Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, dann können wir starten. Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zur zweiten
Vorlesung Sanktionenrecht. Ich freue mich, dass Sie alle wieder gekommen sind. Offensichtlich hat
der Würfel Sie das letzte Mal so begeistert, dass Sie den heute wieder sehen und einsetzen wollten.
Gleich am Anfang können wir ihn auch gleich zum Einsatz bringen, weil wir kurz wiederholen werden,
worüber wir in der vergangenen Woche gesprochen haben. Vorher vielleicht noch ein organisatorischer
Hinweis. Wie ich das sehe, haben einige von Ihnen da schon ausgedruckt. Ich habe jetzt das Skript,
da wir das vom Druckladen noch nicht bekommen haben, weil eben in der ersten Semesterwoche immer viel
Antrang im Druckladen ist, habe ich die ersten Seiten online gestellt, sodass Sie also das,
was wir letzte Woche gemacht haben und was wir diese Woche machen, auch bevor das Skript dann
in Papierform verteilt wird, schon nachlesen können. Kurze Wiederholung zu dem Stoff von
der vergangenen Woche. Wir haben uns kurz einleitend über ein paar Sachen Gedanken gemacht,
die Sie im Grunde genommen schon aus dem Grundkurs Strafrecht, allgemeiner Teil,
kennen, die die Grundlagen des Strafrechts betreffen, weil diese Grundlagen natürlich
nicht nur für die strafrechtlichen Tatbestände, sondern auch für die strafrechtlichen Rechtsfolgen
wichtig sind. Und die erste Frage, die wir uns gestellt hatten, war, was ist eigentlich
die Aufgabe des Strafrechts? Da haben wir gesprochen, darüber Strafrecht dient dem
Rechtsgüterschutz und wir haben in diesem Zusammenhang insbesondere auch nochmal das
Stichwort vom Ultima Ratio-Grundsatz uns näher angeschaut. Wollen Sie das mal fangen hier?
Sie? Nein, nicht nach hinten gucken, Sie, ja? Ultima Ratio, was bedeutet das? Das Strafrecht
Ultima Ratio des Rechtsgüterschutzes ist? Also das bedeutet, dass nicht jede Sache,
die man eventuell als moralisch verwerflich ansehen könnte, bestraft werden soll,
sondern dass eben das Strafrecht das letzte Mittel ist, um jemanden zu bestrafen.
Oder das scharfe Schwert des Strafrechts. Genau, dass das Strafrecht das schärfste
Schwert ist, sozusagen der staatlichen Reaktionen. Das heißt zum einen, dass wir eben nicht immer
gleich zum Strafrecht greifen sollen, auch erst schauen müssen, können wir das vielleicht
zivilrechtlich über einen Ausgleich zwischen den beteiligten Regeln, können wir das
verwaltungsrechtlich regeln, bzw. eben daraus ergibt sich auch, das haben Sie auch schon
angedeutet, der fragmentarische Charakter des Strafrechts, also nicht alles, was wir als
unerwünscht betrachten, ist von irgendwelchen Strafnormen tatsächlich auch verboten. Wir können
das jetzt machen, so wie in der Grundschule. Sie werfen jetzt das einfach irgendjemand weiter,
der als nächstes was sagen soll. Dann bin ich die Entscheidung los und dem stelle ich dann die
nächste Frage. Keiner schaut? Ja, super. Einer von denen, die am Boden sitzen. Das kriegen Sie hin.
Das kriegen Sie hin. Wir hatten ja gesprochen, das haben wir letztes Mal auch noch mal wiederholt,
über die Strafzwecke. Warum bestraf ich überhaupt? Und da haben wir gesagt,
diese Strafzwecke lassen sich zunächst mal in zwei große Gruppen unterteilen,
die Vorstellungen davon, warum man bestraft. Das war zum einen die Vergeltung,
der Vergeltungsgedanke. Ja, also absolute Straftheorien, Vergeltung insbesondere und
zum anderen als Gegenbegriff zu den absoluten Straftheorien. Präventiv, glaube ich. Genau,
präventiv. Die relativ Straftheorien, die die Prävention in den Vordergrund rücken,
also absolut losgelöst von zukünftigen Zwecken einfach deswegen, weil gefehlt worden ist sozusagen,
wird bestraft. Das ist so die automatische Folge, egal ob es irgendetwas nutzt oder eben relativ
bezogen auf zukünftige Zwecke, die präventiven Theorien. Und wenn Sie das mal weitergeben hier
oder weiterwerfen, je nachdem, weitergeben, hier machen wir dann Stopp bei der Kollegin,
genau. Bei den relativen oder bei den präventiven Theorien, das haben wir auch wieder zwei geteilt,
die Prävention. Sprechen Sie ruhig in den Würfel rein, der beißt nicht. Ja,
General- und Spezialprävention. Generalprävention, Spezialprävention, was bedeutet das eine,
was das andere? Ja, also General auf die Allgemeinheit bezogen und Spezial speziell auf den Täter.
Genau, auf die Allgemeinheit oder auf den Täter. Und dann haben wir diese beiden General- und
Spezialpräventiven Ansätze noch einmal unterschieden. Das weiß dann die Nachbarin.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:32:43 Min
Aufnahmedatum
2018-10-23
Hochgeladen am
2018-10-25 09:14:20
Sprache
de-DE