9 - Recht und Praxis des Börsengangs (2) [ID:15575]
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Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu einer weiteren Ausgabe des Kapitalmarktrechts

hier im Sommer 2020, Corona-Semester. Wir sind stehen geblieben beim Markteintritt,

zweiten Teil der Veranstaltung. Dort dann beim Abschnitt C Börsenzulassung und Emissionsgeschäft,

und sind dort immer noch im ersten Block, wenn Sie mal auf das Arbeitspapier das zugehörige gucken,

Recht und Praxis des Börsengangs. Wir hatten uns in der letzten Untereinheit schon mal

punktuell Gemeines vor, Nachteile des Börsenganges angeschaut, Gesellschaftskapitalmarktrechtliche

Voraussetzungen derselben und uns dann etwas näher der Frage zugewandt, ja was ist eigentlich

eine Emission, Sie erinnern sich Aktien an einer Emission, Eigenfremdemission, haben wir so ein

bisschen Vokabeln gebraucht und uns dann ausführlicher mit den Rechtsbeziehungen der

am Emissionsgeschäft Beteiligten auseinandergesetzt und uns dieses Beziehungsdreieck angeschaut,

zwischen Emittentkonsortialbanken, also Emissionsbanken und Anleger. Was wir uns jetzt näher anschauen

möchten, ist die Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs konkret, also was passiert hier,

was ist das Ziel der Aktienemission, naja das ist ganz einfach, es geht darum die Papiere zu einem

für den Emittenten attraktiven Preis bei den künftigen Aktionären zu platzieren, bei einem

Initial Public Offering muss dann auch noch die Börsenzulassung besorgt werden und Sie können sich

vorstellen, dass das eine ganze Reihe von komplexen Verfahrensschritten voraussetzt, die

im Einzelnen variieren können. Wenn Sie sich mal dieses Bildchen hier anschauen, dann stellen Sie

also fest, das habe ich geklaut aus Grunewald Schlitt, dem Lehrbuch zum Kapitalmarktrecht,

dann haben wir hier verschiedene Phasen, das ist jetzt hier alles idealisiert und wir haben eine

Vorbereitungsphase, die hier relativ ausgedehnt ist und dann insbesondere die Durchführungsphase

2, also hier Phase 3, Durchführung 2, da schnurrt sich das Ganze auf ein paar wenige Tage zusammen.

Woran liegt das, dass hier auf einmal das alles so schnell gehen muss, Sie sehen da ja drei bis

vier Tage. Naja, dieser zeitlich ausgelegten Angebotsphase, ich hatte es gesagt, haben wir

dann diese knapp bemessene Durchführungs- und Abwägungsphase, in der was passiert und wenn Sie

wissen, was da passiert, dann wissen Sie auch wahrscheinlich schon, warum das so kurz nur ist.

Es werden die endgültigen Preise festgesetzt für die Emission, die Aktien werden durch die

Emissionsbanken gezeichnet und es findet die Eintragung und Zuteilung der Aktien statt.

Naja, und in der Zeit haben halt die Emissionsbanken die Aktien in den Büchern, das heißt die halten

die Aktien und tragen damit das Wertrisiko. Und diese Zeitspanne, in der sie das Risiko tragen

und in den Büchern haben, möchten die Banken natürlich gerne besonders gering halten und je

kürzer diese Phase ist, desto geringer das Risiko. Daraus ergibt sich dann auf einmal diese

zeitliche Gedrängtheit. Die Vorbereitung des Börsengangs bedarf jedoch einer gewissen Sorgfalt

und insbesondere auch einer gewissen Zeit, um diese Sorgfalt auch beobachten zu können. Das

dauert für gewöhnlich mehrere Monate. Dabei wird dann zum ersten Mal, schon Monate vor dem

Börsengang, einem kleinen Kreis institutioneller Investoren, sogenannten Kerninvestoren vertraulich

durch den Vorstand werden die Pläne mitgeteilt und dabei werden dann auch erste Preisvorstellungen

entgegengenommen, sogenanntes Pilotfishing. So rund zwei Monate vor der geplanten Börseneinführung

präsentiert der Vorstand dann sein Unternehmen bei Finanzanalysten, also für eine Analystenpräsentation

statt und die Analysten, die erläutern wiederum institutionellen Investoren, was sie denn davon

halten, sogenannte Investor Education. Ist dann über den Börsengang endgültig entschieden durch

den Vorstand, wird der Beschluss auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Im Rahmen der

weiteren Vorbereitung des Börsengangs findet dann eine häufig ziemlich langewierige Durchleuchtung

des Kandidaten, also des Prospektiven, künftigen Emittenten statt im Rahmen einer

due diligence. Also diese due diligence, diese Durchleuchtung, die man due diligence nennt,

die erfolgt in rechtlicher, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Rechtsrisiken

werden da betrachtet, aber auch eben wirtschaftlich wird geschaut, was ist das Ganze denn, wie das

Ganze geschieht durch professionelle Prüfer. In rechtlicher Hinsicht sind das dann natürlich

Rechtsanwälte, die das machen, Wirtschaftsanwälte, also die Hengel, Müllers, Freshfields, Nurse und

wie sie alle heißen dieser Welt, die machen solche due diligence in rechtlicher Hinsicht.

In wirtschaftlicher Hinsicht sind das dann Wirtschaftsprüfer und diese Services, die

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:22:42 Min

Aufnahmedatum

2020-05-12

Hochgeladen am

2020-05-12 10:26:38

Sprache

de-DE

Tags

Jura Wirtschaftsrecht Rechtswissenschaften Kapitalmarktrecht
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