20 - Körperverletzungsdelikte II (gefährliche Körperverletzung) [ID:31378]
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So meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast. Wir hatten ja im

vorangegangenen Podcast den Grundtatbestand der Körperverletzung Paragraph 223 besprochen und

heute soll es jetzt um die erste Qualifikation gehen, Paragraph 224, eine Qualifikation die

Ihnen zumindest vielleicht in der einen Variante, nämlich der Verwendung eines gefährlichen

Werkzeuges schon aus dem ersten Semester auch bekannt ist. Bei unserer Übersicht hatte ich ja

darauf hingewiesen, Paragraph 224 ist diejenige Qualifikation die auf eine besonders gefährliche

Begehungsweise abstellt, Klammer auf anders als etwa die Paragraphen 226, 227, die auf das Ergebnis,

also auf die besonders schwere Verletzung abstellen, Klammer zu. Das heißt auch wenn das Opfer Glück

hat und trotz des Einsatzes einer besonders gefährlichen Begehungsweise die Verletzung

letztlich nicht so schlimm ist, würde eine Strafbarkeit nach Paragraph 224 bleiben. Der

Paragraph 224 enthält insoweit nun einen Katalog von fünf Nummern die hier in Betracht kommen,

als besonders gefährliche Begehungsweisen und was haben wir hier alles drin. Wir haben hier als

erstes das Beibringen von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen genannt. Ja,

was ist das nun? Gesundheitsschädliche Stoffe sind solche die unter den konkreten Bedingungen

geeignet sind die Gesundheit des Opfers zu schädigen. Konkrete Bedingungen, das bedeutet

nicht zuletzt auch die Art und Weise der Verabreichung. Da gibt es vielleicht manche Stoffe,

die müssen indiziert werden, damit sie gesundheitsschädlich sind. Bei anderen

Stoffen genügt es, wenn sie oral zu sich genommen werden, wenn sie also geschluckt werden und nach

nicht ganz unumstrittener aber meines Erachtens insoweit auch auch vorzugswürdiger Auffassung. Es

gibt auch Stoffe, die schon allein dadurch, dass ich sie äußerlich mit dem Körper in Verbindung

bringe, ihre gesundheitsschädigende Wirkung entfalten könnte. Denken sie etwa an Salzsäure,

mit der man jemanden übergießt. Auch dies könnte man als einen solchen gesundheitsschädlichen Stoff

bezeichnen. Ein Spezialfall des gesundheitsschädlichen Stoffes sind die Gifte. Das

sind schon an der Formulierung im Gesetz Gift oder einen anderen gesundheitsschädlichen Stoff. Gifte,

das sind solche organischen oder anorganischen Stoffe, die chemisch oder chemisch physikalisch

wirken. Das ist so eine gängige Definition. Das ist natürlich sehr sehr viel eigentlich letztlich.

Das heißt, wenn wir ausscheiden würden, was jetzt nicht in seiner schädlichen Wirkung organisch,

also chemisch, entschuldigen chemisch oder chemisch physikalisch wirkt, dann wären das vielleicht

Dinge, die jetzt rein physikalisch wirken, also rein thermisch wirken. Man könnte etwa an das

übergießen mit kochendem Wasser denken. Im Einzelfall mag da die Abgrenzung schwierig sein,

ob das jetzt ein Gift oder ein sonstiger gesundheitsschädlicher Stoff ist. Letzten

Endes spielt es aber eigentlich auch keine Rolle. Also von daher kann man die Abgrenzung

im Einzelfall auch offen lassen. Wichtig wäre nur, dass man die Sachen, die jetzt rein mechanisch

wirken, hier ausschließt. Also das heißt, wenn ich jemanden mit einem Drumholz auf den Kopf haue,

kann ich auch sagen, dass das Holz, das auf diese Art und Weise hier mit Wucht auf den Kopf

versehen wird, gesundheitsschädlich ist. Aber das wäre dann eher etwas, was uns in die Nummer 2,

also nicht eher, sondern das wäre nur etwas, was uns in die Nummer 2 fällt. Da würden sie auch

spontan wahrscheinlich dann nicht daran denken, das unter Nummer 1 fallen zu lassen. Frage ist,

ob man hier vielleicht eine gewisse Erheblichkeitsschwelle dann auch benötigt. Die

braucht man sicherlich insofern schon als die meisten Stoffe, wenn sie in sehr niedriger

Dosierung gegeben werden, dann sowieso nicht schädlich wirken. Sie kennen diesen Spruch,

die Dosis macht das Gift, Dosis facet venenum. Also bei den meisten Stoffen ist es ja so,

dass sie in einer überdosisierten Dosis oder bei vielen Stoffen in einer überdosisierten Dosis

schädlich wirken können und in einer sehr niedrigen Dosis dann vielleicht nicht schädlich sind. Aber

selbst dann, wenn der Stoff schon in einer Dosis gegeben wird, die gesundheitsschädigend wirkt,

aber letzten Endes nur ganz geringfügige Auswirkungen hat, also irgendwie nur leichte

Kopfschmerzen oder dergleichen herbeiführen kann, also nicht im konkreten Fall herbeiführt,

sondern herbeiführen kann, könnte man daran denken, hier vielleicht eine gewisse Einschränkung

letzten Endes dann durchzuführen, obwohl natürlich im Gesetz nicht steht gesundheitszerstörende,

sondern gesundheitsschädigende Stoffe. Also das heißt, man muss da jetzt nicht zu streng sein,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:35:44 Min

Aufnahmedatum

2021-04-20

Hochgeladen am

2021-04-20 14:58:37

Sprache

de-DE

Tags

gefährliches Werkzeug
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