Viele Bachelor-Studierende planen nach ihrem Abschluss noch ein Masterstudium.
So können sie ihre Fachkenntnisse weiter vertiefen und noch stärker forschungsorientiert
arbeiten.
Das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie kann im Wintersemester
begonnen werden, in manchen Studiengängen auch im Sommersemester.
Eine rechtzeitige Bewerbung für den Masterstudiengang ist unbedingt erforderlich.
Für das Wintersemester in den meisten Fächern bis spätestens zum 15.7.
Und für das Sommersemester in den meisten Fächern bis spätestens zum 15.2.
In den meisten Fällen kann das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich
Theologie direkt an das Bachelorstudium angeschlossen werden.
Selbst wenn die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge schon endet, bevor die letzten Leistungen
des Bachelorstudiums erbracht wurden.
Denn in den meisten Masterstudiengängen der Fakultät ist eine Bewerbung schon möglich,
sobald 140 ECTS-Punkte des Bachelorstudiums erworben worden sind.
Der Bachelorabschluss muss in diesem Fall innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des
Masterstudiums nachgewiesen werden, sonst erlischt die Zulassung nachträglich.
Durch diese Möglichkeit der Zulassung unter Vorbehalt ist ein nahtloser Übergang vom
Bachelor zum Masterstudium möglich.
Aber Achtung!
Wer in Zeitnot gerät bei den letzten Bachelorprüfungsleistungen und sie auf das Semester verschieben möchte,
indem das Masterstudium beginnt, riskiert sich zu viel zuzumuten.
Denn das Masterstudium in Vollzeit ist so anspruchsvoll, dass es meist die ganze Arbeitszeit und Aufmerksamkeit
erfordert.
Am besten sollte so geplant werden, dass die Leistungen des Bachelors bereits abgeschlossen
sind, wenn das Masterstudium beginnt.
Haben sich Studierende bis zur Bewerbungsfrist noch nicht auf einen Masterstudiengang an der
Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie festgelegt, können Sie sich auch
für verschiedene Masterstudiengänge bewerben.
Werden Sie dann zu mehreren zugelassen, können Sie einfach auswählen und sich für den gewünschten
Masterstudiengang einschreiben.
Welche Masterstudiengänge überhaupt zur Auswahl stehen, lässt sich unter anderem in den Fachprüfungsordnungen
der Masterstudiengänge herausfinden.
Dort sind die Qualifikationsvoraussetzungen definiert.
Welche Inhalte der erste Hochschulabschluss haben muss, welche Mindestnote verlangt wird,
ob ein Auswahlgespräch erforderlich ist und gegebenenfalls weitere Kriterien.
Jede Bewerbung wird von der Zulassungskommission des jeweiligen Masterstudiengangs im sogenannten
Qualifikationsfeststellungsverfahren begutachtet.
Wird festgestellt, dass die Qualifikation vorhanden ist, erfolgt eine Zulassung und man
kann sich für den Masterstudiengang einschreiben.
Eine Zulassung zum Masterstudium gilt immer nur für das Semester, für das die Bewerbung
eingereicht wurde.
Beschliesst jemand nach der Zulassung, das Masterstudium doch erst später anzutreten,
muss er oder sie sich dann erneut bewerben.
Mit einem Zweifach-Bachelorabschluss ist an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich
Theologie nicht nur eine Zulassung zu einem Masterstudiengang im Themenbereich des Erstfaches
möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, sondern auch zu einem Masterstudiengang
im Themenbereich des Zweitfaches.
Es ist auch keine Voraussetzung, dass die Bachelorarbeit im entsprechenden Fach geschrieben
worden ist.
In manchen Fällen fehlen nur fachliche Kompetenzen im kleineren Umfang, zum Beispiel wenn zu
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:04:18 Min
Aufnahmedatum
2021-07-12
Hochgeladen am
2021-07-12 13:57:20
Sprache
de-DE
Wie und wann ist der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie möglich?
Was gibt es zu beachten?
Was ist eine "Zulassung unter Vorbehalt" und kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge gleichzeitig bewerben?
Diese und noch mehr Fragen rund um den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium beantwortet das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie.