Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, meine verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zu einer weiteren Vorlesung Kommunalrecht in Bayern.
Wir waren letztes Mal stehen geblieben, wenn ich mich recht erinnere, immer noch im Rahmen Binnenorganisation der Gemeinde, dort im Rahmen der Gemeinderat, Ablauf der Gemeinderatssitzung.
Wir hatten uns bislang damit beschäftigt, was eigentlich der Gemeinderat ist, welche Aufgaben er hat, wie er sich zusammen setzt, was Ausschüsse sind, was Fraktionen sind, welche Aufgaben haben die, was passiert, wenn jemand aus einer Fraktion ausgeschlossen werden soll und Ähnliches.
Das dürfte mittlerweile auch Gegenstand schon der PÜ gewesen sein bei Ihnen.
Was wir jetzt heute machen, die Gemeinderatssitzung, ob wir alle sieben Punkte, die hier aufgeführt sind, heute schon abschließen, müssen wir sehen.
Jedenfalls diese Punkte sind aus zwei Gründen essentiell. Zum einen, weil sie tatsächlich praktisch sehr ausschlaggebend sind.
Also was wir jetzt besprechen ist die Frage, wie wird wirklich in einer Gemeinderatssitzung dem Hauptverwaltungsorgan ein Beschluss gefasst?
Was kann dort alles schiefgehen? Welche Bezüge gibt es zur Öffentlichkeit? Was kann dort schiefgehen?
Insbesondere Thema fünf, Befangenheit in der Gemeinde ist klar, dass relativ viele Angelegenheiten dann auch mal jemanden angehen, der im Gemeinderat sitzt und sozusagen in eigener Sache beschließt.
Ist das in Ordnung? Wann ist es in Ordnung? Was passiert, wenn er mitwirkt, obwohl er ausgeschlossen sein müsste und so weiter.
Ganz alltägliche Dinge und weil sie a, alltäglich sind und weil sie sich sehr vorzüglich für Klausuren eignen, ist diese Einheit, die Gemeinderatssitzung, auch ganz klassischer Teil von kommunalrechtlichen Prüfungen.
Wobei, muss man immer beim Kommunalrecht dazusagen, die Prüfung selten oder nicht zwangsläufig rein kommunalrechtlich ist, sondern ganz oft, zum Beispiel im Baurecht oder im Sicherheitsrecht,
Satzungen geprüft werden und im Rahmen der Satzungen, die inhaltlich im Baurechten Schwerpunkt haben, also Begründetheitsprüfung, Baurecht oder im Sicherheitsrecht, Begründetheitsprüfung vor allem, Vereinbarkeit mit Grundrechten und Ähnlichem.
Dass in diesen Klausurtypen, aber in der Formellenrechtmäßigkeit der Satzung plötzlich die Frage aufkommt, ist denn da in der Gemeinde alles richtig gelaufen?
Waren da alle Verfahrensvorschriften eingehalten und da geht plötzlich ein riesiges Prüfungsraster auf, dass sich letztlich, und das werden genau die Themen sein, die wir hier heute versuchen anzusprechen,
sich mit der Einberufung der Frage, ist es richtig auf die Tagesordnung gelangt, waren alle, die darüber bestimmen durften, eingeladen und auch da, was ist mit Fehlern usw.
Alle, die lassen sich wunderbar dort einbauen, haben Sie wahrscheinlich in Ihrer Pü schon gesehen, wir versuchen da heute im Zweifel aufzuschließen, falls Sie noch nicht da waren, ist das Ihre Vorbereitung.
Zur letzten Stunde gab es noch irgendwelche Rückfragen, ist noch irgendwas offen geblieben.
Okay, gut, dann wollen wir beginnen und zwar mit dem ersten Punkt der Geschäftsordnung. Schauen Sie mit mir mal in den 45 Bayerische Gemeindeordnung.
Dort heißt es ganz labide, 45 Absatz 1, der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Da stellt sich zunächst mal die Frage, was ist eigentlich die Geschäftsordnung, was soll das?
Sie wissen vielleicht aus dem Staatsorganisationsrecht, dass auch z.B. der Bundestag sich eine Geschäftsordnung gibt und sind damit zumindest Stück weit vielleicht schon mit dieser Institution Geschäftsordnung vertraut.
Absatz 2 hilft ein Stück weiter, dort heißt es, die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen, sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seine Ausschüsse enthalten.
