22 - Strafrecht BT I [ID:10036]
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Schönen guten Morgen meine Damen und Herren. Jetzt nochmal richtig und offiziell begrüßt.

Wir haben jetzt ja eben die Probeklausur zurückgegeben, besprochen werden die Probeklausuren in den

propedeutischen Übungen und über die Materialseite der PU wird auch eine Lösung zur Verfügung

gestellt. Da wir die Klausur nicht besprechen möchte ich auch zum Sonstigen eigentlich

gar nicht so wahnsinnig viel dazu sagen. Wenn Sie hier mal schauen, wir haben zwar hier

das Spektrum relativ gut ausgeschöpft, wobei natürlich noch die Frage ist, und das ist

irgendjemand zu unterstellen, bei den ganz ganz guten Arbeiten, wir haben ja auch die

Möglichkeit gegeben das zu Hause zu schreiben und dann abzugeben. Ich will jetzt nicht

behaupten, dass irgendwie die alles Leute waren die zu Hause geschrieben haben, aber es war

bei der Klausur wirklich ein Problem, dadurch dass wir mit der Einbettung hier in die Vorlesungszeit

mit den eineinhalb Zeitstunden war das ja sehr sehr komprimiert und sehr sehr eng letzten

Endes. Ich glaube es war gar nicht mal von den Schwierigkeiten, von den Problemen, die

Klausur so übermäßig schwer, aber halt sehr sehr viel in sehr kurzer Zeit, sodass das

vielleicht schon einen Unterschied ausgemacht haben könnte. Ansonsten der Schnitt und auch

die Durchfallquote jetzt natürlich nicht berauschen, aber es ist eben eine Probeklausur

und Sie wissen ja wie das ist mit den Generalproben und den Premieren sozusagen, das heißt also

die Abschlussklausur wird sicherlich deutlich besser, so hoffe ich jedenfalls ausfallen.

Ansonsten haben Sie das selbst jetzt hier gesehen, können sich Ihre Korrekturen angucken

auch wo Ihnen Sachen entgangen sind und wie gesagt dann in den PÜs wird das ganze ja

auch besprochen. Wir machen heute jetzt noch einmal eine Stunde oder eine Einheit in der

wir Ausschnitte aus Examinsklausuren, wobei zwei dieser Ausschnitte fast die gesamten materiellen

Teile der Klausuren betreffen, deswegen haben wir sehr sehr viel Programm, sehr viel Stoff,

heute werden das alles sehr sehr schnell und sehr eng takten müssen, die wir besprechen

und zwar zu dem Bereich im Schwerpunkt Brandstiftung und Straßenverkehr, wobei Sie dann sehen

werden, dass bei diesen Klausuren natürlich dann eben immer auch noch andere Tatbestände

dann mit hineinspielen, die zu prüfen sind. Am kommenden Montag machen wir dann noch einmal

so eine allgemeine Fragenstunde, allgemeine Wiederholungsstunde, wo Sie also die Möglichkeit

haben, wenn Sie die Abschlussklausur oder Zwischenklausur mitschreiben und sich dann

bis dahin schon etwas vorbereitet haben, weil die wird dann nächste Woche am Mittwoch dann

am 30. schon geschrieben, dass Sie noch einmal kommen mit Ihren Fragen, dass wir das dann

gegebenenfalls dann besprechen können. Haben alle einen Sachverhalt oder fehlt da noch

etwas? Sie brauchen noch einen, gut. So dann einmal, zweimal, dürfen Sie nehmen, ja?

So, sonst noch jemand einen Sachverhalt? Nein, okay. Gut, dann können wir auch heute

wieder, haben wir auch heute wieder pro Block sozusagen eine Lesemöglichkeit zu vergeben,

denn wir haben drei Fälle. Kann ich Sie vielleicht davon überzeugen, dass Sie den Fall 1 für

uns vorlesen und ich werde dann wieder immer so ein bisschen unterbrechen dann, genau.

Wie hat sich A. ab dem Moment des erneuten Vorbeilaufens an B. nach dem STGB strafbar

gemacht? Ganz kurzer Einstieg hier, das ist durchaus untypisch für Examesklausuren, dass

das so spezifiziert ist, aber hier ist es tatsächlich wichtig, werden Sie gleich sehen,

da ist vorher etwas passiert, das wird aus Gründen des Umfangs offenbar nicht zusätzlich

auch noch von Ihnen verlangt, dass das geprüft wird, sondern die Strafbarkeit ab einem bestimmten

Zeitpunkt tatsächlich. Also es lohnt immer, einen Blick in den Bearbeitervermerk zu tun,

ja? A. ist in das Haus des Goldschmitz B. eingedrungen und hat diesen mit einer Vase

ohnmächtig geschlagen. Also das heißt, das hier, was eine körperverletzten, gefährliche

Körperverletzung wäre, 224,1 Nummer 2 möglicherweise, das fällt noch nicht in den Anwendungsbereich

sozusagen unseres Bearbeitervermerks, denn da heißt es ja erst ab dem erneuten Vorbeikommen.

Trotzdem könnte das vielleicht schon in irgendeiner Form wichtig sein, noch ohne, dass wir jetzt

genau wissen, was kommt, inwiefern nämlich, selbst wenn es nicht um die Strafbarkeit unmittelbar

durch das Niederschlagen geht, aber wenn ich jemand mit einer Vase niedergeschlagen habe,

was kann das für eine Konsequenz haben, außer dass der Schlag als solcher strafbar ist wegen

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:25 Min

Aufnahmedatum

2019-01-21

Hochgeladen am

2019-01-21 16:49:02

Sprache

de-DE

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