Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zurück im Sommersemester.
Das Wetter spielt heute auch wunderbar mit. So stellt man sich ein Sommersemesteranfang vor.
Möglicherweise wird es im Laufe des Semesters dann eher zu warm werden, aber jetzt wollen wir nicht
mosern, nachdem es die ganze Zeit zu kalt gewesen ist. Also ich begrüße Sie ganz herzlich zurück
und ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung Strafprozessrecht. Ich freue mich sehr, dass Sie
zum einen so zahlreich erschienen sind. Das ist der SCPO nicht immer so. Ich habe die Hoffnung, dass das
im Wesentlichen zumindest im Laufe des Semesters so bleibt und ich freue mich deswegen auch riesig auf
die Vorlesungen, weil ich SCPO eine der schönsten, der spannendsten Vorlesungen finde, eine der
wirklich tollen Rechtsmaterien. Das ist eine sehr dynamische Materie. Es geht um das
Strafverfahren. Es geht darum, wie der Staat beim Nachweis bei der Verfolgung von
Straftaten tätig werden darf, tätig werden muss, tätig werden soll. Auf der einen Seite welche
Rechte die Betroffenen auf der anderen Seite haben. Da geht es also auch um, kommen Sie ruhig
herein, da geht es also um ganz zentrale Fragen, letzten Endes auch des, sagen wir mal, Staatsverständnisses.
Die Frage, wie ein Staat mit seinen Straftätern bzw. mit den Verdächtigen an einer
Straftat umgeht, ob das eher liberal ist und man ihnen viele Rechte lässt, ob das eher repressiv ist
und Wahrheitsfindung oder Verurteilung gar um jeden Preis erfolgt, das sagt auch sehr viel über das
Staatswesen, über seine Verfassung aus. Von daher eine ganz interessante Materie und vor allem für das
Rechtsleben so unglaublich wichtig. Im Grunde genommen werden ganz viele entscheidende Weichen in einem
Strafverfahren nicht im materiellen Recht gestellt, das Sie bisher in Ihrem Studium gelernt haben, sondern
diese Weichen werden im Strafprozess recht gestellt. Wenn Sie im letzten Sommer vielleicht bei mir
Wichtiges gehört haben über die Abgrenzung zwischen einem Dreiecksbetrug und einem Diebstahl
in mittelbarer Täterschaft oder wenn Sie diesem Semester, wenn Sie nicht in der STPO sitzen würden,
in der Vorlesung BT2 etwas hören würden über die Abgrenzung zwischen Diebstahl in mittelbarer
Täterschaft und Dreiecksbetrug, dann muss man sagen, für den Betroffenen, der entweder wegen eines
Diebstahls, in mittelbarer Täterschaft oder wegen Dreiecksbetrugs bestraft wird, ist das eigentlich
ziemlich egal. Es geht jeweils um einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitstrafe bis zu 5
Jahren. Letztlich sagt er, es ist mir eigentlich völlig egal, was die Juristen da wollen. Ich bin
verurteilt worden zu einer Strafe von und dieser Strafrahmen ist letztlich in beiden Fällen gleich,
selbst wenn wir in der Dogmatik eine ganze Vorlesungseinheit darauf verwenden. Die Frage aber,
ob vielleicht das Mädchen, mit dem er schon lange zusammenlebt, wirklich in der Hauptverhandlung etwas
aussagen musste oder ob sie nicht zu behandeln ist wie eine Verlobte oder ob sie vielleicht sogar eine
Verlobt ist und ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte und weil dieses Zeugnisverweigerungsrecht nicht
anerkannt worden ist und deswegen das ganze Urteil aufgehoben werden kann bzw. ob eben die einzige
Belastungszeuge wirklich nichts sagen muss, weil sie ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, das ist eine
ganz entscheidende Weichenstellung für das spätere Verfahren. Also mit anderen Worten, die Frage
eigentlich, was am Ende eines Strafverfahrens in der Praxis rauskommt, die wird wesentlich häufiger
eigentlich im Strafprozessrecht, also materiellen Strafrecht entschieden. Das heißt nicht, dass das
materielle Strafrecht nicht wichtig wäre. Natürlich ist es wichtig, ist in der Praxis wichtig und ist
vor allem fürs Examen wichtig, weil eben der größere Teil auch der Aufgabenstellung im Examen und weil
ihre Klausuren bis zum Examen hin in den Übungen, so weit sie die fortgeschrittenen Übungen noch nicht
erfolgreich absolviert haben, materielles Strafrecht ist. Aber die praktische Bedeutung des
Strafprozessrechts kann wirklich gar nicht überschätzt werden. Bevor wir mit dem Stoff anfangen,
ein organisatorischer Hinweis bzw. eine organisatorische Frage. Wir haben ja drei Vorlesungen
Stunden, werden irgendwann zwischendrin vielleicht mal 15 Minuten Pause machen. Wenn wir das rechnen,
3 mal 45 Minuten plus 15 Minuten Pause, dann wären wir von 13.15 bis 15.45 beschäftigt. Ich würde gerne
entweder schon um 13 Uhr anfangen oder bis 16 Uhr machen, weil ich irgendwie den Pfingsten Montag
hereinholen möchte, weil ich eigentlich mein Vorlesungsprogramm so getaktet habe, dass wir normalerweise
14 Einheiten durchaus füllen könnten. Wenn wir so 13 Einheiten haben, dann würde ich das gerne dadurch
versuchen, ungefähr zu kompensieren, dass wir jeweils eine Viertelstunde irgendwo vorne oder hinten
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:11:06 Min
Aufnahmedatum
2013-04-15
Hochgeladen am
2013-04-17 13:47:44
Sprache
de-DE