Gut, meine Damen und Herren, dann begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserer Übungsstunde heute.
Das ist interessant, wie hier so das Audimax halt, wenn so wenig Leute da sitzen.
Ich kann das jetzt leider nicht abschätzen, anders als bei einem Zoom-Meeting,
ob jetzt da viele Leute sich auf Streamen verlegt haben oder ob viele so optimistisch sind und sagen,
nach diesen beiden einfachen Klausuren, da kann eigentlich nichts schiefgehen, da muss ich nicht mehr in die Übung kommen.
Gut, werden wir sehen. Jedenfalls machen wir jetzt heute weiter mit einem Übungsfall.
Nächste Woche auch mit einem Übungsfall. Und dann die Woche nochmal drauf.
Also heute in zwei Wochen ist ja dann schon unsere dritte Klausur, die wir schreiben.
Nach allem, wie es aussieht, werden wir wohl auch die dritte Klausur als Open-Book-Klausur schreiben, denke ich.
Die Kollegen, die auch Anfang Dezember ihre zweite Klausur in der fortgeschrittenen Übung schreiben,
Herr Spengler etwa im Zivilrecht, macht das genauso. Ich halte das, glaube ich, auch für im Grunde genommen ganz sinnvoll.
Es gibt momentan auch so eine gewisse Diskussion, wie das überhaupt mit den Vorlesungen vor Weihnachten sein soll,
wobei das diese Veranstaltung ja im Prinzip fast nicht betrifft, weil am 16. wenn wir die Open-Book-Klausur schreiben würden,
wären sie sowieso zu Hause. Und ich gehe mal davon aus, am 23. um 16 Uhr, wenn überhaupt jemand sich mit Strafrecht beschäftigen möchte,
dann tendenziell wahrscheinlich auch eher von zu Hause aus als von hier aus.
Also ich denke, das können wir schon mal den 23. 16 Uhr, den können wir schon mal als Termin sozusagen über Zoom jedenfalls fest verbuchen.
Und dann schauen wir mal, wie es im Januar weitergeht.
Ja, wir hatten jetzt ja zwei Klausuren bisher geschrieben. Die erste Klausur, das ist ja auch schon ein bisschen angegeben gewesen,
oder dass da gewisse Schwerpunkte aus diesem Bereich Straftaten gegenüber individueller Rechtsgüter drankommen werden,
ist dann vor allem am Brandstiftung gegangen. Im zweiten, der zweiten Klausur hatte ich gesagt, dass da auch vielleicht nochmal was drankommt.
Da haben wir dann, was hatten wir denn in der zweiten Klausur? Ach so, da hatten wir dann, hatten wir Aussagedelikte als Straftaten gegenüber individueller Rechtsgüter.
Wenn Sie jetzt sagen, oh Gott, Aussagedelikte, ja, in der Mitte war mal ein Teil, der um Aussagedelikte gegangen ist und hatten sonst so eher Schwerpunkte
auch ein bisschen aus dem AT heraus. Und ich habe Ihnen ja schon angekündigt, wir werden dann wahrscheinlich die letzten beiden Klausuren,
zumindest mit gewissen Schwerpunkten, vielleicht nicht ausschließlich, oder sagen wir zumindest die dritte Klausur, bei der vierten müssen wir mal schauen,
aber der dritten Klausur mit Schwerpunkten aus dem Bereich der Vermögensdelikte. Deswegen werden wir jetzt eben auch zwei Fälle aus den Vermögensdelikten machen.
Dieser Fall, den wir heute uns gemeinsam angucken, das war im Sommersemester 2000 die vierte Klausur gewesen, die wir damals auch Open Book geschrieben hatten,
allerdings nur 150, nicht 180 Minuten. Deswegen, wenn Ihnen das jetzt etwas weniger vorkommt, dann müssten Sie das im Kopf behalten,
dass da eben auch eine halbe Stunde weniger Zeit gewesen ist. Gut, die Klausuren haben wir beide schon besprochen,
die Anführungsnoten, Bekanntgabe in Anführungszeichen machen wir dann über die Eintragung in mein Campus, sobald alle Klausuren vorliegen.
Wir hatten daher als Termin, glaube ich, die kommende Woche, also vor der dritten Klausur, das heißt, das wird dann auch im Lauf der nächsten Woche dann eingetragen werden.
Und bei der Hausarbeit, da war glaube ich der Besprechungstermin, was die letzte Stunde vor Weihnachten kann das sein, die da vorgesehen war,
Da werden auch im Dezember dann von der fortgeschrittenen Hausarbeit
noch die Noten eingetragen.
Da warten wir teilweise noch auf Hausarbeiten
und gucken eben dann die Hausarbeiten dann auch intern am Lehrstuhl,
wenn Sie von den Korrektursistenten zurückkommen, noch einmal an.
Gut, haben Sie noch organisatorische Fragen, bevor wir anfangen?
Das ist nicht der Fall.
Dann haben wir dankenswerterweise eine Kollegin,
die schon vorhin, als ich reingekommen bin, sich gemeldet hat und gesagt hat,
kann ich heute vielleicht die Vorleserin sein?
Und zu der ich ein Mikrofon gegeben habe.
Und das wäre dann nett, wenn Sie hier unseren, den Sachverhalt für uns
so immer Stück für Stück lesen und wenn ich Sie unterbreche,
dann hören Sie das dann schon. Genau.
Sie als Kämpfer mit einer Neigung zu Verschwörungstheorien
aus dem Sachverhalt zu Klausur 2 bekannt.
Hatte es nach der Rückkehr auf dem Campingplatz Berges...
Fangen wir vielleicht, Entschuldigung war mein Fehler,
fangen wir vielleicht wieder mit dem Bearbeitervermerk an.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:28 Min
Aufnahmedatum
2021-12-02
Hochgeladen am
2021-12-03 19:19:05
Sprache
de-DE