13 - Kommunalrecht [ID:8242]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, guten Morgen zu unserer letzten Stunde Kommunalrecht. Bevor wir in das Thema einsteigen,

nochmal organisatorisch. Nächste Woche findet hier eine Klausur statt für Studierende des

Studiengangs, also Bachelorstudiengang Politik und Öffentliches Recht. Ist noch jemand hier von denen

zufällig? Nein, sonst die, die dich vielleicht per Video sehen. Nächste Woche die Klausur. Hier

ganz normal 12 Uhr bis 14 Uhr, zwei Zeitstunden kombiniert mit Umweltrecht. Ich denke aber,

die Personen, die betroffen sind, sind angemeldet, werden eingeladen. Sie betrifft es also nicht.

Was sie betrifft, was uns alle betrifft, ist der Kommunalverfassungsstreit und wir hatten ja

anfangs war ich gar nicht sicher, ob ich es mit aufnehmen würde. Sicher ist der Kommunalverfassungsstreit

ist eines der klassischen Prüfungsthemen mit kommunalrechtlichem Einschlag. Sie werden gleich

noch merken, warum das Thema eigentlich auch ins Prozessrecht gehört, aber im Kommunalrecht,

sagen wir mal seinen dogmatischen eher, den politischen Hintergrund und Ursprung hat,

weswegen wir es heute auch hier besprechen und ich Ihnen nur nahelegen kann. Auf Lücke im

Kommunalverfassungsstreit zu lernen ist eher gefährlich, würde ich nicht machen. Gleichwohl

werden Sie feststellen, dass Sie gar nicht so viel Neues lernen müssen. Es geht hier viel mehr um

Verständnis. Was wir also tun werden, wir werden uns versuchen klar zu machen, was ist es eigentlich,

worum handelt es sich beim Kommunalverfassungsstreit, was ist das für ein Begriff. Dann müssen wir

uns kurz geschichtlich theoretisch damit beschäftigen, wo er herkommt. Das geht recht schnell,

ist aber für das Verständnis sehr wichtig. Und dann werden wir uns anhand der normalen

prozessrechtlichen Prüfung eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits an den

jeweiligen Voraussetzungen allgemein und besonderer Art der Zulässigkeit abarbeiten und schauen,

wo ergeben sich hier Besonderheiten im Kommunalverfassungsstreit. Okay, was ist

der Kommunalverfassungsstreit? Sie haben wahrscheinlich alles schon damit zu tun gehabt. Wenn der PÜ war,

hat einen Fall schon mal irgendwie, muss er schon mal einen Fall prüfen. Beschrieben ist damit der

Streit zwischen Organen kommunaler Körperschaften. Also Organe des einen Rechtsträgers streiten

untereinander über ihre eigenen Rechte. Kommunalverfassungsstreit. Dieser Begriff ist

leider sehr sehr missverständlich. Die Möglichkeit des Missverständnisses ist schon im Wort

Kommunalverfassungsstreit. Wir werden das gleich noch später sehen. Die Kommunalverfassung ist die

Gemeindeordnung. Wenn wir über Rechte aus der Gemeindeordnung streiten, streiten wir über

einfaches Gesetz. Also nicht über Rechte aus der Verfassung, sondern wir streiten regelmäßig über

Rechte aus einem einfachen Gesetz. Insofern passt schon Kommunalverfassung insoweit nicht, als da

Verfassungsrecht mitschwingt. Das ist regelmäßig nicht. Das ist kein unmittelbares Verfassungsrecht

im eigentlichen Sinne. Es sind auch mit den Organen der Gemeinden keine Verfassungsorgane beteiligt.

Sie erinnern sich vielleicht, wir hatten ganz zu Beginn bei der Frage, wie steht die Kommune

eigentlich im Staatsaufbau festgestellt? Das Exekutive, das Verwaltung und auch die Organe,

auch die Kollektivorgane, wie der Gemeinderat sind Exekutivorgane. Obwohl sie eine Vertretung der

Bürger darstellen, sind sie kein Parlament. Und das ist für das Verständnis des Kommunalverfassungsstreits

als Einstieg mal ganz wichtig. Er heißt zwar Verfassungsstreit, aber es geht dabei weder um

Verfassungsrecht noch um Verfassungsorgane. Deswegen oder nicht nur deswegen gibt es auch andere

Begriffe und die sollten Sie zumindest auch vom Namen her kennen und zwar der sogenannte

verwaltungsrechtliche oder verwaltungsgerichtliche Organstreit. Der ist begrifflich zu unterscheiden,

weil man ihn unterscheiden kann. Es ist aber exakt dasselbe gemeint. Mit dem verwaltungsrechtlichen

Organstreit, so denke ich, ist er auch in manchen Lehrbüchen als Oberthema, als Oberbegriff geführt,

ist gemeint ein Streit zwischen Organen der Verwaltung. Verwaltungsrechtlicher Organstreit,

also kein Organstreit, wie Sie ihn aus dem Staatsorganisationsrecht kennen, zwischen

Verfassungsorganen, sondern zwischen Organen der Verwaltung. Und der Kommunalverfassungsstreit ist

ein verwaltungsrechtlicher Organstreit, bei dem die beteiligten Organe der kommunalen Körperschaften

sind. Insoweit könnte man genauso gut sagen, wir prüfen hier einen verwaltungsrechtlichen Organstreit.

Man muss nur andersherum den Begriff des Kommunalverfassungsstreits einordnen können,

denn wenn Sie den lesen und nicht verwaltungsrechtlicher Organstreit, müssen

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:32 Min

Aufnahmedatum

2017-07-19

Hochgeladen am

2017-07-21 12:40:32

Sprache

de-DE

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