Ohnezuben shook von deritho variation des
compulsory library täglich einen
Herstellerer-Test zuателя,
und trotz den praktischen Erfahrungen
klappen für die eineinhalb Stunden gegen Ende hin wird es dann wahrscheinlich eher
eine gekrechte aber das kriegen wir auch irgendwie hin
was was was was ja ja oder zur staatlichen Prüfung wer weiß genau ja
richtig jetzt kommen die mündlichen Staatsexamensprüfungen
nein ich jetzt geht mir schon besser nur ich habe gestern gemerkt in der
Vorlesung dass eineinhalb Stunden reden irgendwie dem Ganzen nicht förderlich
sind aber ja womit beschäftigen wir uns heute vielleicht zunächst noch mal ganz
kurzer blick zurück was haben wir vor den Ferien gemacht wir hatten ja vor den
Ferien unmittelbar diese Diskussionsveranstaltungen mit Herrn
Heinz und Herrn Kullaneck diejenigen von ihnen die da waren geben mir hoffentlich recht dass das
sehr instruktiv und sehr unterhaltsam gewesen ist glaube ich hat sich wirklich
gelohnt und in der Woche noch vorher haben wir die Einziehung abgeschlossen
und zwar dann nicht die Einziehung von Vermögenswerten das war noch mal vorher
gewesen also der alte verfall sondern die Einziehung von sonstigen
Tatgegenständen, Instrumenten, Produktskeleres hatten also gesehen hier
dass er ja nicht ganz einfach zu durchschauen ist aber letztlich
dann doch sehr weitgehend gesetzlich aus differenziertes und geregeltes System
haben wie das mit der Einziehung beim Verurteilten selbst ist wie das mit der
Einziehung bei dritten ist wie das mit der Einziehung ist mit Personen wo
irgendwas hin verschoben wird also der Gesetzgeber hat sich hier darum bemüht
ein relativ umfassendes und relativ lückenloses System letzten endes zu
schaffen was dann in der konkreten Rechtsanwendung sicherlich auch nicht
ganz unkompliziert ist aber für sie geht es eigentlich mehr darum dass sie
das so ein bisschen im Überblick denke ich verstanden haben sollten und wissen
eben dass das gibt und wo sie dann gegebenenfalls irgendwie etwas finden
es steht ja hier tatsächlich relativ viel im Gesetz. Der letzte Punkt sozusagen
die letzte Einheit zum Thema Strafzumessung im Sinn der Strafe selbst
der einen Schiene also Strafe bevor wir ab der nächsten Woche dann noch ein
bisschen über Maßregeln der Besserung und Sicherung sprechen wollen ist heute
das Strafzumessungsrecht in der Revision beziehungsweise allgemeiner
gesprochen vielleicht so das Strafzumessungsrecht im Rechtsmittelrecht
insbesondere die revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung.
Wir haben schon darüber gesprochen ganz am Anfang der Vorlesung auch anders als
jetzt für sie hier in der Ausbildung ist eigentlich für die Betroffenen ja das
was letzten endes an Strafauspruch rauskommt das maßgebliche also
betroffen meine ich jetzt hier für den Angeklagten das maßgebliche einer
strafgerichtlichen Verhandlung deswegen ist das natürlich etwas was er auch in
besonderer Weise im Blick hat deswegen werden auch diese Rechtsfolgen wird der
Rechtsfolgenausbruch auch relativ häufig durch Rechtsmittel angegriffen obwohl
sozusagen die Angriffsflächen die hier geboten sind halbwegs überschaubar sind
das werden wir heute im Laufe dieser Stunde sehen aber das ist etwas wo man
dann vielleicht sagt auch wenn man beim Schuldspruch nichts zu holen ist aber
bei der Strafe da könnte man doch vielleicht immer noch ein bisschen
versuchen dass es ein klein bisschen besser wird. Vor die Klammer gezogen bevor
wir zu der zu der Strafzumessung in der Revision kommen vielleicht zwei Punkte
zum einen ganz allgemein das gilt für die Revision wie auch theoretisch für die
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:22:55 Min
Aufnahmedatum
2019-01-08
Hochgeladen am
2019-01-09 08:47:02
Sprache
de-DE