Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Meine Damen und Herren, ganz herzlich willkommen zur Vorlesung Strafprozessrecht.
Ganz herzlich willkommen im Wintersemester.
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich im vergangenen Sommersemester begrüßt habe in meinem Grundkurs zum Sommersemester.
Da hatte es Regen und um die Null Grad irgendwie im April.
Da hat man nicht geglaubt, dass es Sommer ist.
Heute glaubt man eigentlich nicht, dass angehender Winter ist draußen.
Umso mehr freue ich mich, dass Sie einem schönen Nachmittag im Freien hier zurückgestellt haben und stattdessen hier in die Vorlesung Strafprozessrecht zu kommen.
Da stellt sich natürlich sofort die Frage, lohnt sich das noch dazu bei so gutem Wetter in die Vorlesung Strafprozessrecht zu kommen?
Ja, das lohnt sich auf jeden Fall.
Ich hatte erst vor wenigen Tagen ein Telefonat mit der Vorsitzenden des Landesjustizprüfungsamtes, mit der Frau Dr. Schmidt, die ich sehr sehr schätze.
Die macht diesen Job toll und hat sehr großes Interesse, nicht nur daran, dass die Prüfungen vernünftig ablaufen, sondern sehr großes Interesse auch daran,
was an den Universitäten in der Ausbildung läuft und steht da immer im Dialog mit uns.
Wir haben uns über die Frage unterhalten, ist es denn tatsächlich leichter, eine Vorlesung Strafrecht allgemeiner Teil interessant zu machen, als zum Beispiel eine Vorlesung Staatsorganisationsrecht oder Verwaltungsrecht AT?
Und dann hat Frau Schmidt gesagt, aber Sie haben ja auch schwierige Vorlesungen, zum Beispiel das Strafprozessrecht, das ist ja doch eher so eine trockene Materie.
Ist Strafprozessrecht eine trockene Materie?
No, natürlich nicht. Strafprozessrecht ist das genaue Gegenteil, denn Strafprozessrecht, das ist das, wo das richtige Leben ist.
Sie werden sich das schon gedacht haben, dass Strafverfahren in Wirklichkeit nicht so laufen, dass der Staatsanwalt zum Richter geht und sagt,
ich habe Ihnen hier mal einen Fall geschrieben, auf Papier, stellen Sie mal einen Gutachten und daraus machen Sie Ihr Urteil.
Also nicht so, wie Sie das sozusagen in der Ausbildung und dann auch in der Prüfung im ersten Examen haben, sondern da ist es anders.
Da kommt irgendjemand zur Polizei und sagt, ich bin mir nicht sicher, aber in der Straßenlaterne bei mir, in der Straße, da hängt irgendwie so ein gehäuteter Männerleichnam ohne Kopf.
Ich weiß nicht, ob das so sein muss und dann muss man erstmal schauen, was ist da passiert, wer hat sich vielleicht strafbar gemacht.
Dann wird irgendjemand ausfindig gemacht, dem man so etwas vielleicht zutraut, dann wird er verhört, dann gibt es Zeugen, dann kommt es irgendwann zu einer Verhandlung.
Wenn es zu der Verhandlung kommt, irgendwann zu einem Urteil, Strafverfahren ist etwas ausgesprochen Dynamisches.
Das ist etwas, was natürlich auch viel technische Dinge enthält, wie das beim Verfahrensrecht ebenso ist.
Das ist ganz klar, aber das beschreibt eigentlich das, wie Strafrecht wirklich im richtigen Leben sozusagen abläuft.
Deswegen glaube ich und hoffe ich jedenfalls, dass die Vorlesung alles andere als trocken sein muss.
Wir werden natürlich gewisse Passagen haben, wo es so ein bisschen hängt vielleicht mal und ein bisschen trocken ist, aber dass wir doch im Großen und Ganzen eine ganz faszinierende Materie haben.
Das muss man sich schon auch klar machen. Für das richtige Leben ist Strafprozessrecht, wenn man denn Strafrecht macht, von ganz, ganz großer Bedeutung.
