1 - Wirtschaftsstrafrecht [ID:6130]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich zurück ins Sommersemester 2016 begrüßen und zur

Vorlesung Wirtschafts-Strafrecht. Ich freue mich sehr, dass Sie alle hier sind. Wirtschafts-Strafrecht

gehört zu meinen Lieblingsvorlesungen. Das heißt, streng genommen habe ich eigentlich nur

Lieblingsvorlesungen, aber Wirtschafts-Strafrecht gehört noch zu den liebsten Lieblingsvorlesungen,

sozusagen. Das ist eine Materie, ich hoffe jedenfalls auch eine Vorlesung, wo zum einen

so vom tatsächlichen her ganz interessante Dinge, die man sonst vielleicht immer nur mal so

auszugsweise in der Zeitung liest, ein bisschen vertieft werden. Das ist eine Materie, wo sie

vielleicht das ein oder andere, das sind vielleicht mal eine Hoffnung, was sie aus den Grundvorlesungen,

insbesondere auch teilweise aus dem allgemeinen Teil im Strafrecht schon kennen, mal auf Fälle

angewendet wird, die ein bisschen weniger konstruiert erscheinen als manche Beispielfälle,

die man mit ihnen in der Vorlesung AT macht, einfach weil sie noch keine anderen Tatbestände

gelernt haben, an denen man das Ganze exemplifizieren könnte. Und es ist auch ein Thema oder eine

Materie, die in den letzten Jahren enormen Aufschwung an Bedeutung nach meiner Wahrnehmung

gewonnen hat. Sie sehen das an Dissertationen, Lehrbüchern, Spezialzeitschriften und so weiter,

die zum Wirtschaftsstrafrecht in den letzten Jahren auf den Markt gekommen sind. Das hängt

zum einen, denke ich, zusammen mit einer gewissen geänderten gesellschaftlichen Wahrnehmung.

Wie gehen wir mit Leuten, die erfolgreich wirtschaften, um? Da hat möglicherweise einige

Jahrzehnte lang in der Bundesrepublik die Vorstellung gegräut, jemand, der erfolgreich

wirtschaftet und Arbeitsplätze schafft, der darf im Prinzip alles. Dem gucken wir nicht

so genau auf die Finger. Mittlerweile ist das Pendel eher so in die Gegensrichtung vielleicht

ausgeschlagen, dass wir, ich will jetzt nicht von einer Neidgesellschaft sprechen, aber

dass eben teilweise gesagt wird, da müssen wir besonders gucken. Es gibt ja wohl Gründe

dafür, warum die so wirtschaftlich erfolgreich sind. Möglicherweise verhalten sie sich nicht

korrekt und dass es eben besonders genau und besonders kritisch in die Lupe genommen wird.

Das ist sicherlich das eine. Das andere ist, dass auch die Anwälte, die Strafverteidiger

das Wirtschaftsstrafrecht als Geschäftsfeld entdeckt haben, die Beratung von Privatpersonen,

aber auch von Unternehmen, ist da sicherlich auch finanziell vielleicht vergleichsweise

lukrativ, wenn sie in ihrem späteren Leben mal Strafrecht machen und ich meine gut, was

wollen sie sonst machen außer Strafrecht? Also allgemeines Verwaltungsrecht, das ist

interessant, wenn man Schlafstörungen hat oder so, weil man sagt, dann gucke ich mir

abends meine Akten ein und dann schlafe ich gut. Aber wenn sie mal Strafrecht später

machen wollen und sie haben als Mandanten jemanden, der verurteilt worden ist oder der

angeklagt wird wegen Leistungserschleichung, also wegen Schwarzfahrens und weil er sich

eine Tafel Schokolade, für die er kein Geld hat, gestohlen hat, also er hat kein Geld

fürs Busticket und kein Geld für die Schokolade und sie sagen dann, ich rufe jetzt mal einen

Stundensatz von 400 Euro auf, dann wird er sagen, wenn alle meine Freunde zusammen

sammeln, dann haben sie eine Viertelstunde Zeit um den Fall zu lösen. Das ist anders

natürlich, wenn sie unter Umständen Unternehmen oder sogenannte Wirtschafts-Straftäter, was

auch immer das sind, darüber werden wir heute unter anderem sprechen, Grüß Gott, vertreten.

Ein paar organisatorische Dinge zur Vorlesung. Die Vorlesung adressiert zum einen Studierende,

die an dem Schwerpunktbereich sechs Kriminalwissenschaften interessant sind. Für diejenigen, die vor 2018

in ihr Examen gehen, ist das Wirtschafts-Strafrecht da ein Pflichtgebiet, da haben wir in den

letzten Jahren nur Pflichtgebiete. Die Vorlesung adressiert aber auch Studierende des Schwerpunktbereichs

Wirtschaftsrecht, die als einen ihrer Schwerpunkte oder Wahlschwerpunkte dort das Wirtschafts-Strafrecht

belegen können. Unter uns gesprochen vielleicht gar nicht dumm, das zu belegen, denn die Wahrscheinlichkeit,

dass sie darüber in einer mündlichen Prüfung befragt werden, ist vielleicht gering. Insofern

etwas, was sie ganz genussvoll sozusagen hören können, ist aber, das hoffe ich jedenfalls,

vielleicht auch für andere Studierende, die jenseits der Schwerpunktbereichs-Ausbildung

am Strafrecht interessiert sind, vielleicht eine ganz spannende Vorlesung. Vorlesungszeit,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:34:13 Min

Aufnahmedatum

2016-04-11

Hochgeladen am

2016-04-11 17:18:43

Sprache

de-DE

Tags

Sonderdelikte Blankettstraftatbestände white Begriff Wirtschaftsstrafrechts Phänomenologie Rechtsquellen collar crimes
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