Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, schönen guten Morgen. Bevor wir anfangen oder wir fangen an mit einer sozusagen aktuellen,
sie haben sich sehr strategisch ungeschickt verteilt, aber gut müssen sie mal gucken,
wie sie das hinkriegen. Einen Zettel bräuchte ich auch nochmal.
Also wir wollen uns ja heute mit dem Gewaltverbot beschäftigen als einem
weiteren Themenkomplex aus dem Zusammenhang Grundprinzipien der
internationalen Beziehungen. Wir hatten, wenn sie sich erinnern, uns mit der
territorialen Souveränität und personalen Souveränität, Staatenimmunität
als Ausdruck der souveränen Gleichheit der Staaten beschäftigt. Wir hatten uns
mit dem Prinzip der friedlichen Streitbeilegung beschäftigt in der
letzten Woche und da hatte, ich habe schon gesagt, gewissermaßen das Pendant zum
Prinzip der friedlichen Streitbeilegung ist das Gewaltverbot. Aber bevor wir da
inhaltlich darauf eingehen wollen, möchte ich aus aktuellem Anlass mit Ihnen
vielleicht mal über das nachdenken, was jetzt auch, das haben Sie verfolgt in den
letzten Tagen, über Stunden sogar, die durch die Medien gegangen ist, eine
Bodenoffensive des türkischen Militärs gegen kurdische Stellungen in Syrien.
Das habe ich jetzt hier aus Spiegel Online von gestern so ein bisschen
zusammengestückelt. Türkische Bodentruppen sind also in Syrien
einmarschiert, die von kurdischen Milizen kontrolliert werden.
Und zwar geht es darum, dass sie halt die soldaten mit Unterstützung,
also die türkischen Soldaten mit Unterstützung der freien syrischen Armee,
also einer Oppositionsgruppe, vorrücken. Es gibt inzwischen auch Hinweise darauf,
dass da also Ziele getroffen wurden, auch vom Militär aus der Luft. Hier heißt es
ein Toter und 32 Verletzte. Später heißt es, am Wochenende waren auch noch weitere
Verletzte und Tote zu beklagen. Die Türkei hatte eben am Samstag eine
groß angelegte Offensive gegen türkische truppen im Nordwesten Syriens begonnen.
Die Operation Olivenzweig zielt auf die mit den USA verbündeten syrischen
Volksschutzeinheiten YPK und YPG, deren einem Ableger der verbotenen kurdischen
Arbeiterpartei PKK ab. Von der starken Präsenz einer türkischen Grenze fühlt sich
Ankara bedroht, heißt es. Mit der Militärunfansive will die Türkei verhindern,
dass die Kurden im Nordwesten Syriens eine Autonomieregion errichten. Es soll eine
30 Kilometer breite Sicherheitszone errichtet werden.
Außerdem heißt es dann weiter, den Verbündeten der Türkei, also das ist
insbesondere die NATO-Partner, der NATO-Partner USA, wirft Erdogan vor, die
YPG mit 2000 Flugzeugladungen und 5000 Lkw-Ladungen an Waffen versorgt zu haben.
Dies war offenbar an die Adresse der USA gerichtet, die mit der YPG im Kampf
gegen die Islamisten mit den IS verbündet sind. Beide Seiten
griffen sich mit Artilleriefeuer an. Zu möglichen Opfern gab es keine
Hinweise. Darunter sind mehrere Zivilisten.
Jetzt stellen sich natürlich erstmal unsere Frage oder meine Frage an das,
was da jetzt passiert ist an diesem Wochenende. Welche völkerrechtlichen
Fragen stellen sich denn da? Stellen sich eine ganze Reihe von Fragen, die wir
vielleicht zunächst mal jetzt eher etwas abstrakt oder nicht abstrakt, sondern
erstmal noch nicht spezifisch auf Rechtsfragen zugeschnitten stellen wollen.
Was kann man sich da fragen? Interventionsverbot? Woran denken Sie da?
Wir haben jetzt überlegt, dass Syrien noch ein separater Staat sein sollte, denn wir haben grundsätzlich militärische Kräfte von einem anderen Staat eigentlich nicht innerhalb von deren Grenzen verloren.
Weil wenn man jetzt diesen syrischen Bürgerkrieg noch als innere Angelegenheit strafen möchte, dann kann die Türkei eigentlich nicht eingreifen.
Gut, also Sie sagen zunächst einmal, da haben wir einen, also zwei Staaten, die Türkei und Syrien. In dem einen Staat Syrien herrscht ein Bürgerkrieg.
So man den, Sie qualifizieren das schon etwas oder relativieren Sie das, so man den als innere Angelegenheit betrachtet, kommt jedenfalls jede Einmischung von außen, jedes Eingreifen von außen erst einmal in den Anwendungsbereich des Interventionsverbots.
Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Und dann sagen Sie, das könnte also hier sozusagen diese militärische Intervention, könnte eben auch ein Verstoß gegen das Interventionsverbot sein.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:32:58 Min
Aufnahmedatum
2018-01-22
Hochgeladen am
2018-01-22 14:49:50
Sprache
de-DE