Viele von Ihnen haben letztes Jahr im vierten Semester, Klammerauf, theoretisch nach Studienplan, Klammerzu, die Vorlesung Vermögensdelikte gehört und haben sich dann irgendwann mal ausführlich beschäftigt mit dem Thema der Abgrenzung zwischen Dreiecksbetrug und Diebstahl und mittelbarer Täterschaft.
Glauben Sie mir, jemandem, der verurteilt wird zu einer Freiheitsstrafe von, was auch immer, einem Jahr und sechs Monaten, das ist dem Scheiß egal, ob er wegen Dreiecksbetrug oder wegen Diebstahl und mittelbarer Täterschaft verurteilt wird.
Aber die Frage, ob irgendein bestimmtes Beweismittel etwa verwertet werden darf und darauf das Urteil überhaupt gestützt werden kann, die Frage, ob das Verfahren vielleicht nicht stattfinden kann, weil inzwischen schon Verjährung eingetreten ist, oder was auch immer, das ist das, was die Leute, die tatsächlich betroffenen Leute ganz zentral interessiert.
Und ohne jetzt irgendwie das materielle Strafrecht, das liebe ich auch, das wissen manche von Ihnen kleinreden zu wollen, ist das Strafprozessrecht eben wirklich eine ganz, ganz wichtige Materie.
Bevor wir einsteigen, ein paar organisatorische Dinge sozusagen als Vorbemerkung.
Erstens, wenn Sie sich umdrehen, sehen Sie, da sitzt eine Kamerafrau vom Rechenzentrum, die diese Vorlesung aufnimmt.
Das heißt, Sie haben theoretisch die Möglichkeit, wenn Ihnen irgendetwas zu schnell gegangen ist oder wenn Sie irgendwann mal eine Stunde unverschuldet gefehlt haben, sich diese Aufzeichnung anzuschauen,
dass ich persönlich mich sehr freuen würde, wenn Sie das anschauen, der Aufzeichnung nicht als Ersatz für die Vorlesung nehmen, das muss ich nicht betonen.
Außerdem haben Sie eben bei der Videoaufzeichnung nicht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Rückfragen zu stellen, auf meine Fragen zu antworten.
Also ich denke und hoffe schon, dass es auch einen Mehrwert hat, wenn Sie hier live in der Vorlesung sind, aber nur damit Sie nicht verunsichert sind sozusagen, dass Sie hier gefilmt werden.
Zweiter organisatorischer Punkt, die jetzt hier sitzen, die haben das irgendwie mitbekommen offensichtlich.
Wir haben das Strafprozessrecht im Studienplan ein Semester nach vorne verlegt.
Wir hatten das früher im sechsten Semester und machen es jetzt schon im fünften Semester.
Das war uns ein Anliegen. Wir wären gerne noch weiter nach vorne gegangen im Studienplan, aber gerade das dritte und vierte Semester sind schon sehr mit Vorlesungen voll,
sodass es dann schwierig wäre, das noch unterzubringen. Da hätten dann die anderen Fachsäulen wahrscheinlich genüllt, dass das Strafrecht zu viel Platz einnimmt.
Warum haben wir das nach vorne gezogen? Wir haben es nach vorne gezogen vor allem deswegen, weil wir diese Lücke sozusagen zwischen dem Ende der Ausbildung im materiellen Recht
und dann irgendwann vielleicht mal dem Examenskurs, wir wollten das nicht so groß werden lassen, sodass Sie kontinuierlich irgendwas mit Strafrecht zu tun haben
nach diesem Semester fangen Sie vielleicht schon an, sich langsam an das Thema Examensvorbereitung zu denken.
Vor allem aber haben wir es nach vorne gezogen, weil wir im Blick hatten auch die Leute aus dem strafrechtlichen Schwerpunkt.
Und für diesen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn da jemand von Ihnen interessiert sein sollte, ist die Vorlesung Strafprozessrecht aus dem Pflichtfachbereich eine vergleichsweise wichtige Grundlage.
Woran liegt das? Das liegt daran, dass wir eine ganze Reihe von Veranstaltungen im Schwerpunktbereich haben, wo immer mal so auf das Strafprozessrecht auch zurückgekommen wird.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:12:30 Min
Aufnahmedatum
2017-10-19
Hochgeladen am
2017-10-20 10:23:14
Sprache
de-DE