Okay. Wunderbar. Dann, äh, meine Damen und Herren, begrüße ich Sie ganz herzlich hier zu unserer,
zu unserem heutigen Webinar. Ich freue mich, dass Sie wieder äh alle oder beziehungsweise
jedenfalls sehr viele von Ihnen dabei sind. Ich freue mich sehr auf die heutige Einheit, äh,
nachdem das ja am letzten Dienstag so war, dass wir wirklich sehr, sehr intensiv und sehr, sehr lange
diskutiert haben, ob es dann wieder so lange wird und werden muss, das werden wir sehen. Also,
mich stört es nicht, aber sie haben ja auch noch andere Dinge zu tun, das ist mir klar. Ähm,
ich habe auch eine ganze Reihe von Fragen vorab bekommen, ähm, per E-Mail, die alle spannend
sind und bestimmt alle auch im Grunde genommen um die anderen Teilnehmer interessieren, sodass wir
die vielleicht zuerst besprechen und dann können wir anschließend dann eben Fragen, die, die sonst
noch kommen, die sie mündlich stellen, ähm, miteinander behandeln. Ich würde es vielleicht
so machen, dass ich die Fragen, ich blende die dann auch ein, ich teile meinen Bildschirm, dass
ich die Fragen kurz vorlese, dann kurz etwas dazu sage und dann ihnen immer erstmal die Möglichkeit
geben, wenn sie wollen, unmittelbar nochmal nachzufragen, wenn etwas an der Erklärung unklar
war, äh und zwar nicht nur diejenigen, die die Frage gestellt haben, sondern natürlich auch die
anderen und dann gehen wir weiter und dann äh im Anschluss können sie dann sozusagen die freien,
nicht vorbereiteten Fragen stellen. Ich gebe jetzt mal meinen Bildschirm für sie frei, ähm, das
müsste dieses Dokument sein hier, schauen wir mal. Funktioniert das? Sehen Sie da ein Word-Dokument?
Wunderbar. Vielen Dank. Ja, dann fangen wir an. Ich habe die Fragen, die ich bekommen habe,
so ein bisschen sortiert, also nicht chronologisch in der in der Reihenfolge, wie sie gekommen sind,
sondern äh orientiert sozusagen in der Reihenfolge der Podcasts. Ähm also beginnt mit Fragen zum
Unterlassungsdelikt und dann Fragen zu den Tötungsdelikten. Erste Frage, weil der Abbruch
von Rettungshandlungen wird als aktives Tun gewertet und wird deshalb nicht das Unterlassen
eingestuft, soweit eine tatsächliche Rettungschance bestand, die beispielsweise durch Einholen des
Rettungswings verhindert wird. Genau, ganz richtig. Also jedenfalls, wenn diese Chance sich schon
sagen wir mal so konkretisiert hat und der Rettungsring nah genug beim Erdrinken ist, äh wie nah das
dann sein muss, das ist äh da gibt's keine feste Regel sozusagen nach Metern oder Zentimetern,
aber das jedenfalls diese Chance sich schon äh konkretisiert hat. Es wird damit dann in
diesen Fällen, wenn das also nah genug ist, kein Unterlassungsdelikt äh und deshalb wollte ich
fragen, wie das dogmatisch aufbereitet werden soll, also im Sinn von, wie soll man in der
Klausur vorgehen, soll zuerst festgestellt werden, dass es sich um kein Unterlassen,
sondern aktives Tun handelt und anschließend das Erfolgsdelikt, also gemeint ist wahrscheinlich,
dass das tätig oder das aktive Delikt geprüft werden, wo Kausalität rettender Kausalverläufe
erläutert wird. Äh ja, also ähm genau, wir haben hier diese Abgrenzung tun und unterlassen,
die wir nur dann treffen müssen, wenn's irgendwie problematisch ist. So gesagt haben die kann man
entweder als Vorprüfung oder als ersten Prüfungspunkt im objektiven Tatbestand postieren. Das heißt,
wenn wir so einen typischen Fall hätten, wo das als problematisch diskutiert wird, also Stichwort
Rettungshandlungen, die rückgängig gemacht werden, dann äh würde man damit dann die Prüfung
tatsächlich beginnen, würde sagen, fraglich ist, ob hier auf ein tun oder auf ein Unterlassen
abgestellt wird, denn immerhin wendet er Energie auf und zieht diesen Ring zurück, aber andererseits
ist er untätig und dann ist eben die Frage, wie bei diesem Abbruch von solchen Rettungshandlungen,
das zu bewerten ist, dann diskutieren Sie das und kommen dann eben zum Ergebnis, weil das schon
ganz nah dran ist und der Ertrinken demnächst Moment schon zum Ring hätte greifen können,
dass es eben als aktives Tun bewertet wird und wenn Sie dann dieses Delikt weiterprüfen,
dann müssen Sie natürlich da auch ganz normal, wie sonst bei anderen Delikten durch aktives Tun,
die Kausalität letzten Endes feststellen, in dem Fall dann theoretisch nicht nach der
modifizierten Conditio-Siniquanon-Formel für Unterlassungsdelikte, sondern nach der Ihnen
aus dem ersten Semester bekannten Conditio-Siniquanon-Formel und da haben wir natürlich,
wenn wir ganz ehrlich sind, sagen wir mal das Problem, dass wir oder was auch der Grund dafür
ist, dass dieses Abgrenzungsproblem hier so schwierig ist, denn natürlich würde man auf
den ersten Blick sagen, wenn die Rettungshandlung eben nicht abgebrochen worden wäre, dann wäre
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:30:12 Min
Aufnahmedatum
2021-04-22
Hochgeladen am
2021-04-22 18:56:15
Sprache
de-DE