Schönen guten Abend erstmal und ich hoffe, ich bin gut zu verstehen.
Ich glaube, ein Mikro gibt es hier nicht, aber ich gebe mir Mühe.
Und ich habe ja den Auftrag gekriegt, hier etwas zu erzählen, den Klimawandel aus der
Perspektive wirtschaftlich, sozialer und kultureller Rechte, Erfahrungen aus der Arbeit, einschlägiger
UN-Gremien als Untertitel sozusagen.
Also ich will aus der Perspektive von wirtschaftlich, sozialen, kulturellen Menschenrechten erzählen.
Und ich habe mich eher dagegen entschlossen, jetzt eine PowerPoint zu zeigen mit vielen
Fakten über den Klimawandel, weil ich ja das Programm gesehen habe, da wurde ja schon
vieles präsentiert.
Ich versuche das ganze menschenrechtlich einzusortieren und will im Grunde in eigentlich fünf Städten
vorgehen.
Einfach so, wenn es schon keine PowerPoint gibt, dann kann man die Struktur ja klar machen.
Ich sage am Anfang was über den Zusammenhang von Klimawandel und Menschenrechten.
Ich werde dann etwas sagen zu einer menschenrechtlichen Analyse.
Wie kann man den Klimawandel menschenrechtlich analysieren?
Wie tun wir das auch in der UNO?
Was ist sozusagen der Stand der Debatte dort?
Ich werde mir dann angucken, wie das Klimaabkommen selber ausgestaltet ist und ob das überhaupt
menschenrechtlich ausgestaltet ist oder was man dort verändern könnte.
Ich werde dann einen kurzen Exkurs machen zur Frage der Durchsetzung eigentlich von Menschenrechten.
Das wäre vor allen Dingen Klimaklagen und anderes, was es da gibt und mache am Ende
ein Rhythmi.
Das sind im Grunde meine fünf Schritte, die ich vorhabe.
Und genau, also ich sitze halt in diesem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale, kulturelle
Rechte, ein typischer Treaty-Body, 18 Mitglieder aus 18 Ländern, aus regional verteilt auf der
Welt.
Zur Überwachung der Konvention für bürgerlich politische Rechte, zur Überwachung der Kinderrechtskonvention,
der Frauenrechtskonvention, der Konvention zum Menschen mit Behinderung insgesamt gibt
es zehn, welche Treaty-Bodies.
Und das ist sozusagen ein wichtiger Bereich, was ich allerdings auch intensiv mache.
Ich arbeite relativ eng mit dem kleinen Sekretariat, das Hochkommissariat für Menschenrechte,
also der Zentrale sozusagen der Menschenrechte zusammen, die zum Thema Klimawandel und Menschenrechte
arbeiten.
Eigentlich besteht die aus einer Person oder zwei.
Und wir beraten sozusagen gemeinsam, was wir machen können.
Und das mache ich dann in meiner Rolle als stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts
für Menschenrechte, weil wir als Allianz nationaler Menschenrechtsinstitutionen beschlossen
haben, uns dem Thema Klimawandel stärker zu nähern.
Und wir arbeiten mit dem Hochkommissariat sehr eng zusammen.
Und wir machen oft Side-Events, zum Beispiel bei Klimaverhandlungen oder in Katowice oder
jetzt in Schottland, einfach um das Thema zu platzieren.
Und darüber werde ich auch ein bisschen berichten.
Also das ist so ein bisschen die Perspektive.
Wir sind allerdings auch als Deutsches Institut für Menschenrechte aktiv, versuchen eben
auch, auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, das Thema ernst zu nehmen.
Ich war im letzten Mai im Bundestagsausschuss für Menschenrechte, zum Beispiel, und da
gab es eine Anhörung dazu, was könnte Deutschland besser machen.
Das gilt dann sowohl fürs Inland.
Da werde ich auch darüber sprechen, aber auch eben in den internationalen Zusammenarbeiten,
um das sozusagen Menschenrechtsaspekt des Klimawandels stärker in Fokus zu rücken.
Presenters
Michael Windfuhr
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:48:42 Min
Aufnahmedatum
2022-06-22
Hochgeladen am
2022-06-25 01:36:09
Sprache
de-DE
Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, spricht zum Zusammenhang von Menschenrechten und Klimawandel, analysiert Klimawandel aus menschenrechtlicher Sicht und untersucht, ob das UN-Klimaabkommen menschenrechtlich ausgestaltet ist.