Herzlich willkommen zur PÜ Aufzeichnung in der PÜ Strafrecht 2, Einhalt 3, Tötung 2.
Ich zeichne diese Übung im Sommersemester 2024 auch, genauer gesagt am 15. April.
Das werdet ihr dann in den Folien aber in der Fußzeile auch noch sehen. Einfach nur,
damit ihr auch einen Schirm habt, von welchem Semester das Ganze ist und was der
entsprechend aktuelle Stand ist. Heute beginnen wir direkt mit dem Fall. Wir haben keine Theorie
vorgeklappt, denn Tötung 2 bedeutet, wir haben vorher schon Tötung 1 gemacht. Und zur Erinnerung,
wir haben uns da schon mit den Mordmerkmalen beschäftigt. Wir haben festgestellt, dass es
da verschiedene Aufbaumöglichkeiten gibt, ob man jetzt 212 und 211 gemeinsam getrennt prüft,
in welcher Reihenfolge bzw. was man wo wie einbaut. Und wir haben uns die einzelnen
Mordmerkmale näher angeschaut und haben dabei festgestellt, dass insbesondere die Heimtücke
und die sonstigen niedrigen Beweggründe sehr relevant waren. Deshalb steigen wir hier direkt
mit dem Fall ein. Und wie ihr es schon gewohnt seid, beginnen wir mit dem Bearbeitervermerk.
Gefragt ist nach der Strafbarkeit des F gemäß 211, 212 STGB. 213 STGB ist dabei nicht zu prüfen.
Das bedeutet, wir müssen uns tatsächlich nur auf die Tötungsdelikte, auf Mord und Totschlag
konzentrieren, über irgendwelche Körperverletzungen oder was auch immer sonst noch im Sachfeld
relevant sein könnte. Müssen wir uns keine Gedanken machen, zumindest nicht im Sinne
einer Prüfung. Es kann natürlich theoretisch immer irgendwie inzident relevant sein, zum Beispiel
bei irgendwelchen Notwehrprüfungen. Allerdings, ich denke, ich verrate nicht allzu viel, wenn ich
sage, das ist jetzt eine Strafrechts 2-PÜ, da ist der Schwerpunkt tendenziell nicht auf der Notwehr.
Was ist jetzt in unserem Fall passiert? Der frisch gebackene Vater Fatih ist aufgebracht.
Nicht genug, dass sein fünf Monate alter Soh Rocco seinem Namen alle Ehre macht. Warum macht
er seinen Namen alle Ehre? Nun ja, Rocco kommt aus dem Althochdeutschen und heißt so ziemlich
genau Schreinbrüll. Zumindest kommt das von dieser Wortwurzel her. Im Sachverhalt, der auf
Stoddern zur Verfügung steht, ist das Ganze noch mal etwas näher. In einer Fußnote erläutert,
wenn ich das richtig im Kopf. Jedenfalls schreit der Rocco Tag und Nacht und wegen altes Geschrei
hat er, also Fatih, nun zum wiederholten Mal dem Tatort am Sonntagabend verpasst. Entnervt von
diesem misslungenen Ausklang der Woche begibt sich F am späten Abend ins Hotel, um sich dort an seiner
dauergeliebten Desirée abzureagieren. Dabei geht der missmutige F jedoch zu weit und es entwickelt
sich ein heftiger Streit zwischen ihm und D. Wenn sich zwei Leute streiten, dann wird es immer
gefährlich. Dann wird es im echten Leben gefährlich, dann wird es aber auch in der
Strafrechtsklausur erst recht gefährlich. Da müssen wir uns Gedanken machen, ok, könnte das
jetzt gerade im Kontext von Tötungsdelikten dann ein Mordmerkmal im Sinne der niedrigen Bewegungen
darstellen oder nicht? Könnte das auf der anderen Seite vielleicht, wenn wir keine Mordmerkmale haben,
eine 213 StGB, der jetzt hier aber ausgeschlossen ist, begründen? Da müssen wir aufpassen, es könnte
jetzt AT-Speaking auch eine Notwehr-Provokation dann beinhalten. Also da kann alles mögliche sich
aus einem Streit entbrennen. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass im Laufe des Streits,
zumindest wenn es gleich zu einer Tötung kommt, dann auf einmal Heimtücke als Mordmerkmal relevant.
Am Ende des Streits setzt F seine schon seit Wochen immer wieder geäußerten Drohungen D umzubringen,
in die Tat um, indem er ihr mehrmals mit einem Messer in den Rücken sticht. Aha, in den Rücken,
da müssen wir jetzt schon wieder aufpassen. Ich habe jetzt gerade gesagt, beim Streit ist es sehr
unwahrscheinlich, dass Heimtücke eine Rolle spielt. Das habe ich auch absichtlich gesagt,
aber es ist nicht so, dass ich von dem Sachfeld überrascht wäre. Ich bereite mich ja auch vor.
Allerdings ist es halt nicht immer so. Und hier haben wir wiederum umgekehrt das Signal. Ein
Stich in den Rücken spricht in der Regel sehr stark für Heimtücke. Denn wer jemandem den Rücken
zudreht, der rechnet in der Regel nicht mit einem Angriff. Beziehungsweise umgekehrt,
wenn man mit einem Angriff von einer Person rechnet, dann dreht man dieser Person, soweit sich das
verhindern lässt, natürlich nicht den Rücken zu. Und das bedeutet, hier spricht einiges dafür,
dass Desirée arglos ist, weil sie nicht mit einem Angriff rechnet. Jetzt könnte man sich die Frage
stellen, naja, er hat schon mehrfach gedroht, die D umzubringen. Darf sie denn dann überhaupt noch
arglos sein? Und das ist tatsächlich egal im Ergebnis. Es kommt nicht darauf an, jedenfalls
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:02:51 Min
Aufnahmedatum
2024-04-15
Hochgeladen am
2024-04-16 13:16:22
Sprache
de-DE