4 - Strafrecht I [ID:54324]
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So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Genau, wir starten. Ja, herzlich willkommen in die dritte Vorlesungswoche, Strafrecht 1.

Diese Woche haben ja die probädeutischen Übungen angefangen. Ich habe schon mit einigen meiner

PÜ-Leiter gesprochen, die am Montag und Dienstag hatten. Ich habe ja natürlich die Latte relativ

hochgelegt, weil ich sage, super Jahrgang, die sind alle toll, die machen alle gut mit. Und einige

von Ihnen haben diese Erwartungen auch erfüllt. Also, ja, wird alles gut gehen. Das zweite

organisatorische, ich hatte das ja schon herumgeschrieben, unseren oder diesen Kurs,

dieses Zusatzangebot für diejenigen, die sich da angemeldet haben mit der Wiederholung, Vertiefung

mit diesem Online-Kurs. Mittwochabend, das muss diese Woche leider noch ausfallen finden. Also heute

Abend noch nicht statt, hatte ich aber ja geschrieben, ist aber auch nicht schlimm, weil

im Grunde genommen die Dinge, die jetzt dann so für die Klausuren relevant werden, eigentlich ja

jetzt erst so richtig beginnen. Und das dritte organisatorische, was ich habe, ich habe hier

Fragebögen für Sie dabei. Das ist eine Studie hier, die irgendwie bei uns von der, ich habe es

gar nicht mehr genau geguckt, Medizin, Psychologie, was auch immer gemacht wird mit einer Umfrage,

da geht es, dass ich nichts Falsches sage, um Präventionsmöglichkeiten für Kindesmissbrauchstäter.

Und es geht es nicht darum, dass Sie sagen sollen, ob Sie missbraucht worden sind oder schon mal

jemand missbraucht haben, sondern es geht im Grunde genommen um Ihre Einschätzung sozusagen von

solchen Programmen, weil da offensichtlich irgendwie etwas entwickelt wird und da wollen

Sie etwas wissen. Das ist ein relativ einfacher Fragebogen, wo im Grunde genommen nur drinsteht,

wenn man die Wahrscheinlichkeit um 5 Prozent reduzieren würde, wie viel Geld wäre das wohl

der Gesellschaft wert, wenn man es um 10 Prozent reduzieren würde und so weiter. Es kommt gegen

Ende der Veranstaltung noch eine Dame, die das kurz vorstellt, aber damit wir da dann nicht anfangen

müssen, dann die Fragebögen auszuteilen, was dann relativ aufwendig ist und lange geht, würde ich

hier in jedem Blog schon mal so einen Umschlag geben. Das sind immer drei Zettel zusammengetackert

und Sie können das dann durchgeben nach hinten, dann haben Sie, wenn die Dame später kommt,

schon alles so einen Zettel oder beziehungsweise drei Zettel. Und wie gesagt, die kommt dann etwas

vor Ende der Vorlesungszeit, da wäre es dann ein Gebot der Höflichkeit, dass Sie dann nicht fünf

oder sieben Minuten eher gehen, weil wir mit der Vorlesung durch sind, sondern wenn ihr extra kommt,

ich würde hier anfangen, dass wir ganz vorne anfangen, dass Sie sich dann auch anhören,

was Sie dazu zu sagen hat. Wenn irgendwie die Zettel nicht reichen sollten, hätte ich hier

noch einen Umschlag, aber vielleicht kommen wir mit diesen drei Umschlägen für drei Blöcke aus.

Aber wenn es in irgendeinem Blog nicht bis hinten reicht, dann geben Sie mir einfach Bescheid.

Okay, das wäre das. Haben Sie noch irgendwelche organisatorischen Dinge, die wir klären müssten?

Ich sehe gerade keine Meldung. Ja, dann können wir anfangen. Können wir uns kurz noch mal überlegen,

was wir in der vergangenen Woche gemacht haben. Wir hatten ja angefangen das Semester so mit

Grundlagen, von denen ich denke, dass sie schon irgendwie wichtig sind, dass man das mal gehört

hat. Was ist die Aufgabe des Strafrechts? Wie ist das rechtsphilosophisch einzuordnen? Wie ist

das verfassungsrechtlich einzuordnen? Wo ich Ihnen aber gesagt habe, in der Klausur wird das für Sie

typischerweise keine Rolle spielen. Und dann so gegen Ende der zweiten Woche sind wir dann schon

langsam zu den Sachen gekommen, die vielleicht dann auch mal in einer Klausur eine Rolle spielen

können. Zum einen haben wir uns ein bisschen Gedanken darüber gemacht, wie so das StGB

gegliedert ist mit einem allgemeinen Teil, mit einem besonderen Teil. Wir haben uns verschiedene

Deliktsarten angeschaut, dass man also unterscheiden kann zwischen Verletzungsdelikten und

Gefährdungsdelikten. Also wird für den Tatbestand vorausgesetzt, dass wirklich ein Rechtsgut verletzt

wird oder genügt ist, dass das Rechtsgut gefährdet wird zwischen Erfolgsdelikten, die also eine

Verletzung oder eine Gefährdung erfordern und schlichten Tätigkeitsdelikten, wo also einfach ein

Verhalten als solches unter Strafe gestellt ist, unabhängig davon, welche Konsequenzen das nach sich

zieht zwischen vollendeten Delikten, versuchten Delikten und so weiter. Auch das ist jetzt etwas,

was jetzt vielleicht nicht unmittelbar für Sie in der Klausur ist, um das niederzuschreiben,

aber was natürlich im Laufe Ihres Studiums wichtig ist, das einzuordnen. Dann haben Sie die

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:24:23 Min

Aufnahmedatum

2024-10-30

Hochgeladen am

2024-10-30 21:39:39

Sprache

de-DE

Besondere Verbrechensformen (Fahrlässigkeit, Unterlassung, Versuch, Beteiligung mehrerer)

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