Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, guten Morgen zu unserer letzten Stunde Kommunalrecht. Bevor wir in das Thema einsteigen,
nochmal organisatorisch. Nächste Woche findet hier eine Klausur statt für Studierende des
Studiengangs, also Bachelorstudiengang Politik und Öffentliches Recht. Ist noch jemand hier von denen
zufällig? Nein, sonst die, die dich vielleicht per Video sehen. Nächste Woche die Klausur. Hier
ganz normal 12 Uhr bis 14 Uhr, zwei Zeitstunden kombiniert mit Umweltrecht. Ich denke aber,
die Personen, die betroffen sind, sind angemeldet, werden eingeladen. Sie betrifft es also nicht.
Was sie betrifft, was uns alle betrifft, ist der Kommunalverfassungsstreit und wir hatten ja
anfangs war ich gar nicht sicher, ob ich es mit aufnehmen würde. Sicher ist der Kommunalverfassungsstreit
ist eines der klassischen Prüfungsthemen mit kommunalrechtlichem Einschlag. Sie werden gleich
noch merken, warum das Thema eigentlich auch ins Prozessrecht gehört, aber im Kommunalrecht,
sagen wir mal seinen dogmatischen eher, den politischen Hintergrund und Ursprung hat,
weswegen wir es heute auch hier besprechen und ich Ihnen nur nahelegen kann. Auf Lücke im
Kommunalverfassungsstreit zu lernen ist eher gefährlich, würde ich nicht machen. Gleichwohl
werden Sie feststellen, dass Sie gar nicht so viel Neues lernen müssen. Es geht hier viel mehr um
Verständnis. Was wir also tun werden, wir werden uns versuchen klar zu machen, was ist es eigentlich,
worum handelt es sich beim Kommunalverfassungsstreit, was ist das für ein Begriff. Dann müssen wir
uns kurz geschichtlich theoretisch damit beschäftigen, wo er herkommt. Das geht recht schnell,
ist aber für das Verständnis sehr wichtig. Und dann werden wir uns anhand der normalen
prozessrechtlichen Prüfung eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits an den
jeweiligen Voraussetzungen allgemein und besonderer Art der Zulässigkeit abarbeiten und schauen,
wo ergeben sich hier Besonderheiten im Kommunalverfassungsstreit. Okay, was ist
der Kommunalverfassungsstreit? Sie haben wahrscheinlich alles schon damit zu tun gehabt. Wenn der PÜ war,
hat einen Fall schon mal irgendwie, muss er schon mal einen Fall prüfen. Beschrieben ist damit der
Streit zwischen Organen kommunaler Körperschaften. Also Organe des einen Rechtsträgers streiten
untereinander über ihre eigenen Rechte. Kommunalverfassungsstreit. Dieser Begriff ist
leider sehr sehr missverständlich. Die Möglichkeit des Missverständnisses ist schon im Wort
Kommunalverfassungsstreit. Wir werden das gleich noch später sehen. Die Kommunalverfassung ist die
Gemeindeordnung. Wenn wir über Rechte aus der Gemeindeordnung streiten, streiten wir über
einfaches Gesetz. Also nicht über Rechte aus der Verfassung, sondern wir streiten regelmäßig über
Rechte aus einem einfachen Gesetz. Insofern passt schon Kommunalverfassung insoweit nicht, als da
Verfassungsrecht mitschwingt. Das ist regelmäßig nicht. Das ist kein unmittelbares Verfassungsrecht
im eigentlichen Sinne. Es sind auch mit den Organen der Gemeinden keine Verfassungsorgane beteiligt.
Sie erinnern sich vielleicht, wir hatten ganz zu Beginn bei der Frage, wie steht die Kommune
eigentlich im Staatsaufbau festgestellt? Das Exekutive, das Verwaltung und auch die Organe,
auch die Kollektivorgane, wie der Gemeinderat sind Exekutivorgane. Obwohl sie eine Vertretung der
Bürger darstellen, sind sie kein Parlament. Und das ist für das Verständnis des Kommunalverfassungsstreits
als Einstieg mal ganz wichtig. Er heißt zwar Verfassungsstreit, aber es geht dabei weder um
Verfassungsrecht noch um Verfassungsorgane. Deswegen oder nicht nur deswegen gibt es auch andere
Begriffe und die sollten Sie zumindest auch vom Namen her kennen und zwar der sogenannte
verwaltungsrechtliche oder verwaltungsgerichtliche Organstreit. Der ist begrifflich zu unterscheiden,
weil man ihn unterscheiden kann. Es ist aber exakt dasselbe gemeint. Mit dem verwaltungsrechtlichen
Organstreit, so denke ich, ist er auch in manchen Lehrbüchen als Oberthema, als Oberbegriff geführt,
ist gemeint ein Streit zwischen Organen der Verwaltung. Verwaltungsrechtlicher Organstreit,
also kein Organstreit, wie Sie ihn aus dem Staatsorganisationsrecht kennen, zwischen
Verfassungsorganen, sondern zwischen Organen der Verwaltung. Und der Kommunalverfassungsstreit ist
ein verwaltungsrechtlicher Organstreit, bei dem die beteiligten Organe der kommunalen Körperschaften
sind. Insoweit könnte man genauso gut sagen, wir prüfen hier einen verwaltungsrechtlichen Organstreit.
Man muss nur andersherum den Begriff des Kommunalverfassungsstreits einordnen können,
denn wenn Sie den lesen und nicht verwaltungsrechtlicher Organstreit, müssen
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:30:32 Min
Aufnahmedatum
2017-07-19
Hochgeladen am
2017-07-21 12:40:32
Sprache
de-DE