habe ich ihn hinterher nicht mehr und Sie haben ihn. Das heißt,

Sie können da reinbeißen und sich an dem Apfel erfreuen. Das ist bei der Ode an die Freude nicht so.

Die ist irgendwie teilbar, die ist nicht exklusiv. Ich kann die beliebig häufig teilen und das macht

es natürlich unklar, dass man sie verkaufen kann und das muss geregelt werden. Genau, ich glaube,

soweit waren wir das letzte Mal gekommen. Und ich will Sie jetzt ein bisschen über den momentanen

Stand der Dinge informieren. Da muss man zwei Sachen sagen, drei Sachen sollte man sagen. Das

entwickelt sich immer weiter. Das ist nur ein Schnappschuss, was ich Ihnen erzähle. Gerade

heute kamen irgendwie Nachrichten, dass irgendein Rahmenabkommen, was gerade intellektuell das

Eigentum zwischen der Schweiz und der EU regeln sollte, nicht. Oder die haben die Verhandlungen

abgebrochen und einige Leute sind darüber sehr froh, andere Leute sind darüber sehr traurig. Das

ist gut, da ändert sich erstmal nichts. Das ist natürlich auch schlecht, wenn sich da nichts ändert,

weil das geltende Recht nicht angepasst wird an die Gegebenheit. Die andere Sache, die zweite

Sache, die man erwähnen muss, ist, dass ich kein Jurist bin. Deswegen müssen Sie das immer mit

einem großen Kilo Salz nehmen. Ich darf keine Rechtsberatung machen. Ich will auch keine

Rechtsberatung machen. Ich will nur Ihnen die Konzepte erklären, sodass Sie selber verstehen

können und selber nachrechrschieren können. Und die dritte Sache ist, dass das Recht natürlich

staatlich ist. Das heißt, das Recht in Deutschland ist anders als das Recht in Frankreich, ist

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:31 Min

Aufnahmedatum

2021-05-27

Hochgeladen am

2021-05-27 19:36:13

Sprache

de-DE

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