1 - Jugendstrafrecht [ID:10562]
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ría.

Meine Damen und Herren, dann begrüße ich Sie jetzt ganz herzlich zur

Vorlesung Jugendstrafrecht hier in diesem Sommersemester. Das bonding ist

ja im Schwerpunktbereich sechs eine der Vorlesungen, die Sieinnaphängig davon

ob Sie auch die schiene price für eine internationale schiene

machen müssen. Ich freue mich, dass Sie alle da sind. Haben wir außer Juristen möglicherweise

auch andere Zuhörer hier? Manchmal sind im Jugendstrafrecht noch so aus den Revolutionswissenschaften

da aus den Türmen irgendwie Leute? Nein. Entweder niemand da oder niemand, der sich traut zuzugeben.

Also schön, dass Sie da sind. Jugendstrafrecht, Vorlesung Jugendstrafrecht im Sommersemester.

Fangen wir vielleicht mit ein paar organisatorischen Dingen an. Also die Vorlesung zweistündig

Sommersemester immer am Donnerstag. Aufgrund des Umstandes, dass in dem Sommersemester

zwei Donnerstage ausfallen wegen Christi Himmelfahrt und frohen Leichnam, würde ich gerne,

wenn das für Sie alle möglich ist und auch für das Rechenzentrum möglich ist, die Vorlesung immer

um 14 Uhr, Punkt 14 Uhr starten und dann eine Stunde 45 Minuten machen. Ist das denkbar?

Ist das bei Ihnen auch allen möglich oder haben Sie vorher irgendeine Vorlesung, wo Sie es dann

nicht schaffen? Nein, dann würden wir also ab nächster Woche um 14 Uhr anfangen, damit wir ein

bisschen mehr Zeit haben und auf diese Art und Weise diese beiden ausfallenden Termine dann

vielleicht reinholen können. Was gibt es sonst noch organisatorisch zu sagen? Es wird auch zur

Vorlesung Jugendstrafrecht ein Skript geben. Allerdings entsteht dieses Skript im Grunde

genommen jetzt hier erst in diesem Semester partiell Stück für Stück mit. Ich werde also

deswegen das Skript so schauen, dass ich Ihnen sozusagen das Skript immer eine Woche im Voraus,

also sprich jetzt nach dieser Veranstaltung irgendwann das Skript für diese Stunde und

für die nächste Stunde auf Stutton zur Verfügung stelle, sodass Sie im Grunde genommen, wenn Sie

wollen, das immer schon mitbringen können und dann Ihre Mitschriften irgendwie an den Rand des

Skripts machen. Diejenigen Vorlesungen bei mir hatten wissen, wie meine Skripte ungefähr aussehen,

das ist so mit diesen Kästchen und Punkten und Sternchen so ein bisschen strukturiert und es ist

jetzt sagen wir mal nicht ausformuliert, aber doch mehr als nur stichpunkthaft. Also ich denke,

dass es eigentlich eine ganz gute Grundlage ist, um der Vorlesung zu folgen, also insbesondere

alles das, was auf den Folien hier gezeigt wird, das steht so und auch noch ausführlicher und mit

Unterpunkten auch im Skript, das heißt Sie müssen nicht die Folien mit schreiben, sondern haben dann

da das Skript und können dann vielleicht, wenn Sie wollen, an dem Skript am Rand dann immer

noch handschriftlich ein bisschen was ergänzen. Wie immer gilt natürlich, das Skript kann eine

Lehrbuchlektüre nicht ersetzen, das heißt, wenn Sie die Vorlesung ordentlich vor- oder

nachbereiten wollen, dann sollten Sie sich nicht alleine auf das Skript stützen, wobei ich natürlich

schon den Anspruch habe, dass durch das, was ich in der Vorlesung erzähle und durch das, was im

Skript steht, Sie eigentlich gut in dem Fach dann vorbereitet wären, auch auf ihre mündliche Juppa,

aber wer das eben noch etwas vertieft machen möchte, müsste dazu einem Lehrbuch greifen. Es

gibt zum Jugendstrafrecht eine ganze Reihe von Lehrbüchern, drei, die ich jetzt hier ohne, dass

das abschließend sein soll, vielleicht erwähnen möchte. Das ist zum einen, dass ich jetzt nichts

falsches sage, ich glaube bei Kohlhammer-Schienen das Lehrbuch von Schafstein, Beuke und Zwoboda.

Das geht zurück sozusagen auf ein von Friedrich Schafstein schon vor Jahrzehnten begründetes

JGG-Lehrbuch, das ist also sozusagen das traditionsreichste vielleicht so der Kurz-

Lehrbücher. Dann gibt es hier aus Erlangen auch ein Lehrbuch, nämlich von meinem verehrten ehemaligen

Kollegen Franz Streng, das ist in dieser Schwerpunkte-Reihe bei C.F. Müller erschienen,

wo also auch die Wesselsbände etwa im Strafrecht sind zum JGG. Und dann gibt es in der Reihe im

Beck-Verlag in diesem Weiß mit Rot, wo im Strafrecht der Renge auch noch erschienen ist,

ein Buch, das ist von Meier, Banneberg und, wer ist die dritte Autorin? Früher war es Rösner

Schöch, war jedenfalls noch von einer dritten Autorin, ein JGG-Lehrbuch eben in diesem Format,

wie sie es da von dem von dem Rengi her kennen. Ich empfehle ja immer, dass sie, wenn sie ein

Lehrbuch suchen zur Vorlesung, dass sie sagen, ich gucke mal in der Bibliothek, da müssten die

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:24:26 Min

Aufnahmedatum

2019-04-25

Hochgeladen am

2019-04-26 12:37:22

Sprache

de-DE

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