19 - Strafrecht I [ID:54340]
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So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Ich begrüße Sie ganz herzlich zurück im Semester in 2025.

Ich wünsche Ihnen allen ein wunderschönes, erfolgreiches, gesundes, glückliches neues

Jahr und ich freue mich sehr, dass wir uns alle jetzt heute hier wieder sehen.

Kommt es nur mir so vor oder ist es kalt hier heute?

Ich finde das echt so.

Also ich meine, ich laufe herum.

Sie können auch, wenn Sie wollen, natürlich immer so ein bisschen Gymnastik machen oder

so, aber na gut, das wird dann irgendwann.

Wahrscheinlich ist das während der Betriebsschließung nicht geheizt gewesen und jetzt dann dauert

das ein bisschen bis so ein großer Raum dann wieder richtig aufheizt.

Ja, bevor wir starten, wie immer ein paar organisatorische Dinge bzw. zunächst die

An Sie haben Sie organisatorische Fragen, die Sie gequält haben zwischen den Feiertagen,

wo Sie an Silvester gesagt haben, oh jemini, was bringt das neue Jahr?

Was müssen wir organisatorisch beachten?

Das beruhigt mich, dass Sie nicht mit solchen kranken Gedanken Silvester gefeiert haben.

Ja, organisatorisch, ich habe gestern ja eine ausführliche E-Mail geschrieben, nicht zuletzt

Mitblick auf unsere Probe Klausur und die werden wir also morgen vor der Vorlesung zurückgeben.

Es gibt auch sonst die Möglichkeit, natürlich noch sie am Lehrstuhl zu holen, aber je mehr

Leute sie morgen holen, desto weniger müssen dann im Sekretariat bei uns dann stören.

Das ist ja auch nicht immer jemand da.

Also wenn Sie es irgendwie einrichten können, dann kommen Sie morgen vielleicht auch schon

so um um 14 Uhr dann morgen, dass wir dann ab 14 Uhr beginnen, dann hier auszuteilen.

Und ich hatte Ihnen ja geschrieben, die Probe Klausur hat schon gezeigt, dass es noch was

zu tun gibt.

Aber das Gute ist, Sie können ja auch noch was tun.

Sie haben ja auch noch Zeit bis zur Abschluss Klausur was zu tun.

Und Sie kennen, dass er vielleicht auch teilweise noch aus der Schule, da ist ja auch dann immer

so die Zeit nach Weihnachten vor den Zeugnissen, das gewesen, wo noch Klausuren angestanden

sind, wo man dann wirklich noch mal nach den Ferien Gas geben musste und ja, so in dem

Sinn Gas geben sollten Sie, ich glaube auch nicht nur im Strafrecht, sondern auch im

öffentlichen Recht, im Zivilrecht jetzt bis zum Semesterende dann auch nochmal.

Und ich hatte das gestern aber auch schon in dieser E-Mail geschrieben, wenn wir überlegen,

dass der Anfang des Semesters immer so ein bisschen ja preliminarien mehr oder weniger

sind und bis man so richtig anfängt, vergehen schon die ersten paar Wochen und wenn man

dann überlegt, wie viel haben Sie sozusagen jetzt schon richtig Stoff gemacht, wie lange

und wie lange haben Sie noch bis zu Ihren Abschluss Klausuren, dann ist das fast nochmal

genauso viel Zeit oder jedenfalls nicht viel weniger, also es gibt schon die Möglichkeit,

hier nochmal einiges zu machen und Sie werden sich da auf jeden Fall sicherlich auch verbessern.

Und in dem Zusammenhang habe ich heute früh auch noch eine Mail verschickt, dass die Kollegen

aus Würzburg gesagt hatten, dass diese zweite Probeklausur bisher nur sehr mäßig angenommen

worden ist.

Also ich habe da keine Aktien im Spiel, ob Sie die mitschreiben oder ob Sie nicht mitschreiben,

aber vielleicht sollten Sie sich überlegen, doch vielleicht diese Übungsmöglichkeit

nochmal wahrzunehmen und ich habe jetzt mit den Würzburger Kollegen von der VHB vereinbart,

weil gestern eigentlich Abgabe Schluss gewesen wäre, dass Sie das also bis Freitagabend

auch noch hinschicken können, habe den Sachverhalt nochmal herumgeschickt, also vielleicht

überlegt doch der ein oder andere, ob er diese zusätzliche Übungsmöglichkeit noch wahrnimmt.

Gut, das ist das organisatorische eigentlich, was ich noch so und die allgemeinen wohlfeilen

Ratschläge für den Jahresbeginn sozusagen mit guten Vorsätzen gegeben wollte.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:19 Min

Aufnahmedatum

2025-01-08

Hochgeladen am

2025-01-08 21:39:48

Sprache

de-DE

Wiederholung
Festnahmerecht
Züchtigungsrecht

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