Wir haben hier also in 45 eine gesetzliche Normierung, die verpflichtend für die Gemeinde sagt, zu diesen Punkten musst du dir eine Geschäftsordnung geben.
Da kann zunächst mal die Frage aufkommen, im Moment, die Gemeinden haben doch ein Selbstverwaltungsrecht, dürfen die ihre Angelegenheit nicht selbst regeln?
Wie kommt es jetzt dazu, dass der Gesetzgeber hier einen Eingriff in diese Organisationshoheit vorsieht?
Und da hatten wir bei 28 schon angesprochen, haben wir das Problem einerseits, ja, Gewährleistung der Eigenverantwortlichkeit, andererseits aber auch Auftrag an den Landesgesetzgeber,
die kommunalen Körperschaften und deren Verfahren auszugestalten. Und hier haben wir so einen Eingriff in die Organisationshoheit, der aber sehr marginal ist, er benennt nur Pflichtinhalte,
im Übrigen lässt er der Gemeinde sehr großen Spielraum, da stellt sich also keine verfassungsrechtlich schwierige Frage, das ist unproblematisch.
Entscheidend ist also, was steht eigentlich in der Geschäftsordnung und wofür hat die Geschäftsordnung Bedeutung.
Inhaltlich werden wir sehen, gibt es vor allem, also ist das die Quelle, wo Sie am ehesten Informationen dazu finden, mit welcher Frist,
ohne welcher Form Gemeinderatsmitglieder zu einer Sitzung eingeladen werden sollen. Ich werde nachher den Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Erlangen mal zeigen,
dann können Sie erkennen, welche Bedeutung das dort hat. Was immer schon mit Geschäftsordnungen problematisch war, ist die Frage, was ist das eigentlich?
Welche Rechtsnatur hat eine Geschäftsordnung? Inhaltlich, habe ich auch hier an die Folie geschrieben, handelt es sich klar in irgendeiner Form um abstrakt generelle Normen.
Das heißt, es wird nicht ein konkreter Einzelfall normiert, sondern eine Vielzahl. Wie sind im Allgemeinen Einladungen zu verschicken?
Wie ist im Allgemeinen der Geschäftsgang? Wenn sich jemand meldet, wird er aufgerufen, in welcher Reihenfolge, wem steht, wie viel Redezeit zu?
Abstrakt generell. Was kennen wir für abstrakt generelle Normen? Gesetze, Verordnungen, Satzungen.
Stellt sich die Frage, ist jetzt hier diese Geschäftsordnung irgendeins dergleichen?
Sie erinnern sich vielleicht, wie ist es im Staatsorganisationsrecht, die Geschäftsordnung des Bundestages?
Genau, es liegt irgendwie näher an Ersatzung. Die Rechtsnaturfrage ist und war schon immer umstritten.
Für sie stellt sich die Frage, muss ich mich damit wirklich beschäftigen? Also wann stellt sich das Problem? Warum ist das überhaupt ein Problem?
Die Rechtsfrage stellt sich vor allem im Hinblick auf deren Kontrollierbarkeit und der Frage, was passiert, wenn jemand gegen die Geschäftsordnung verstößt?
Erste Frage, wie kann ich, also rechtsnaturmäßig, wie kann ich diese Geschäftsordnung überprüfen?
Und da kennen Sie vielleicht schon aus dem Prozessrecht, den 47 VWGO. Wer kennt den? Noch niemand?
Einer? Hat jemand einen VWGO dabei? Schauen Sie mal da hinein.
Ich habe es leider gar nicht mit für die Tafel. Hat es jemand da? Wollen Sie es mal vorlesen?
Also den betreffenden 47, glaube ich, Absatz 1 Nummer 2. Oder geben Sie es mir.
Genau, danke. Genau. 47 ist eine sogenannte Normenkontrolle. Es ermöglicht auf Landesebene dem jeweiligen Landoberverwaltungsgericht die Kontrolle von Satzungen.
Satzungen, Rechtsverordnungen und sonstigem im Rang unter dem formellen Landesrecht stehenden.
Landesrecht also eben gerade nicht Gesetzen, sondern Satzungen und Verordnungen. Es sagt aber eben ganz abstrakt irgendwelchen unterhalb des Landesrecht stehenden Rechtsakten.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:55 Min
Aufnahmedatum
2017-05-24
Hochgeladen am
2017-05-26 10:59:22
Sprache
de-DE