6 - Börsenwesen, Binnenorganisation der Börse [ID:14748]
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Meine Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zu einer weiteren Einheit des Kapitalmarktrechts.

Diesmal beschäftigen wir uns immer noch im Grundlagenteil befindlich mit der Marktorganisation und der Marktaufsicht.

Und wenn Sie dort mal auf Ihr Arbeitspapier schauen, dann werden Sie sehen, dass im ersten Teil wir uns maßgeblich mit der Börse beschäftigen werden,

sodass Sie am besten jetzt zunächst einmal das Börsengesetz aufschlagen.

Dazu schauen wir am besten zunächst einmal, was so eine Börse überhaupt ist.

Lange Zeit hatten wir keine Legaldefinition, das ist jetzt nachgeholt, die befindet sich in § 2 Absatz 1 des Börsengesetzes.

Danach sind Börsen teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe dieses Gesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen,

welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgütern und Rechten

innerhalb des Systems nach nicht diskretionären, also von vornherein festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringen oder das Zusammenbringen fördern,

die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Handelsobjekte führen.

Also Sie sehen, die Börse selbst ist gar nicht das multilaterale System der Markt, sondern die Börse ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts,

die dieses multilaterale System regelt und überwacht.

Damit gehört die Börse zu den Finanzintermediären, das ist eine spezielle Art des Finanzintermediärs.

Wenn man mal den Blick zurückwirft und mal schaut, wo historisch denn die Börse, der Begriff und die Institution herkommt,

dann stellen wir fest, dass der Begriff, jedenfalls ist das eine Lesart, von der Kaufmannsfamilie van der Börse stammt,

die in ihrem Watt ein Dreigeldbeutel hat und lateinisch ist der Geldbeutel borsa.

In ihrem Haus wurden regelmäßig Kaufmannstreffen abgehalten, insbesondere mit italienischen Kaufleuten.

Dann ging also von dem Wort des Treffpunktes, also im Haus der Raffan da Börse,

die Wortbedeutung dann auf das Treffen selbst über und hat sich dann durch die verschiedenen Sprachen etabliert,

also im französischen heißt es Buchs, im italienischen Labors, im deutschen eben Börse.

Bereits zuvor gab es allerdings institutionelle Kaufmannstreffen in Form von Warenmessen,

und das schon sehr früh seit dem 12. Jahrhundert, also 1100 x ging das dann irgendwann los.

Als erste Börse wird neben Brügge an Pfalmann-Werpen genannt, wo 1531, also im 16. Jahrhunderts,

das erste Börsengebäude errichtet wurde, also ein Gebäude speziell und extra für diesen Handel.

Es folgte London 1560er Jahre, Sevilla 1580er und 90er Jahre, Amsterdam dann schon 17. Jahrhundert.

Die ersten deutschen Börsen entstanden auch schon recht früh vor 1550, sagt man, in Augsburg und Nürnberg,

also gleich um die Ecke. Bereits im 17. Jahrhunderts haben wir unsere ersten Booms und Krisen an den Kapitalmärkten.

Berühmt, berüchtigt ist der sogenannte Tulpenwahn in Holland in der Zeit um 1635.

Also plötzlich wurden Tulpenzwiebeln Spekulationsobjekte. Am Schluss, auf dem Höhepunkt der Blase,

wurden bis zu 5200 Gulden pro Zwiebel bezahlt, also ein unbeschreiblicher Preis.

Wie dann allerdings auch vorherzusehen, kollabierte der Markt und ließ viele armen und ruiniert zurück.

Ein relativ neuer Film, der sich dieses Thema annimmt, bzw. der vor dem Hintergrund dieses Tulpenwahns spielt.

Er heißt Tulpenfieber. Ich selber habe ihn noch nicht gesehen, aber vielleicht interessiert Sie sowas ja.

Und da können Sie leichtgängig mal einen Eindruck erfahren, einen Eindruck gewinnen,

was mit diesem Tulpenwahn damals Mitte des 17. Jahrhunderts in Holland auf sich hatte.

Auch berühmt geworden ist eine weitere Blase, also knapp 100 Jahre später, 80, 90 Jahre später,

in Amerika die sogenannte Mississippi Bubble. Die entspann sich nach der Gründung der Mississippi Gesellschaft

durch den damals reichsten Mann der Welt, einen John Law. Und diese Mississippi Gesellschaft, die sollte halt Gold suchen gehen.

Die Suche blieb dann allerdings erfolglos und damit platzte dann auch die Blase.

Ein auch aus rechtsgeschichtlicher Sicht besonders bedeutsamer Crash war der Schwarze Freitag von 1929,

der dann zur Weltwirtschaftskrise führte, denn der hatte rechtliche Antworten, die dann nachfolgen.

Nämlich 1933 wurde der Securities Act und 1934 der Securities Exchange Act in den USA erlassen,

um das Kapitalmarktwesen zu regeln und hier mehr Schutz und Regalität einzuführen,

damit da keine Wildwestmethoden herrschen.

Diese beiden Rechtsakte gelten heute noch, ihnen allerdings natürlich veränderter Form weiter.

Wie man hier sieht, das ist ein tolles Beispiel dafür, dass Kapitalmarktrecht häufig kriseninduziertes Recht ist.

Also irgendwie passiert was, und zwar etwas Schlechtes an den Kapitalmärkten, viele Leute verlieren ihr Geld

und dann tritt der Gesetzgeber auf den Plan und will es richten.

Natürlich stellt sich zunächst die Frage, wo kommt denn diese Blasenbildung überhaupt her?

Muss das denn sein? Ist das nicht irrational?

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:36:03 Min

Aufnahmedatum

2020-05-03

Hochgeladen am

2020-05-03 18:26:21

Sprache

de-DE

Tags

Jura Wirtschaftsrecht Rechtswissenschaften Kapitalmarktrecht
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