Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Guten Morgen, liebe Kommilitonen, lieber Kommilitonen, ich darf Sie herzlich begrüßen zur Vorlesung
Kommunalrecht im Sommersemester 2017. Ich sage ganz kurz zwei Sätze zu mir, bevor wir zum Thema
Kommunalrecht übergehen. Mein Name ist Thomas Seefried, ich arbeite am Lehrstuhl von Herrn
Professor Dr. Geiss. Der selbige hat normalerweise diese Vorlesung, allerdings dieses Semester
Forschungssemester, weswegen ich ihn dieses Semester über das ganze Semester hin vertreten
werde. Ich bin sozialisiert, zwar geboren in Bayern, also in dem Sinne bayerisches Kommunalrecht,
habe meine beiden Staatsexaminer allerdings in Baden-Württemberg gemacht, habe insofern
also auch eine leichte Außenperspektive, habe dort als Anwalt gearbeitet und bin jetzt an die
Universität zurück, um dort zu promovieren und habe jetzt das Vergnügen, Sie in diesem Semester
durch das Kommunalrecht, aber eben auch insbesondere das bayerische Kommunalrecht zu führen. Zum
Einstieg ganz kurz den Überblick, was machen wir eigentlich dieses Semester. Auf StudOn,
ich nehme mir an, da hat jeder von Ihnen Zugriff, kann er sich den Zugriff verschaffen, sind online
gestellt, die PowerPoint Folien, wie auch dieser Semester Überblick. In dem Überblick, der ist
sehr knapp auch im Verhältnis zu dem, was sonst online gestellt ist, ich habe, wie Sie sehen, hier
immer ganz grob die Themenblöcke aufgenommen, das was wir uns vornehmen für die jeweilige Stunde,
sowie ungefähr welche Stichworte in dem Zusammenhang relevant sind, also auch wenn Sie irgendwann mal
nachlernen, lesen, das sind die Stichworte, zu denen Ihnen irgendwas dann in Lehrbüchern begegnen oder
später in der Klausur auch einfallen sollte. Wenn hier mehrere Tage neben einzelnen Themenblöcken
stehen, heißt es, dass ich annehme, dass wir dafür zwei Stunden oder vielleicht sogar drei Stunden
benötigen. Das zieht sich so durchs Semester, ich werde es jetzt nicht im Einzelnen mit Ihnen
durchgehen, mir geht es eher darum, dass Sie wissen, dass es hier verfügbar. Was wir versuchen,
aber nicht garantieren können, ist, dass wir mit dem Stoff der Vorlesung und dem Inhalt der
PÜs einigermaßen synchron sind. Also ich werde, das werden Sie nachher sehen, versuchen, den
geschichtlichen Einstieg, der notwendig ist, relativ knapp zu halten, so dass Sie zumindest
die politische Bedeutung und die historische Bedeutung mitnehmen und dann relativ rasch zu
den Punkten vordringen, die auch klausurrelevant sind und die auch in der PÜ behandelt werden.
Trotzdem, die Vorlesung ist mittwochs, manche PÜs sind vorher, es ist nicht gesagt, dass wir
hier wirklich so schnell sind, kann es sein, dass es leicht asynchron ist. Meine Hoffnung ist,
dass wir so schaffen, dass Sie von dem Besuch sowohl als auch einen Vorteil haben, gleichwohl,
das ist mir auch wichtig, das ist zwar Pflicht des Kommunalrichts, auch die Veranstaltung ist eine
Pflichtveranstaltung, es ist aber immer noch eine Universität, es besteht also keine Anwesenheitspflicht.
Kommen Sie gerne, kommen Sie wieder, kommen Sie vor allem wieder, wenn Sie das Gefühl haben,
es bringt Ihnen was, wenn Sie herkommen, versuchen Sie sich zumindest inhaltlich hier ein bisschen
damit zu beschäftigen, versuchen Sie was mitzunehmen, aber es gibt keinen Zwang und wie Sie sehen oder
noch nicht gesehen haben, dann sage ich Ihnen jetzt, die Vorlesung wird aufgezeichnet, es ist also
sogar möglich, die Vorlesung nicht nur präsent zu verfolgen, sondern auch nochmal nachzuhören
oder überhaupt erst über das online Video-Portal der FAU zu hören. Trotzdem, ganz klar, die Einladung,
kommen Sie, ich werde jeden Mittwoch da sein, ich freue mich über jeden, der auch da ist,
aber es besteht keine Verpflichtung. Wenn Sie Fragen haben, jederzeit einfach, sage ich mal,
zunächst melden, dann nehme ich Sie dran, wir sind relativ viele, reinschreien ist vielleicht nicht
die beste Idee, aber ich bin jederzeit bereit, einfach kurz mit Ihnen über die einzelnen Themen
auch ins Gespräch zu kommen. Okay, Thema unserer heutigen Stunde wird sein Einführung. Also,
ich versuche diejenigen, die noch gar keine Vorstellungen davon haben, was eigentlich
Kommunalrecht bedeutet, mitzunehmen und versuche aber gleichzeitig die ersten Grundlagen dafür zu
legen, was später in dem ganzen Semester wichtig sein wird, nämlich welchen Stand haben Kommunen,
was sind eigentlich Kommunen, in welchem Verhältnis stehen die zu anderen Trägern
öffentlicher Verwaltung und welchen verfassungsrechtlichen Status haben denn eigentlich
Kommunen in Deutschland, aber auch in Bayern. Wir werden dafür heute, vielleicht schaffen wir
nicht alles, aber das ist sozusagen der Plan für diese und die nächste Stunde, versuchen aus drei
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:43 Min
Aufnahmedatum
2017-04-26
Hochgeladen am
2017-04-26 15:21:16
Sprache
de-DE