Fremdsprachenkenntnisse können im Studium verschiedene Bedeutungen haben. In manchen
Studiengängen sind sie zentraler Bestandteil des Studiums. Außerdem können sie Mittel
zum Zweck sein, um zum Beispiel wissenschaftliche Texte auf Englisch lesen zu können. Oder
man kann nach eigener Wahl am Sprachenzentrum der FAU eine Sprache neu lernen oder in einem
Sprachkurs an den Kenntnissen aus der Schule anknüpfen. Das ist grundsätzlich sehr sinnvoll,
bietet sich aber auch für einen möglichen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an
oder im Hinblick auf eine Berufstätigkeit. Im Bachelor Art Studium an der Philosophischen
Fakultät und Fachbereich Theologie haben Fremdsprachen aber noch eine weitere Bedeutung.
Bestimmte Fremdsprachenkenntnisse sind Voraussetzung für den Bachelorabschluss und müssen zu einem
festen Zeitpunkt nachgewiesen werden. Meist ist das bis zum Ende des vierten Semesters.
Das ist in der Prüfungsordnung formal so festgelegt und stellt ein Qualitätsmerkmal des Studienabschlusses
dar. Was heißt das nun konkret? Alle Studierenden von Bachelor of Art Studiengängen an der
Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie müssen ausreichende Kenntnisse in Englisch und
einer weiteren Fremdsprache nachweisen, und zwar auf Niveau B1 des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen. Das ist übrigens in der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor
und Master Studiengänge der Fakultät nachzulesen. In vielen Studiengängen ist freigestellt,
welche weitere Fremdsprache neben Englisch nachgewiesen wird. Eine weitere lebende
Fremdsprache oder auch eine alte, zum Beispiel Latein. In manchen Studiengängen ist die weitere
Fremdsprache aber genau festgelegt, daher sollte man das unbedingt in der jeweiligen
Fachprüfungsordnung nachlesen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass nur eine der nachzuweisenden
Fremdsprachen Gegenstand des Fachstudiums sein darf. Das heißt, wer zum Beispiel English and
American Studies und Italo-Romanistik studiert, muss Kenntnisse auf Niveau B1 in einer weiteren
Fremdsprache außer Englisch und Italienisch nachweisen. Die Nachweise über die Fremdsprachen-Kentnisse
müssen im Prüfungsamt vorgezeigt werden. Im Vollzeitstudium bis zum Ende des vierten Semesters,
im Teilzeitstudium bis zum Ende des achten Semesters. Die meisten Studierenden können
die erforderlichen Nachweise wahrscheinlich durch ihr Abiturzeugnis erbringen oder durch
Schulzeugnisse von mehreren aufeinanderfolgenden Schuljahren, weil es im Abiturzeugnis keine
Niveaustufe der gelernten Fremdsprachen genannt ist. Dann müssen die Zeugnisse einfach im
Prüfungsamt zu diesem Zweck vorgelegt werden. Wer das entsprechende Niveau nicht durch Schulzeugnisse
oder ein Zertifikat nachweisen kann, hat die Möglichkeit, noch fehlende Fremdsprachen-Kentnisse
in den ersten Studiensemestern direkt an der FAU zu erwerben. Die meisten am Sprachenzentrum
der FAU und Latein-Kentnisse am Lehrstuhl Mittel Latein und Neulatein. Und wer die erforderlichen
Fremdsprachen-Kentnisse auf diesem Weg nachholt, bekommt zusätzlich auch noch ECTS-Punkte dafür,
die meist auch ins Studium eingebracht werden können, zum Beispiel im Bereich Schlussqualifikationen.
So kommen Sprachkurse dem Studium gleich doppelt zugute. Wer nicht sicher ist, ob die eigenen
Fremdsprachnachweise ausreichen, ob noch Sprachkurse belegt werden müssen oder wie vorhandene
Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, kann gerne bei den zuständigen Mitarbeitenden
im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nachfragen.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:03:37 Min
Aufnahmedatum
2022-01-10
Hochgeladen am
2022-01-10 14:46:02
Sprache
de-DE
Fremdsprachenkenntnisse im Bachelor of Arts Studium der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.